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Sander: Unseren Kindern keine Altlasten hinterlassen

Abfallablagerung


HANNOVER. Heute (Dienstag) enden die Übergangsfristen der Abfallablagerungsverordnung. Ab Morgen (01.06.2005) dürfen Abfälle nur dann noch auf Deponien abgelagert werden, wenn sie die Zuordnungskriterien der Abfallablagerungsverordnung einhalten. Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen, wie Hausmüll, bedeutet das, dass diese Abfälle nur noch nach einer thermischen oder mechanisch-biologischen Behandlung abgelagert werden dürfen.

"Das Ziel weitgehend nachsorgefreier Deponien kann so erreicht und damit das Risiko unübersehbarer Sanierungskosten vermieden werden. Unsere Kinder erben keine Altlasten mehr ", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander. Durch die Behandlung der Abfälle werden erhebliche Emissionen an klimarelevantem Methangas und Sickerwasser vermieden. Gleichzeitig wird der Energiegehalt des Abfalls durch die Erzeugung von Fernwärme, Prozessdampf oder Strom genutzt.

Alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger - in Niedersachsen sind dieses die Landkreise, die kreisfreien und die meisten großen selbständigen Städte - mussten bis zum (morgigen) Stichtag ihre Abfallentsorgung umstrukturieren. "Das Umweltministerium hat die Umsetzung dieser Rechtsvorschrift konsequent begleitet. Dadurch ist es uns in Niedersachsen gelungen, dass dieser Termin von den meisten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eingehalten wird", freut sich Minister Sander kurz vor dem In-Kraft-Treten dieser Regelung.

Die Anstrengungen der Kreise und Städte sind erheblich gewesen: Für ein Siedlungsabfallaufkommen von rund 1,925 Millionen Tonnen pro Jahr (Stand 2003) mussten Entsorgungsverträge abgeschlossen oder neue Anlagen gebaut werden. "Dieses anspruchsvolle Vorhaben ist auch deshalb gelungen, weil sich viele öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zusammengeschlossen und die Aufgabe gemeinsam gelöst haben. Durch die Ausschreibung der auf diese Weise gebündelten Abfallmengen konnten vertretbare Wettbewerbspreise erzielt werden, die den Anstieg der Gebühren in Grenzen halten. Schwankungen beim Abfallaufkommen wurden durch die vertragliche Vereinbarung von Mengenfenstern abgesichert", erläuterte der Minister.

Hintergrund:

Dem niedersächsischen Siedlungsabfallaufkommen steht nun eine jährliche Behandlungskapazität in eigenen Behandlungsanlagen oder durch Verträge mit Anlagen Dritter für rund 2,4 Millionen Tonnen pro Jahr Abfall gegenüber:

  • 1.360.500 t pro Jahr in Abfallverbrennungsanlagen (MVA) und
  • 1.039.400 t pro Jahr in mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen (MBA).

Bei der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung werden rund 40 Prozent der Abfälle, die in die Anlagen hinein gegeben werden, aussortiert. Dies entspricht etwa 415.000 Tonnen pro Jahr. Diese müssen zu den 1,925 Millionen Tonnen Abfall hinzugerechnet werden. Damit ergibt sich eine Menge von rund 2,3 Millionen Tonnen Abfall, der pro Jahr behandelt werden muss. Dafür steht rein rechnerisch eine geplanten Behandlungskapazität von etwa 2,4 Millionen Tonnen pro Jahr zur Verfügung.

Einen Gesamtüberblick über die Situation der Abfallbehandlung in Niedersachsen enthält die beigefügte Grafik (Anlage 1). Die niedersächsischen Siedlungsabfälle werden in 8 Abfallverbrennungsanlagen (vier in Niedersachsen, zwei in Bremen und je eine in Hamburg und Sachsen-Anhalt) und in 10 mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen, behandelt werden (siehe Tabelle, Anlage 2).

Von den 37 in Niedersachsen Ende des Jahres 2004 betriebenen Hausmülldeponien werden aufgrund dieser Veränderungen im Jahr 2005 20 Anlagen stillgelegt. Teilweise ist der Ablagerungsbetrieb bereits eingestellt worden (siehe Anlage 3).

Die geschlossenen Deponien müssen nach der Beendigung der Ablagerungen mit einer Oberflächenabdichtung gesichert und mit einer Rekultivierungsschicht abgedeckt werden. Sickerwasser und Deponiegas muss nach Abschluss dieser Arbeiten noch über Jahrzehnte im Rahmen der Nachsorge erfasst und behandelt werden.

Allerdings ist es auch in Niedersachsen nicht allen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gelungen, die neu errichteten Abfallbehandlungsanlagen rechtzeitig zum 01.06.2005 in Betrieb zu nehmen.

Durch die Insolvenz eines Anlagenherstellers wird sich die Inbetriebnahme der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen in Deiderode um mehrere Wochen verzögern. Verzögerungen gibt es auch beim Bau der MBA in Wilsum, der die Abfälle der Landkreise Grafschaft Bentheim und Leer zugeführt werden. In beiden Fällen wird der Abfall auf dem Deponiegelände zwischengelagert und anschließend in diesen Anlagen behandelt.

Die Stadt und der Landkreis Osnabrück sind durch die Insolvenz des Betreibers der Behandlungsanlage betroffen. Da das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen und damit die Zukunft der Anlage noch ungewiss ist, haben diese beiden öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Restabfallentsorgung zunächst bis zum Ende des Jahres ausgeschrieben und an mehrere Entsorgungsfirmen vergeben. Dadurch kann voraussichtlich auf eine Zwischenlagerung verzichtet und Zeit für die endgültige Entscheidung gewonnen werden.

Anlage 1: Gesamtsituation der Restabfallbehandlung in Niedersachsen

Karte zur Abfallablagerungsverordnung   Bildrechte: MU
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Anlage 2: Abfallbehandlungsanlagen für Niedersachsen

Abfallverbrennungsanlage

angeschlossener öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Bremen

LK Nienburg, LK Vechta

Bremerhaven

LK Cuxhaven, Stadt Cuxhaven, LK Verden, Stadt Emden

Buschhaus

Stadt Braunschweig, Stadt Salzgitter, Stadt Wolfsburg, LK Goslar, LK Helmstedt, Region Hannover, LK Celle, Stadt Celle, LK Uelzen

Hameln

LK Hameln-Pyrmont, LK Holzminden

Hannover-Lahe

Region Hannover, AZV Hildesheim, LK Celle, Stadt Celle

Magdeburg- Rothensee

LK Gifhorn, LK Peine, LK Wolfenbüttel

Hamburg-Rugenberger Damm

LK Rotenburg, LK Harburg, LK Soltau-Fallingbostel, LK Stade

Salzbergen

LK Emsland

Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage

angeschlossener
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Bassum

LK Diepholz, LK Rotenburg, LK Harburg, LK Soltau-Fallingbostel, LK Stade

Deiderode

LK Göttingen, Stadt Göttingen, LK Northeim, LK Osterode a. H.

Großefehn

LK Ammerland, LK Aurich, LK Oldenburg

Lahe

Region Hannover

Lüneburg

LK Uelzen, LK Lüchow-Dannenberg, LK Lüneburg, Stadt Lüneburg

Oldenburg

Stadt Oldenburg (nur mechanische Behandlungsstufe)

Osnabrück

LK Osnabrück, Stadt Osnabrück

Penningbüttel

LK Osterholz, LK Wesermarsch

Schaumburg

LK Schaumburg

Wiefels

Stadt Delmenhorst, Stadt Oldenburg, Stadt Wilhelmshaven, LK Cloppenburg, LK Friesland, LK Wittmund

Wilsum

LK Grafschaft Bentheim, LK Leer

Anlage 3: Ende 2004 betriebene Hausmülldeponien in Niedersachsen

Ausstattung und Laufzeit der Entsorgungsanlagen für Siedlungsabfälle

Stand: 01.11.2004

Lfd.
Nr.

Deponie

Stadt/Landkreis

Ende
aktiver
Ablage
rungs
betrieb

Bemerkung

1

Watenbüttel

Stadt Braunschweig

2002

Ablagerungsbetrieb ruht

2

Diebesstieg

Stadt Salzgitter

unbefristeter Weiterbetrieb

3

Barnbruch

Stadt Wolfsburg

2005

4

Wesendorf

Landkreis Gifhorn

2005

5

Deiderode

Landkreis Göttingen

2005

6

Blankenhagen

Landkreis Northeim

unbefristeter Weiterbetrieb geplant

7

Hattorf

Landkreis Osterode am Harz

unbefristeter Weiterbetrieb geplant

8

Stedum

Landkreis Peine

2005

9

Bornum

Landkreis
Wolfenbüttel

unbefristeter Weiterbetrieb geplant

10

Altwarmbüchen

Region Hannover

2005

11

Kolenfeld

Region Hannover

unbefristeter Weiterbetrieb

12

Bassum

Landkreis Diepholz

unbefristeter Weiterbetrieb

13

Heinde

Landkreis Hildesheim

2005

14

Am Kapenberg

Landkreis Holzminden

2005

15

Krähe

Landkreis Nienburg

2005

künftig noch DK I-Abfälle

16

Sachsenhagen

Landkreis Schaumburg

unbefristeter Weiterbetrieb

17

Höfer

Landkreis Celle

2005

künftig noch DK I-Abfälle geplant

18

Altenwalde

Stadt Cuxhaven

2005

19

Woltersdorf

Landkreis
Lüchow-Dannenberg

2005

20

Bardowick

Landkreis Lüneburg

unbefristeter Weiterbetrieb

21

Helvesiek-Rehr

Landkreis
Rotenburg (Wümme)

2005

künftig noch DK I-Abfälle geplant

22

Hillern

Landkreis
Soltau-Fallingbostel

unbefristeter Weiterbetrieb

23

Borg

Landkreis Uelzen

2005

künftig noch DK I-Abfälle geplant

24

Wischhafen II

Landkreis Stade

unbefristeter Weiterbetrieb, Ablagerungsbetrieb ruht

25

Osternburg

Stadt Oldenburg (Oldb)

2003

26

Piesberg

Stadt Osnabrück

2004

27

Wilhelmshaven-
Nord

Stadt Wilhelmshaven

2005

28

Mansie

Landkreis Ammerland

unbefristeter Weiterbetrieb

29

Sedelsberg

Landkreis Cloppenburg

unbefristeter Weiterbetrieb

30

Dörpen

Landkreis Emsland

befristeter Weiterbetrieb bis 15.07.2009

31

Venneberg

Landkreis Emsland

befristeter Weiterbetrieb bis 15.07.2009

32

Wiefels

Landkreis Friesland

unbefristeter Weiterbetrieb

33

Varel-
Hohenberge

Landkreis Friesland

2004

34

Wilsum

Landkreis
Grafschaft Bentheim

unbefristeter Weiterbetrieb

35

Breinermoor

Landkreis Leer

2005

36

Tonnenmoor

Landkreis Vechta

2005

37

Brake-Käseburg

Landkreis Wesermarsch

unbefristeter Weiterbetrieb

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.05.2005
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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