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Naturschutz - Vogelschutz

Landtagsrede von Umweltminister Hans-Heinrich Sander zum Thema Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie (Drucksache 15/2845)


Es gilt das gesprochene Wort

Anrede!

Die Liste der gemeldeten Vogelschutzgebiete ist durchaus beeindruckend: Die 60 niedersächsischen Vogelschutzgebiete umfassen - einschließlich der Küstengewässer - eine Fläche von über 530.000 ha und damit 10,5 Prozent der Landesfläche. Lange Zeit schien es so, als habe Niedersachsen seine Hausaufgaben weitgehend erledigt.

Leider ist die Europäische Kommission nach langer Bedenkzeit nun doch zu der Einschätzung gekommen, die bundesdeutschen – und darunter auch die niedersächsischen – Gebietsmeldungen seien insgesamt noch nicht ausreichend.

Anrede!

Die EU-Kommission hat Deutschland am 10. April eine "mit Gründen versehene Stellungnahme" übersandt. Darin fordert sie von Niedersachsen und 8 weiteren Bundesländern die Meldung weiterer Vogelschutzgebiete. Konkret wird für Niedersachsen die Nachmeldung von 15 weiteren Vogelschutzgebieten mit einer Gesamtfläche von über 100.000 ha gefordert.

Die Landesregierung wird sich wie bei der Umsetzung aller EU-Richtlinien an ihre Leitlinie halten und die Vogelschutzrichtlinie 1:1 umsetzen. Entscheidend ist, dass wir dem Sinn der Richtlinie folgen und nur die von uns als fachlich erforderlich gesehenen Meldungen vornehmen. Im Fazit: so viel wie nötig - so wenig wie erforderlich.

Das Umweltministerium hat die Staatliche Vogelschutzwarte aufgefordert, zur methodischen Kritik bei der Gebietsauswahl Stellung zu nehmen und die geforderten Nachmeldegebiete auf ihre Wertigkeit zu prüfen. Dies wird angesichts des Umfangs der geforderten Nachmeldung einige Zeit in Anspruch nehmen.

Bei einigen der von der EU-Kommission jetzt nachgeforderten Gebiete wissen wir schon seit einiger Zeit, dass hier Handlungsbedarf besteht. Dazu gehören der "Voslapper Groden" und der "Querumer Forst" bei Braunschweig. Auch die Vogelschutzgebiete in der 12-Seemeilenzone werden dazu gehören.

Für den Teil Süd des Voslapper Grodens hat das Kabinett am Dienstag die Erklärung zum Europäischen Vogelschutzgebiet beschlossen. Die entsprechende Naturschutzgebietsverordnung wird in Kürze in Kraft treten. Für die anderen genannten Gebiete wird die Erklärung derzeit vorbereitet.

Sollten bei der Prüfung der übrigen Gebiete weitere so genannte "faktische Vogelschutzgebiete" gefunden werden, wird das Umweltministerium darüber und über die weitere Vorgehensweise die Landesregierung unterrichten. Was fachlich notwendig ist, wird nachgemeldet werden, auch um Investoren Rechtssicherheit zu geben.

Anrede!

Die Bundesregierung wird bis zum 10. Juni der Kommission antworten. Ihre Stellungnahme wird ganz sicher nicht alle Nachmeldungen enthalten. Das kann bei der Kürze der Frist auch gar nicht anders sein.

Sie wird aber das weitere Vorgehen der Bundesländer darstellen, so wie es diesen inhaltlich und zeitlich machbar erscheint. Da auch Niedersachsen hier seinen konstruktiven Beitrag leisten wird, besteht durchaus Anlass zu der Hoffnung, dass die EU-Kommission sich überzeugen lässt und auf eine Klageerhebung verzichten wird.

Vor einer eventuellen Meldung weiterer Vogelschutzgebiete wird auf jeden Fall ausreichend Zeit für ein Beteiligungsverfahren bleiben - ähnlich dem, wie es bei der Nachmeldung der FFH-Gebiete 2004 durchgeführt wurde.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2006
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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