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Antwort auf die mündliche Anfrage: Welche Punkte des Hochwasserschutzgesetzes II kritisiert die Landesregierung?

Pressemitteilung 230/2016

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung der Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Gero Hocker und Jörg Bode (FDP) schrieb die Landesregierung: „Ungeachtet dessen wird der nunmehr von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf insgesamt begrüßt. Dies gilt insbesondere für die vorgesehene Änderung von Vorschriften, die der Erleichterung und Beschleunigung von Verfahren für die Planung, die Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen dienen sollen, z. B. zur Enteignung für Maßnahmen des Hochwasserschutzes. Andere Vorschriften innerhalb des Gesetzentwurfs werden hingegen seitens der Landesregierung kritisch beurteilt. Insgesamt bleibt jedoch zunächst das Bundesratsverfahren abzuwarten, bevor beurteilt werden kann, ob und inwieweit Vorteile für Niedersachsen aus dem Gesetz erwachsen“.

Weiter schreibt sie: „Im Gegensatz dazu ist bereits in der Anhörung der Länder zu dem Gesetzentwurf Kritik an dem vorgesehenen Verbot geübt worden. Es ist absehbar, dass diese Regelung noch Gegenstand von Diskussionen im Bundesrat sein wird.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Den Entwurf für ein Hochwasserschutzgesetz II leitete die Bundesregierung mit Schreiben vom 4. November 2016 dem Bundesrat zu. Der Text ist als Bundesrats-Drucksache 655/16 öffentlich zugänglich. Nach den Beratungen in den Ausschüssen ist auch die Zusammenstellung der Ausschussempfehlungen als Bundesrats-Drucksache 655/1/16 im Internet zugänglich. Daraus ergibt sich ein momentaner Diskussionsstand über die Regelungen des Regierungsentwurfes.

Die abschließende Beschlussfassung findet am 16. Dezember 2016 in der 952. Plenarsitzung des Bundesrates statt.

1. Welche im Hochwasserschutzgesetz II formulierten Vorhaben werden von der Landesregierung kritisch beurteilt, und welche konkreten Kritikpunkte sind insgesamt bei der Anhörung der Länder vorgetragen worden?

Einwände bestehen insbesondere bezüglich der Regelungen über sog. "Hochwasserentstehungsgebiete", die der Entwurf der Bundesregierung in § 78d WHG neu vorsieht.

In der vorausgegangenen Länderanhörung war daneben ein neuer Gebietstyp der "überschwemmungsgefährdeten Gebiete" vorgesehen. Diese Regelung in der ursprünglichen Konzeption hat keinen Eingang in den jetzt vorliegenden Entwurf gefunden.

Zu weiteren Diskussionspunkten aus Kreisen der Länder wird auf die Bundesrats-Drucksache 655/1/16 verwiesen

2. Welches sind die zusätzlichen Vorschriften, „die dazu beitragen, die Entstehung von Hochwasser einzudämmen“, und wie bewertet die Landesregierung ihre praktische Wirksamkeit?

Nach dem Entwurf der Bundesregierung, auf dessen Begründung sich die Antwort zur vorausgegangenen Kleinen Anfrage bezogen hatte, stehen hier die neu vorgesehenen "Hochwasserentstehungsgebiete" im Vordergrund (§ 78d WHG - neu -). Diese neue Gebietskategorie wird von der Landesregierung nicht als geeignetes Instrument angesehen, um die Ziele des vorsorgenden Hochwasserschutzes zu erreichen. Zudem würden die Regelungen einen unangemessen hohen Vollzugsaufwand verursachen.
Auf die Begründung zu Nr. 30 der Bundesrats-Drucksache 655/1/16 wird verwiesen.

Mittelbar können allerdings andere Regelungen, die der Entwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des planerischen Instrumentariums vorsieht, dazu beitragen, dass konkrete Maßnahmen zur Vorsorge gegen Hochwasser wirksamer umzusetzen sind. Hierzu zählen u.a. die verbesserten Vorschriften über die Umsetzung von Planungen (vorzeitige Besitzeinweisung, Enteignung, Beschleunigung von Gerichtsverfahren) und über das neue Vorkaufsrecht.

3. Welche Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes, des Baugesetzbuches, des Bundesnaturschutzgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung sind konkret vorgesehen?

Der konkrete Inhalt des Entwurfes der Bundesregierung für ein "Hochwasserschutzgesetz II" ist aus der Bundesrats-Drucksache 655/16 zu entnehmen, die auf der Website des Bundesrates verfügbar ist.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.12.2016

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