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Auswirkungen der EU-Pläne zur umweltfreundlichen Verkehrspolitik auf die kommunale Selbstverwaltung

Antwort von Umweltminister Hans-Heinrich Sander auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Zachow und Biallas (CDU), TOP 31 Nr. 3


Presseinformation Nr. 98/2004

Es gilt das gesprochene Wort

Anrede!

Immer häufiger ist festzustellen, dass die Europäische Kommission dazu neigt, ihr Regelwerk zu perfektionieren und ihre Kompetenzen auszuweiten. Dabei greift sie auch in Bereiche ein, für die sie keine Kompetenzen besitzt. Das trifft besonders auf die von der Kommission am 11.02.2004 herausgegebene Mitteilung "Entwicklung einer thematischen Strategie für städtische Umwelt" zu. In dieser Mitteilung hat sich die Kommission in einer umfangreichen Bestandsanalyse mit allen Facetten einer nachhaltigen Stadtentwicklung befasst. Darin wird die Situation von großen Städten in Europa zwar richtig beschrieben und es werden viele dort vorhandene Umweltbelastungen zutreffend benannt. Jedoch leitet die Kommission darüber hinaus eine Reihe von Forderungen ab, mit denen sie ihre Zuständigkeit überschreitet.

So will sie unter anderem alle Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern dazu verpflichten, einen Plan über einen nachhaltigen städtischen Verkehr zu erarbeiten und umzusetzen.

Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Städte selbst in der Lage sind, ihre Verkehrsprobleme zu erkennen und angepasste Lösungen zu finden. Viele Städte arbeiten bereits an entsprechenden Lösungen. Zusätzliche Vorschriften der Europäischen Kommission sind daher nicht erforderlich.

Mit dieser Meinung steht die Landesregierung nicht allein. Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss vom 02.04.2004 zur Mitteilung der Kommission die Auffassung der Landesregierung ausdrücklich bestätigt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1.: Ist es nach ihren Erkenntnissen aus Sicht des Umweltschutzes zwingend erforderlich, dass die EU Vorschriften zur Entwicklung des kommunalen Nahverkehrs erlässt?

Nein, es ist aus umweltpolitischer Sicht nicht notwendig, dass die EU Vorschriften zur Entwicklung des kommunalen Nahverkehrs erlässt.

Vielmehr ist es Aufgabe der Städte selbst, den innerstädtischen Verkehr umweltverträglich zu gestalten. Sie stehen dabei vor großen Herausforderungen.

Zu 2.: Wie beurteilt sie diese Planungen der EU gerade vor dem Hintergrund des Gebotes der Subsidiarität?

Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass alle Maßnahmen oder geplanten Leitlinien, die zu einer Kompetenzüberschreitung der EU-Kommission führen, grundsätzlich abzulehnen sind.

Die EU verfügt im Bereich Stadtentwicklung über keinerlei Kompetenzen.

In Deutschland steuern die Gemeinden im Rahmen ihres verfassungsrechtlich verbürgten Selbstverwaltungsrechts ihre städtebauliche Erneuerung und Entwicklung in eigener Zuständigkeit und Verantwortung

Zu 3.: Hat der Bund bereits Schritte unternommen, die den Eingriff in die Selbstverwaltungshoheit der Kommunen verhindern könnten?

Die Bundesregierung teilt die Bedenken des Bundesrates zur Einschränkung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts.

So hat sie in ihrer Stellungnahme gegenüber der Kommission zum Ausdruck gebracht, dass die Pläne der Kommission zur Entwicklung einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik nicht zu einer Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung führen dürfen. Es muss sichergestellt werden, dass das Subsidiaritätsprinzip gewahrt bleibt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.09.2004
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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