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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie steht die Landesregierung zur Nordseepipeline?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Otto Deppmeyer und Karl-Heinz Klare (CDU) geantwortet.


Es gilt das gesprochene Wort

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Am 20. Januar 2010 hat der Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP einen gemeinsamen Antrag beschlossen, der den Bau einer sogenannten Nordseepipeline zur Entsorgung der Abwässer durch die Firma K+S in Hessen ablehnt. Dazu sagte die Abgeordnete Sigrid Rakow (SPD) in der Plenardebatte vom 20. Januar 2010 Folgendes: „K+S wird sich über das Pipelineangebot vor der Einführung der besten Technik drücken. K+S wird damit nicht vermeiden, sondern weiterhin entsorgen, und genau das wollen wir verhindern. Was nicht entsteht, muss nicht abgeleitet werden - das ist unser Ziel.“ Laut der schriftlichen Unterrichtung durch das Umweltministerium werden die Antragskonferenzen zur Vorbereitung eines Raumordnungsverfahrens bereits im April 2014 beginnen.

Eine mögliche Betroffenheit des Landkreises Diepholz durch den möglichen Bau der Pipeline habe den dortigen Kreisentwicklungsausschuss beschäftigt, wie die Kreiszeitung vom 26. Februar 2014 berichtete. In der laut Kreiszeitung kritischen Debatte stellte der Kreistagsabgeordnete Joachim Oltmann (SPD) folgende Frage: „Ist reines Salz wie für unser Frühstücksei in diesem Abwasser?“

Sein Kreistagskollege Friedrich Iven (SPD) habe sich in der gleichen Sitzung für eine grundsätzliche Trassenbündelung ausgesprochen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage der Abgeordneten Sigrid Rakow vom 20. Januar 2010?

2. Bedeutet die Tatsache, dass in den möglicherweise betroffenen Landkreisen die lokalen Auswirkungen sowie mögliche Bündelungsoptionen, also das „Wie“, nicht jedoch das „Ob“, diskutiert werden, dass der Bau der Pipeline bereits akzeptiert wird?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, durch Minimierungsstrategien vor Ort den Bau einer Pipeline überflüssig zu machen?

.

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Im hessisch-thüringischen Kalirevier leitet die dort angesiedelte Kaliindustrie seit vielen Jahrzehnten Salzsole in die Werra ein. Dies führt dazu, dass die Güte der Oberflächenwasserkörper der Werra und nachfolgend auch der Weser bis Bremen erheblich beeinträchtigt wird. Bestimmte Wassernutzungen im Bereich des Weserflusses sind dadurch erschwert oder gar nicht möglich (z.B. Trinkwassergewinnung). Der nach den Bestimmungen des Wasserrechts geforderte gute ökologische Zustand kann nach Auffassung der Landesregierung ohne Maßnahmen zur wesentlichen Reduzierung der Salzeinleitungen nicht erreichen werden. Im Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Weser, der Ende 2009 aufgestellt und öffentlich bekannt gemacht wurde, ist die Notwendigkeit zur Reduzierung der Salzbelastung ausführlich beschrieben worden. Im Zuge der Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans, die bis Ende 2014 erfolgt, werden die an der Flussgebietsgemeinschaft Weser beteiligten Länder darstellen, welche Maßnahmen konkret zur Verbesserung der Wasserqualität ergriffen werden sollen. Dabei werden auch die Ergebnisse des „Runden Tisches Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion“, der von den Landtagen der Länder Hessen und Thüringen eingerichtet wurde, angemessen zu berücksichtigen sein. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des ersten Bewirtschaftungsplans Ende 2009 lagen diese noch nicht vor. Der Runde Tisch hat sich in seinen am 09. Februar 2010 veröffentlichten Empfehlungen unter anderem mehrheitlich für den Bau einer Salzwasserfernleitung zur Nordsee ausgesprochen.

Die Länder der Flussgebietsgemeinschaft Weser prüfen derzeit im Rahmen einer Modellrechnung die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Wasserkörper der Werra und Weser unter Einbeziehung der Empfehlungen des Runden Tisches und neuer Erkenntnisse. Betrachtet werden neben der sogenannten Nordseepipeline auch eine Einleitung in die Oberweser, die Auswirkungen der von der Kaliindustrie vorgenommenen und geplanten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen und weitere Szenarien. Auch der Zustand, der sich bei einer Schließung des Produktionsbetriebs einstellen würde, wird in die Betrachtung mit einbezogen. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.

Die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens für den Bau einer Salzwasserfernleitung zur Nordsee begründet sich allein auf einem vorliegenden Antrag der Kaliindustrie, zu dem sie aufgrund einer Nebenbestimmung in der befristeten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung salzhaltiger Abwässer aus dem Werk Werra in die Werra des Regierungspräsidiums Kassel vom 30.11.2012 angehalten ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Der Niedersächsische Landtag hat die Landesregierung mit Beschluss vom 20.01.2010 gebeten sich dafür einzusetzen, dass die K+S Kali GmbH die nach EU-Recht definierte „beste verfügbare Technik“ anerkennt und zur Vermeidung der salzhaltigen Laugen anwendet.

Der Runde Tisch Werra-Weserversalzung und Kaliproduktion hat sich nach Veröffentlichung seiner Empfehlungen im Februar 2010 intensiv mit der Frage befasst, welche weiteren Vermeidungs- und Verminderungspotentiale zur Reduzierung von Halden- und Produktionsrückständen im hessisch-thüringischen Kalirevier bestehen. Dabei wurden weitere Gutachten vergeben, namhafte Experten eingebunden und Anhörungen durchgeführt. Der Runde Tisch ist auf seiner letzten Sitzung am 21. Januar 2014 in Heringen mehrheitlich zu der Auffassung gekommen, dass über die derzeit durch betriebliche Investitionen nahezu erreichte Halbierung des Salzwasseranfalls von ca. 14 auf ca. 7 Mio. m3/Jahr nur noch ein sehr geringes weiteres Reduzierungspotential bestünde, das mit vertretbarem Aufwand zu realisieren wäre. Die von Gutachtern der Firma K-UTEC und der RWTH Aachen vorgeschlagenen weiteren Verfahren zur weiteren Minimierung von salzhaltigen Laugen erschienen prinzipiell technisch-wissenschaftlich umsetzbar. Allerdings fehlt bislang jede Großanwendung.

Vor dem Hintergrund werden die seinerzeitigen Ausführungen der Abgeordneten Frau Rakow von der Landesregierung grundsätzlich weiter unterstützt.

Zu 2:

Nein. Eine abschließende Entscheidung der Landesregierung, welche Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung von Werra und Weser in den zweiten Bewirtschaftungsplan aufgenommen werden sollen, liegt noch nicht vor. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Die an der Flussgebietseinheit Weser beteiligten Länder Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen-Anhalt werden sich darüber im Zuge der Aufstellung des zweiten Bewirtschaftungsplanentwurfs bis zum Dezember 2014, spätestens aber bis zur Aufstellung und Berichterstattung des zweiten Bewirtschaftungsplans gegenüber der EU Kommission zum Dezember 2015, verständigen.

Zu 3:

Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.03.2014

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