Abschuss eines Wolfes aus dem Rudel Amt Neuhaus
Dem Standardprozedere folgend wurde der Kadaver routinemäßig vom NLWKN geborgen. Eine genetische Untersuchung zur Identifizierung des Wolfs mittels Gewebeprobe ist eingeleitet. Das Ergebnis über dessen Herkunft wird aller Voraussicht bis Ende der 04. Kalenderwoche feststehen. Die Obduktion des Kadavers erfolgt im Rahmen des regulären bundesweiten Totfundmonitorings beim Leibniz Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin.
Um die mit dem konkreten Vollzug befassten Personen vor Übergriffen zu schützen, wird deren Identität nicht bekannt gegeben. Dabei ist sichergestellt, dass nur geeignete Personen entsprechend der Vorschrift des § 45a Abs. 4 BNatSchG den Vollzug vornehmen.
Die Genehmigung ist beschränkt auf fest definierte Teile des Kernterritoriums des Rudels Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg / Gemeinde Amt Neuhaus. Zur Entnahme freigegeben ist die Fähe GW 872f und der Rüde GW 1532m. Die Ausnahmegenehmigung ist zeitlich befristet bis zum 31.03.2022. Es war sicherzustellen, dass keine Welpen und keine laktierende Fähe entnommen werden.
Der Vollzug wurde aufgrund der erfolgten Entnahme zwar zunächst ausgesetzt, kann aber unmittelbar wieder in aufgenommen werden. Denn bei der entnommenen Fähe handelt es sich augenscheinlich um ein ca. 1-2 Jahre altes Tier und nicht um die mindestens 7-jährige GW 872f.
Hintergrund und rechtliche Grundlage für die Tötung:
Seit 2017 war es im Territorium des Rudels Amt Neuhaus vermehrt zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere gekommen, bei denen auch immer wieder der zumutbare Herdenschutz überwunden wurde. Dabei haben Wölfe vornehmlich Schafe erbeutet, wobei der zumutbare Herdenschutz mehrfach überwunden wurde. Im Gebiet des Rudels Amt Neuhaus werden mehrere unterschiedliche Herdenschutzmaßnahmen (Herdenschutztiere, olfaktorische Vergrämung etc.) eingesetzt, die zu keiner nachhaltigen Verbesserung der Lage führten.
Am 29.11.2021 wurde daher durch den NLWKN eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der beiden Wölfe erteilt. Mit dieser Ausnahmegenehmigung wurde insbesondere die Gefahr der Fortführung und Weitergabe von in der Kulturlandschaft untypischen Jagdtechniken von Wölfen in Bezug auf ausreichend geschützte Nutztiere gewürdigt.
Aus den DNA-Analysen und den vorgefundenen Rissbildern geht hervor, dass unter anderem die beiden Elterntiere des Rudels, der Rüde GW1532m und die Fähe GW872f an den Rissereignissen beteiligt waren.
Der Gesamtschaden, der mit hoher Wahrscheinlichkeit auf GW872f und GW1532m zurückgeht, belief sich im Jahr 2020 auf ca. 2.785,00 €. Hinzu kommen weitere Schäden in Höhe von min. 3.000,00 € durch eine Reihe weiterer Rissvorfälle im Territorium des Rudels Amt Neuhaus, deren abschließende finanzielle Bearbeitung derzeit noch erfolgt.
Da eine sichere Identifizierung der Wölfe bei Vollzug im Gelände nicht zweifelsfrei möglich ist, kann diese nur über den räumlich-zeitlichen Zusammenhang in Anknüpfung an die Schadensereignisse erfolgen. Hieraus folgt: Die heute gemeldete Tötung des weiblichen, nicht trächtigen Wolfs aus dem Rudel Amt Neuhaus ist von der geltenden Rechtslage nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 45a) vollumfänglich gedeckt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
10.01.2022
zuletzt aktualisiert am:
18.01.2022