Artikel-Informationen
erstellt am:
09.06.2010
zuletzt aktualisiert am:
14.06.2010
Rede von
Justizminister Bernd Busemann in Vertretung von Umweltminister Hans-Heinrich Sander zu den Anträgen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, TOP 18 (Drs.16/1501,16/2543, 16/2576) sowie TOP 19 (Drs. 16/2527)
(Es gilt das gesprochene Wort)
Anrede,
die Position der Niedersächsischen Landesregierung ist ganz klar: Für eine verantwortungsvolle Energiepolitik bleibt die Kernenergie derzeit unverzichtbar. Die niedersächsische Landesregierung kann aber auch die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger im Umfeld des Kernkraftwerkes Krümmel nachvollziehen. In Niedersachsen werden wir als unmittelbare Nachbarn deshalb auch ein Auge darauf haben, dass die zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein alles in ihrer Kompetenz liegende unternehmen, damit ein sicherer Betrieb des Kernkraftwerkes Krümmel gewährleistet ist. Wie in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz schon dargelegt, ist es uns ein zentrales Anliegen, dass das Kernkraftwerk Krümmel von verantwortungsbewussten und zuverlässigen Betreibern auf dem erforderlichen Stand von Wissenschaft und Technik gehalten und betrieben wird.
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses stimme ich daher zu.
Anrede,
eine verantwortungsbewusste Nutzung der Kernenergie bedeutet auch, dass der anfallende radioaktive Abfall dauerhaft, sicher und verantwortungsvoll entsorgt wird. Dafür ist der Bund verantwortlich.
Ihnen ist sicher bekannt, dass seit geraumer Zeit eine Neufassung der Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle diskutiert wird.
Die Anforderungen legen fest, welches Sicherheitsniveau ein solches Endlager einzuhalten hat. Insbesondere werden neben allgemeinen Schutzzielen auch Anforderungen an die Errichtung, an den Betrieb, an die Zulassung sowie an die Beaufsichtigung der mit Endlagern befassten Organisationen beschrieben.
Die in einem Entwurf des Bundesumweltministeriums entwickelten Anforderungen, die den jetzigen Stand von Wissenschaft und Technik repräsentieren, ersetzen die im Jahre 1983 vom Bundesumweltministerium veröffentlichten Sicherheitsanforderungen.
Anrede,
der damalige Bundesumweltminister Gabriel hatte im Januar 2009 bereits einen ersten Entwurf der geänderten Sicherheitsanforderungen vorgelegt und beabsichtigt, diese ohne angemessene Länderbeteiligung im Mai 2009 zu veröffentlichen.
Erst auf niedersächsische Initiative hin ist dann erreicht worden, dass eine amtliche Veröffentlichung der Sicherheitsanforderungen zunächst ausgesetzt und in die Gremien zurückverwiesen wurde. Dies war wegen einer ansonsten unzureichenden Beteiligung der Länder und der Fachgremien auch dringend notwendig.
Der Entwurf der Sicherheitsanforderungen mit Stand 2010 wird nochmals im Hauptausschuss des Länderausschusses für Atomkernenergie weiter beraten und erst nach Einigkeit in allen Sachfragen abgestimmt.
Gerade Niedersachsen bringt sich hier in die Diskussionen aktiv ein. Dass sich Niedersachsen, wie im Antrag behauptet wird, für eine Reduzierung der Sicherheitsstandards eingesetzt hat, ist unzutreffend.
Niedersachsen hat sich im Gegenteil vielmehr für eine Erhöhung des Schutzniveaus der Bevölkerung durch eine weitere Absenkung der Strahlenexposition stark gemacht.
Darüber hinaus haben wir uns für eine Einlagerungstechnik für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle ausgesprochen, die in der Betriebsphase bis zum Verschluss der Schächte die Option einer Rückholung der Abfälle einbezieht.
Anrede
ich möchte aber auch eines klarstellen:
Die Anforderungen sind keine rechtlich bindende Vorgabe für spätere Zulassungsverfahren.
Die Sicherheitsanforderungen entfalten weder in materieller noch in verfahrensrechtlicher Hinsicht Bindungswirkung gegenüber den zuständigen Landesbehörden.
Anrede,
die Erarbeitung, Beurteilung und Festlegung von Sicherheitsanforderungen gehört fachlich in die Kreise der Sachverständigen und Experten bei den Ländern sowie beim Bund.
Der Entschließungsantrag sollte deshalb in diesem Haus nicht angenommen werden.
Vielen Dank.
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erstellt am:
09.06.2010
zuletzt aktualisiert am:
14.06.2010