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Umweltgesetze

Niedersächsische Gesetze zum Naturschutz-, UVP- und Wasserrecht treten zum 1. März in Kraft


Pressemitteilung Nr. 15/2010

HANNOVER. Zum 1. März 2010 gelten erstmalig bundesgesetzliche Vollregelungen zum Naturschutz- und Wasserrecht. Ferner wird das UVP-Gesetz geändert. Mit den neugefassten Niedersächsischen Gesetzen treten ergänzende oder abweichende landesgesetzliche Regelungen im Naturschutz- und im Wasserrecht in Kraft. Außerdem wird der Umsetzungsbedarf im UVP-Recht erfüllt.

"Dem Niedersächsischen Landtag ist es gelungen, die drei Umweltgesetze zügig zu beraten", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander am (heutigen) Freitag. "Die neuen Gesetze zum Naturschutz-, UVP- und Wasserrecht sorgen nun für Rechtssicherheit und schaffen Investitionssicherheit." Notwendig wurden diese Umweltgesetze, weil es dem ehemaligen Bundesumweltminister nicht gelungen war, ein umfassendes Umweltgesetzbuch auf den Weg zu bringen, erinnerte der Minister.

Nicht aufgegriffen hat das jetzige Naturschutzgesetz die Gleichstellung von Ersatzzahlung und Kompensation von Flächen. "Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, erwarte ich nun die Novelle des Bundesnaturschutzgesetztes. Wichtig für Niedersachsen wird dabei insbesondere sein, dass flexiblere Möglichkeiten bei Eingriffen in die Natur möglich werden."

HINWEIS:

Das Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts finden Sie hier. Das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz löst das geltende Niedersächsische Naturschutzgesetz ab. Vorschriften des geltenden Niedersächsischen Naturschutzgesetzes wurden übernommen, die Gesetze über die Nationalparke und über das Biosphärenreservat wurden angepasst. Zugleich wurde der Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" auf die seeseitig sich unmittelbar anschließenden beiden Naturschutzgebiete erweitert.

Aus der Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durch den Bund hat sich die Notwendigkeit zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben. Mit dem neuen Landesrecht wird zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Strategischen Umweltprüfung im Verhältnis eins zu eins beigetragen. Die Lesefassung des Gesetzes finden Sie hier.

Das Gesetz zur Neuregelung des Wassergesetzes finden Sie hier. Das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes passte an einigen Stellen nicht zum bisherigen Niedersächsischen Wassergesetz und den davon getragenen Strukturen in der niedersächsischen Wasserwirtschaft. Hier schafft das neue Niedersächsische Wassergesetz Abhilfe. Beispielsweise wird es auch künftig keine Gewässerrandstreifen an Gewässern dritter Ordnung geben und die Zuständigkeiten der kommunalen Ebene für Schutzgebietsausweisungen bleiben bestehen. Ferner sorgt der Gesetzestext dafür, dass Rechtsunsicherheiten durch das neue Bundesrecht - etwa zur Durchführung der Gewässerunterhaltung - vermieden werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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