Artikel-Informationen
erstellt am:
01.07.2005
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
Pressemitteilung Nr. 68/2005
HANNOVER. In Niedersachsen werden rund 200.000 Kleinkläranlagen betrieben. Diese sorgen für sauberes Abwasser in den Fällen, in denen ein Anschluss des Grundstückes an die Kanalisation wirtschaftlich oder technisch nicht möglich ist. Im Flächenland Niedersachsen entsorgen zirka 7 Prozent der Bevölkerung ihr Abwasser auf diesem Wege.
"Kleinkläranlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Reinhaltung der Gewässer. Sie haben einen hohen technischen Standard erreicht. Allerdings wurde bisher ein hoher Wartungsaufwand betrieben, der heute nicht mehr nötig ist"; erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander.
Entsprechend hatte sich der Minister in einem Brief an das Deutsche Institut für Bautechnik gewandt und gebeten zu prüfen, ob eine dreimalige Wartung noch dem Stand der Technik entspricht. Inzwischen ist seitens des Instituts entschieden worden, dass neue Anlagen zukünftig nur noch einer zweimaligen Wartung unterliegen werden.
Zudem hatte das Umweltministerium einen Erlass entworfen, um verstärkt Eigenwartung der Anlagen zu ermöglichen. Nachdem verschiedene Anregungen – unter anderem aus den Landkreisen und von den kommunalen Spitzenverbänden – eingegangen sind – hat das Umweltministerium mit einem Erlass an die Landkreise die Frage der Wartung neu geregelt: Danach ist im Vorgriff auf die Regelungen des Deutschen Instituts für Bautechnik bereits ab sofort eine zweimalige Fremdwartung jährlich ausreichend.
Darüber hinaus können zukünftig Kleinkläranlagen, die zweimal im Jahr zu warten sind, einmal im Jahr in Eigenregie selbst oder in Nachbarschaftshilfe gewartet werden, wenn der Betreiber die dafür nötige Qualifikation nachweist. Die Landkreise können selbst festschreiben, welche Qualifikation sie dafür voraussetzen. Handwerker und Ingenieure einschlägiger Fachrichtungen, sowie Teilnehmer an entsprechenden Schulungen und Einweisungen bringen grundsätzlich eine entsprechende Qualifikation mit.
"Damit ist erreicht, dass der Wartungsaufwand sinkt. In der Regel müssen Kleinkläranlagen, insbesondere neuere, nur noch zweimal im Jahr gewartet werden. Für alle Anlagen ist eine Eigenwartung möglich, wenn eine entsprechende Qualifikation vorliegt. Lediglich einmal jährlich muss eine Fremdwartung erfolgen", erläuterte Sander.
Der Modellversuch im Landkreis Osnabrück zur Verminderung des Wartungsaufwandes bei Kleinkläranlagen bleibt von dem Erlass unberührt. "Der Versuch soll weiterlaufen. Eine Verringerung der Kosten für die Kleinkläranlagenbetreiber und eine Verminderung des Wartungsaufwandes bei gleich guter Abwasserqualität bleiben unser Ziel. Wenn der Versuch Erkenntnisse liefert, dass noch weitere Änderungen zugunsten der Kleinkläranlagenbetreiber möglich sind, werden wir den Erlass entsprechend anpassen", erklärte der Umweltminister.
Hinweis: Der Erlass kann auf den Seiten des MU im Internet eingesehen werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.07.2005
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010