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EU-Vogelschutzrichtlinie: 11,6% des Landes unter Schutz

Kabinett beschließt Nachmeldung von Vogelschutzgebieten


Pressemitteilung Nr. 76/2007

HANNOVER. Die Arbeiten zur Nachmeldung europäischer Vogelschutzgebiete in Niedersachsen sind weitgehend abgeschlossen: In seiner Sitzung am Dienstag befürwortete das Niedersächsische Landeskabinett die von Umweltminister Hans-Heinrich Sander vorgelegte Liste zur Erweiterung oder Neuausweisung entsprechender Flächen.

"Die jetzt beschlossenen Nachmeldevorschläge umfassen ein Gebiet von 57.000 Hektar. Dadurch steigt die Gesamtfläche der Vogelschutzgebiete in Niedersachsen auf insgesamt 592.000 Hektar, was 11,6 Prozent der Landesfläche entspricht.", resümierte der Umweltminister im Anschluss an die Sitzung.

Gemäß der Vorschlagsliste sollen neun Areale neu ausgewiesen und sechs bereits bestehende Vogelschutzgebiete erweitert werden. Größte Neuausweisung ist das "Sollingvorland" mit Nahrungsgebieten für den Rotmilan zwischen Holzminden und Northeim mit einer Fläche von 16.885 Hektar. Die umfangreichsten Erweiterungen mit 3.028 Hektar erfährt die Lucie-Region im Wendland, die für Heidelerche und Ortolan von Bedeutung ist.

Ferner sind Gebiete entlang der Küste, im Emsland und der Heide sowie im Harz und in Südniedersachsen betroffen. Hintergrund der Nachmeldungen sind entsprechende Forderungen der Europäischen Union aus den vergangenen Jahren, die neben Niedersachsen auch an acht weitere Bundesländer ergingen.

"Wir haben daraufhin eingehend geprüft, welche Gebiete in Niedersachsen auf Grund der Vorkommen und der Stetigkeit der Rast- und Brutvogelpopulationen die Kriterien der Europäischen Union erfüllen", sagte Umweltminister Sander. "Die so erarbeiteten Gebietsvorschläge wurden dann zwischen Oktober 2006 und Januar 2007 in öffentlichen Beteiligungsverfahren mit den Betroffenen erörtert.".

Die Sicherung der Gebiete liegt vor Ort in den Händen der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte als unterer Naturschutzbehörden.. "Die Umsetzung der Schutzziele möchten wir vorrangig durch freiwillige Vereinbarungen mit den Betroffenen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes erreichen", betonte Umweltminister Sander abschließend.

Die geschätzten jährlichen Kosten dafür belaufen sich auf rund 700.000 Euro.

Für die noch auszuweisenden Vogelschutzgebiete in der 12-Semeilen-Zone führt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) derzeit die notwendigen Verfahren durch.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.06.2007
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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