Artikel-Informationen
erstellt am:
25.03.2009
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
Pressemitteilung Nr. 27/2009
HANNOVER. "Anders als in NRW sind die niedersächsischen Betreiber von privaten Abwasseranschlussleitungen gesetzlich nicht verpflichtet, Dichtheitsprüfungen an ihren Leitungen vornehmen zu lassen", stellte Umweltminister Hans-Heinrich Sander am (heutigen) Mittwoch klar, nachdem er die Rechtslage noch einmal hat prüfen lassen.
"Ziel der Eigenüberwachungsregelung im niedersächsischen Wasserrecht sind ausschließlich die Kanalisationen", betonte der Minister. "Und hierfür sind die Städte und Gemeinden zuständig, als Betreiber ihrer Abwasseranlage haben sie deren Zustand und Betrieb zu überwachen."
HINTERGRUND:
Möglich ist es allerdings, dass die Verpflichtungen zur Dichtheitsprüfung in einer kommunalen Abwassersatzung begründet werden. Die Kommunen können eine derartige Regelung zur Verbesserung der Abwasserbeseitigung im Rahmen der kommunalen Satzungsautonomie treffen.
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25.03.2009
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16.03.2010