Artikel-Informationen
erstellt am:
24.02.2006
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
(Es gilt das gesprochene Wort)
Anrede!
Das Wattenmeer besitzt als eines der größten Feuchtgebiete der Welt eine international herausragende Bedeutung. Kein anderes Gebiet der Erde kann eine größere zusammenhängende Wattfläche aufweisen. Es war daher nur konsequent, dass die Niedersächsische Landesregierung im Bewusstsein ihrer Verantwortung für diesen Naturraum das Wattenmeer vor nunmehr 20 Jahren als Nationalpark unter einen besonderen Schutz gestellt hat.
Jubiläen sind immer auch ein willkommener Anlass für eine Rückschau auf die geleistete Arbeit und einen Ausblick in die Zukunft.
Natürlich hat die allgemeine wirtschaftliche und sonstige Entwicklung auch nicht vor der Küstenregion halt gemacht. Durch die Einrichtung des Nationalparks ist es aber gelungen, die für die Natur wichtigsten Bereiche einem dauerhaften Schutz zu unterstellen, der es ermöglicht, auch den nachfolgenden Generationen diese einmalige Landschaft zu erhalten.
Nutzungen, die mit diesen Zielsetzungen nicht vereinbar waren, sind eingestellt worden (z. B. die Herzmuschelfischerei), andere wie z. B. die Beweidung der Salzwiesen oder das Befahren des Wattenmeeres mit Sportbooten sind im Rahmen des Salzwiesenmanagements oder durch die Befahrensregelung den Anforderungen an den Wattenmeerschutz angepasst und so vernünftig umgesetzt worden.
Viele dieser Erfolge konnten nur erreicht werden, weil alle Beteiligten - also die Dienststellen des Landes zusammen mit Naturschutzverbänden, dem Küstenschutz und anderen Interessensgruppen sowie den Kommunen der Region - immer ein gemeinsames Ziel verfolgt und auch in kritischen Phasen vertrauensvoll zusammengearbeitet haben.
Die Initiative zur Anerkennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe ist ein wesentlicher Schritt, die in den vergangenen 20 Jahren geleistete Arbeit auch international zu honorieren. Unser Nationalpark erfüllt bereits heute die Voraussetzungen für dieses Prädikat. Es bleibt zu wünschen, dass dieser Vorstoß von Erfolg gekrönt sein wird und der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer auch international die Anerkennung erhält, die er verdient.
Ohne die Einrichtung des Nationalparks wäre sicher viel von dem, was wir heute als einmaligen Natur- und Erholungsraum an der Küste und auf den Inseln noch haben, so nicht mehr vor- zu- finden.
Nationalparke in einer dicht besiedelten Region wie der niedersächsischen Küste müssen den Ausgleich zwischen bestehenden traditionellen Nutzungen und den Erfordernissen des Naturschutzes herstellen. Die Nordseeküste ist traditionell - und bereits lange vor 1986 - der wirtschaftliche Schwerpunktraum für den Tourismus in Niedersachsen.
Mit der Gründung des Nationalparks 1986 gibt es erstmals eine Regelung für die gesamte niedersächsische Wattenmeerküste, die es erlaubt, die einmalige Naturlandschaft dauerhaft zu bewahren und gleichzeitig Tourismus und Naturerleben zu ermöglichen. Die im Nationalparkgesetz festgelegten Zonen geben den Besuchern klare Orientierungen und regeln das friedliche Nebeneinander von Naturschutz und Naturerlebnis.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Bedeutung des Naturerlebnisses für die Erhaltung und Steigerung der öffentlichen Akzeptanz des Naturschutzes im Nationalpark hinweisen. Gerade Nationalparken kommt hierbei eine wichtige Funktion zur Vermittlung von Naturverständnis zu, das nur durch intensive Anstrengungen der Informations- und Bildungsarbeit sowie eine konsequente Besucherlenkung zu erreichen ist.
In aktiver Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Verbänden sollen auch künftig die Möglichkeiten für Erhalt und Wertsteigerung dieser auch für den Fremdenverkehr wichtigen natürlichen Vorraussetzungen im Sinne eines nachhaltigen Tourismus gezielt verfolgt werden.
Was die Entwicklung der Miesmuschelbestände im Wattenmeer betrifft, möchte ich folgendes ausführen: Ein starker Rückgang der Miesmuschelbestandes im Wattenmeer in den 1980er Jahren und bis Mitte der 1990er Jahre löste große Besorgnis um den Erhalt der Miesmuschelbänke aus. Mögliche Ursachen für Bestandsrückgänge können Stürme und Eisgang, Fraßdruck durch Vögel, Seesterne und Strandkrabben, Schadstoffbelastungen sowie die Miesmuschelfischerei sein.
Die Quantifizierung eines einzelnen Faktors ist dabei nicht möglich. Der einzige unmittelbar steuerbare bestandsreduzierende Faktor ist die Fischerei. Aus diesem Grund hat die Landesregierung beschlossen, dass die Besatzmuschelfischerei im Wattenmeer nur im Rahmen eines Bewirtschaftungsplanes zulässig ist.
Dieser Bewirtschaftungsplan beinhaltet neben der Sperrung von Standorten für die Fischerei unter anderem die jährliche Bestandsüberwachung durch die Nationalparkverwaltung. Durch Fortschreibung und gegebenenfalls Überarbeitung des Bewirtschaftungsplanes alle fünf Jahre besteht die Möglichkeit, auf die aktuelle Bestandssituation der Miesmuschelvorkommen einzugehen.
Zur Entwicklung der Landwirtschaft im Nationalpark möchte ich folgendes festzustellen:
Mit der Novellierung des Nationalpark-Gesetzes im Jahre 2001 sind sämtliche Salzwiesen Niedersachsens mit einer Gesamtfläche von ca. 8.400 Hektar unter den besonderen Schutz des Nationalparks gestellt worden. Hinzu kommen noch - mit knapp 2.000 Hektar - sämtliche nur durch einen Sommerdeich geschützten Sommerpolder sowie ca. 800 Hektar Polderflächen auf den Inseln. Mit seinen Schutzanstrengungen für diesen einmaligen Lebensraum hat das Land Niedersachsen Vorbildfunktion.
Von den rund 8.400 Hektar Salzwiesen des Nationalparks sind inzwischen 66 Prozent ungenutzt, 23 Prozent extensiv und nur noch 11 Prozent intensiv genutzt. Damit nimmt der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer im trilateralen Vergleich eine Spitzenstellung ein.
Beiden heute noch intensiv genutzten Salzwiesen im Nationalpark handelt es sich nahezu ausschließlich um Flächen in Privatbesitz oder um die notwendigen Weiden für die Fuhrwerkspferde auf den autofreien Inseln.
Damit besteht derzeit im Nationalpark ein Mosaik von ungenutzten, extensiven und - untergeordnet - auch intensiven Nutzungen, wobei - entsprechend den naturschutzfachlichen Zielen für Nationalparke - die ungenutzten Salzwiesenbereiche überwiegen.
Auf landeseigenen Flächen findet eine Nutzung immer unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen statt. Von "mangelhaften Einschränkungen für die Landwirtschaft im Innen- und Außenbereich" kann daher nicht die Rede sein.
Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer hat sich in den letzten 20 Jahren zu einer festen Größe für den Naturschutz und für die heimische Wirtschaft entwickelt. Darauf können wir stolz sein.
Dieses ist jedoch nicht allein dadurch geschehen, weil eine Verordnung erlassen oder ein Nationalparkgesetz verabschiedet wurde. Einen wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung haben die an der Küste aktiven Verbände. Auch das wache Auge vieler Anwohner und der ständige Dialog mit den Umweltverbänden haben dazu beigetragen, dass Fehlentwicklungen verhindert wurden.
Auch zukünftig sind die Umwelt- und Naturschutzverbände herzlich eingeladen, weiterhin die Auseinandersetzung mit mir für eine Verbesserung der Umwelt und unserer gemeinsamen Ziele zu suchen. Konstruktive Beiträge sind immer willkommen.
Weniger hilfreich sind dagegen Pauschalurteile und persönlicher Angriffe auf Mitglieder der Landesregierung durch Einzelpersonen, die vorspielen für eine große Gruppe von Betroffenen zu sprechen.
Ein Beispiel hierfür ist der so genannte "Wattenrat", der sich nach eigener Darstellung im Internet für "unabhängigen Naturschutz an der Küste" einsetzt. Der "Wattenrat" ist kein gewähltes Gremium, kein anerkannter Verband, kein eingetragener Verein.
Nach Informationen der Landesregierung handelt sich hierbei lediglich um eine Kleingruppe von gerade einmal zwei Personen, die sich selbst zum "Wattenrat" erklärt haben. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wird Stimmung gegen die Landesregierung und das Umweltministerium gemacht und versucht, das gemeinsam Erreichte im Wattenmeer tot zu reden. Ein Beispiel ist der in der Nordwest-Zeitung am 6. Januar 2006 erschienende Artikel.
Vor diesem Hintergrund möchte ich die Fragen wie folgt beantworten:
zu 1.) Die im Nationalparkgesetz festgeschriebenen Reglungen zur Steuerung der Besucher im Nationalpark haben sich bewährt. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über unkontrollierten Massentourimus im Wattenmeer vor.
zu 2.) Der Miesmuschelfischerei im niedersächsischen Wattenmeer unterliegt strengen Einschränkungen und Kontrollen, die sicherstellen, dass die fischereiliche Nutzung der Ressourcen dem Prinzip der Nachhaltigkeit folgt.
zu 3.) Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Nutzung im Innen- und Außendeichbereich belegen, dass hier von mangelhaften Einschränkungen für die Landwirtschaft keine Rede sein kann.
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erstellt am:
24.02.2006
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010