Artikel-Informationen
erstellt am:
08.05.2008
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
Pressemitteilung 24/2008
-Es gilt das gesprochene Wort-
Anrede,
die Landesregierung hat zur Frage der Elbvertiefung stets und frühzeitig wie folgt klar und eindeutig Position bezogen:
Die letzte Elbvertiefung in den Jahren 1999 und 2000 hat zu nachhaltigen Veränderungen im Flusssystem geführt. Insbesondere sind die Erosionskräfte des Stromes deutlich gewachsen. An mehreren Bereichen an der Elbe sind die Vorstrände zurückgewichen, Wattflächen sind kleiner geworden und Deckwerke zum Schutz der Vorländer weisen sichtbar Schäden auf. Dies zeigt sich deutlich vor Wedel, Abbenfleth, Grauerort und beispielsweise vor Mojenhörn.
Auf der Elbestrecke vor Otterndorf sind diese Erscheinungen besonders gravierend. Im letzten Jahr musste dort eine Vorspülung vorgenommen werden.
Ein weiteres Phänomen ist die Problematik der Verschlickung.
Der Ebbestrom ist nicht mehr in der Lage, die mit der Flut eingetragenen Sedimente wieder aufzunehmen und auszuräumen.
In den Fachgutachten zur damaligen Elbvertiefung sind diese nachteiligen Veränderungen nicht ausreichend thematisiert worden. Bei der letztmaligen Fahrrinnenanpassung wurde die Tideelbe zwischen Otterndorf und Lühesand geringer vertieft als der übrige Bereich.
Diese sogenannte Sockelstrecke galt bislang als unverzichtbar und war nach den damaligen Machbarkeitsstudien zwingend erforderlich, um gravierende Veränderungen der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse zu vermeiden. Aus Sicht des Küstenschutzes sind die Folgen früherer Vertiefungen durchaus erheblich. Bei jeder weiteren Vertiefung der Unterelbe ist deshalb zugunsten der niedersächsischen Bevölkerung nachzuweisen, dass der Küstenschutz sichergestellt ist.
Die Deichsicherheit darf nicht gefährdet werden.
Nachteilige Veränderungen können bei der bisherigen Antragslage nicht ausgeschlossen werden. Hier muss das langfristige Verhalten des Stromes, der morphologische Nachlauf, im erforderlichen Umfang berücksichtigt werden.
Das bedeutet im Ergebnis, dass eine abschließende Beurteilung der Folgewirkungen einer erneuten Elbvertiefung auf der Grundlage der vorliegenden Gutachten noch nicht möglich ist. Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu dem Ausbauvorhaben festgestellt, dass sie bei den vorgelegten Gutachten Nachbesserungsbedarf sieht.
Im Einzelnen sind insbesondere die Seegangsbelastung von Deichen und Vorländern noch nicht ausreichend dargestellt. Es fehlen belastbare Aussagen zur Wirkung größerer Schiffswellen und veränderter Strömungsgeschwindigkeiten. Die gemeinsame Arbeit zwischen Hamburg und Niedersachsen in Bezug auf die jährlichen Beweissicherungsberichte zur vorausgegangenen Elbvertiefung muss optimiert werden. Ein fachlicher Dialog mit dem Ziel, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, hat oberste Priorität, um eine gemeinsame Beurteilung der Folgen der letzten Elbvertiefung möglich zu machen.
Ich habe nie in Zweifel gezogen, dass die geplante Elbvertiefung für den Hamburger Hafen von entscheidender Bedeutung ist.
Der Hafen muss konkurrenzfähig bleiben. Er bietet zigtausend Arbeitsplätze, und niedersächsische Regionen in der Nähe Hamburgs profitieren von einem boomenden Hafen. Diese Entwicklung unterstützt Niedersachsen.
Die negativen Folgen einer weiteren Elbvertiefung dürfen aber nicht ausgeblendet werden. Es muss daher eindeutig der Nachweis erbracht werden, dass weitere Erosionen und die damit verbundenen Kosten der Schadensbehebung vermieden werden.
Die mittel- bis langfristige Standsicherheit der Deiche ist sicher zu stellen. Nur wenn das zweifelsfrei gewährleistet ist, kann Niedersachsen sein Einvernehmen zur geplanten Elbvertiefung gemäß § 14 Wasserstraßengesetz erteilen.
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erstellt am:
08.05.2008
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010