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Antwort auf die mündliche Anfrage: Welche Umweltgefahren bestehen beim Rostschutz von Offshore-Windrädern?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Gero Hocker, Jörg Bode und Hillgriet Eilers (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Offshore-Windkraftanlagen werden durch sogenannte Opferanoden vor dem Verrosten ihrer Fundamente geschützt. Diese Opferanoden bestehen hauptsächlich aus Aluminium, aber auch aus Zink und Schwermetallen. Diese Korrosionsschutzteile lösen sich langfristig auf. Es wird vermutet, dass die Umwelt hierdurch belastet wird.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr der Verschmutzung der Nordsee durch Opferanoden an Offshore-Windrädern?

2. Welche Gefahren für die Umwelt gehen von diesen Opferanoden aus?

3. Welche Alternativen zu Opferanoden gibt es beim Rostschutz von Offshore-Windrädern?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Grundsätzlich ist der Ausbau der Windenergie auf See nur in der ausschließlichen Wirtschaftszone vorgesehen. Zuständige Planfeststellungsbehörde für die Zulassung von Offshore-Windparks in der ausschließlichen Wirtschaftszone ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).

In der 12-Seemeilen-Zone nördlich der ostfriesischen Küste sind darüber hinaus durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg auf der Grundlage einer bis zum 31. Dezember 2017 befristeten Regelung im Landes-Raumordnungsprogramm in den zur Erprobung der Windenergienutzung auf See festgelegten Eignungsgebieten Nordergründe und Riffgat zwei Offshore-Windparks genehmigt worden.

Im Rahmen der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG, MSRL) wurde der EU-Kommission im Jahr 2012 gemeinsam von Bund und Küstenländern eine Anfangsbewertung der Nord- und Ostsee berichtet. Die Anfangsbewertung des Umweltzustands der deutschen Nordsee umfasst die Bewertung der wesentlichen Merkmale und Belastungen sowie eine Analyse sozio-ökonomischer Aspekte. Diese Anfangsbewertung beruhte auf einer Zusammenfassung aller bestehenden geeigneten Analysen und Bewertungen.

Jedoch decken die bestehenden Verfahren nicht alle Aspekte der von der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie geforderten Bewertung der Meeresökosysteme ab.

In der Anfangsbewertung von 2012 werden Opferanoden nur im Zusammenhang mit Pipelines benannt, allerdings heißt es zu den Offshore-Windenergieanlagen in diesem Zusammenhang: "Während gegenwärtig aufgrund der wenigen existierenden Anlagen kein Problem hinsichtlich Schadstoffeinträge von OWEA in das deutsche Nordseegebiet besteht, muss für zukünftige Bewertungen gemäß Artikel 8 MSRL der starke Ausbau der Offshore-Windkraft berücksichtigt werden."

Im Rahmen der Zulassung von Offshore-Windenergieanlagen wird auch der Korrosionsschutz überprüft und freigegeben. Das BSH wirkt darauf hin, dass bereits im Planungs- und Designprozess für die Windparks Korrosionsschutzmaßnahmen getroffen werden, die eine möglichst geringe Belastung für die Meeresumwelt zur Folge haben. Derzeit kommen Opferanoden zum Einsatz, zum Teil in Kombination mit Schutzbeschichtungen, wodurch der Eintrag von Aluminium deutlich reduziert wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt: gering.

Zu 2 und 3:

Spezifische Erkenntnisse liegen der Landesregierung hierzu nicht vor.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2015

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