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Sicherheit von Biogasanlagen

Umweltministerium zieht weitere Konsequenzen nach Unfall in Rhadereistedt


Pressemitteilung Nr. 120/2005

HANNOVER. Das Niedersächsische Umweltministerium hat in Folge des schweren Unfalls in einer Biogasanlage in Rhadereistedt für alle Biogasanlagen, in denen biologische Abfälle oder tierische Nebenprodukte eingesetzt werden, weitere Konsequenzen gezogen, informierte der Sprecher des Umweltministeriums. Mit einem Erlass werden zusätzliche Auflagen zum sicheren Betrieb dieser Biogasanlagen in Kraft gesetzt.

So müssen die Betreiber künftig von den Erzeugern biologischer Abfälle und tierischer Nebenprodukte exakte Angaben zu allen einzusetzenden Stoffen abfordern. Erforderlich sind auch Angaben zu Beimengungen (z.B. Stabilisierungs- oder Konservierungsstoffe), zu den Transport- und Anlieferungsbedingungen sowie zu möglichen Gefahren.

Darüber hinaus sollen die Biogasanlagen zukünftig so gebaut werden, dass auf eine Vorgrube verzichtet werden kann. Sollte das aus betriebs- oder verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich sein, müssen bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen zwingend beachtet werden.

Mit dem Erlass wird auch festgeschrieben, dass Biogasanlagen nur von sachkundigem, geschultem Personal betrieben werden dürfen. "Um ganz sicher zu gehen, muss die Teilnahme des Personals an geeigneten Schulungen künftig der Überwachungsbehörde nachgewiesen werden", erklärte der Sprecher.

In Niedersachsen werden zurzeit cirka 40 Biogas-Anlagen betrieben, die für den Einsatz von tierischen Nebenprodukten zugelassen sind.

HINWEIS: Den Erlass finden Sie unter http://www.umwelt.niedersachsen.de/master/C1153082_N7853602_L20_D0_I598.html

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.12.2005
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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