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Gewerbeabfall

Anlieferung von Gewerbeabfall stärker als erwartet


Pressemitteilung Nr. 69/2005

HANNOVER. Einen Monat nach dem Auslaufen der Übergangsfristen der Abfallablagerungsverordnung und der TASi (Technische Anleitung Siedlungsabfall) verzeichnen die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger auch in Niedersachsen einen deutlichen Anstieg der zu entsorgenden Abfallmengen. Ursache ist die verstärkte Überlassung von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen. Diese wurden bis zum 31.05.2005 überwiegend auf Deponien abgelagert. Seit dem 1. Juni ist dieser Entsorgungsweg nicht mehr zulässig. Da die betroffenen Abfallbesitzer während der Übergangsfristen vielfach keine Vorsorge für die zukünftige Entsorgung dieser Abfälle getroffen haben, liefern sie ihre Abfälle nun wieder in die kommunale Entsorgung.

Wie die Firma BKB gestern (Montag) dem Umweltministerium dargestellt hat, stoßen die Kapazitäten ihrer Verbrennungsanlagen - ebenso wie auch die anderer Anlagenbetreiber in der Bundesrepublik Deutschland - an ihre Grenzen. In den Anlagen der BKB werden die Abfälle zahlreicher niedersächsischer Kommunen entsorgt.

Wie ein Sprecher des Niedersächsischen Umweltministeriums nach dem Gespräch mit der BKB mitteilte, will die Firma den absehbaren Engpass mit zwei Zwischenlagern überbrücken. Diese sollen vorrangig für Sortierreste aus der Gewerbeabfallentsorgung genutzt werden. Die zwischengelagerten Abfälle sollen entsorgt werden, sobald Kapazitäten genutzt werden können, die erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen. In Zwischenlagern darf Abfall laut Abfallablagerungsverordnung für die Dauer von einem Jahr gelagert werden. Spätestens danach ist der Abfall entsprechend den Anforderungen des neuen Abfallrechts zu entsorgen.

Durch Einrichtung von Zwischenlagern will die BKB die unmittelbare Beseitigung des Hausmülls aus den Kommunen in den vorhandenen Verbrennungsanlagen weiterhin sicherstellen. BKB möchte Zwischenlager auf dem Gelände der Deponie Diebestieg (Stadt Salzgitter) und der Deponie Barnbruch (Stadt Wolfsburg) einrichten, wie sie dem Umweltministerium mitteilte.

"Nach den uns bekannten Planungen der BKB stehen Mitte nächsten Jahres die nötigen zusätzlichen Kapazitäten zur Verfügung. Eine erste Entlastung soll im Herbst 2005 durch die Erweiterung der Anlage in Buschhaus eintreten. Weitere Anlagen sind im Bau. Die kurzfristigen Entsorgungsengpässe können überbrückt werden. Werden Zwischenlager genehmigt, bleibt der Abfall im Besitz der BKB, die diesen nach den Regeln der Abfallablagerungsverordnung und der Deponieverordnung entsorgen muss", erklärte ein Sprecher des Umweltministeriums dazu.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.07.2005
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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