Artikel-Informationen
erstellt am:
26.09.2002
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
E s g i l t d a s g e s p r o c h e n e W o r t
die Hunte zwischen Oldenburg und der Einmündung in die Weser ist eine Bundeswasserstraße. Sie hat beidseitig Deiche und ist dem Tidegeschehen ausgesetzt.
Als Schifffahrtsweg hat sie eine große Bedeutung für den Oldenburger Hafen. Dieser ist mit einem jährlichen Umschlag von durchschnittlich 1,6 Millionen Tonnen der umschlagsstärkste Binnenhafen Niedersachsens.
Er bildet eine Schnittstelle zwischen der Seeschifffahrt über die Hunte und die Weser in die Nordsee und der Binnenschifffahrt über den
Küstenkanal, die Ems und den Rhein ins Ruhrgebiet und in die Niederlande.
Im Hafen Oldenburg werden überwiegend landwirtschaftliche Güter wie Getreide, Futter- und Düngermittel sowie Baustoffe umgeschlagen.
Die Schifffahrt auf der Unteren Hunte wird durch die Enge des Fahrwassers, die zahlreichen Kurven und die geringen Sohltiefen stark beeinträchtigt. Die Stadt Oldenburg und die Olden-burgische Hafenwirtschaft fordern seit langem eine Anpassung der seewärtigen Zufahrt über die Untere Hunte an die veränderten Belange der
Küstenschifffahrt. Die Wettbewerbsfähigkeit des Oldenburger Hafens wäre mittelfristig gefährdet und muss gesichert werden.
Die Wirtschaftlichkeit der jetzt vorgesehenen Ausbaumaßnahmen wurde bereits 1986 durch eine von der Oldenburgischen Hafenwirtschaft veranlasste Nutzen-Kosten-Untersuchung nachgewiesen.
Auf dieser Grundlage und durch weitere Initiativen wurde das Vorhaben mit Beschluss der Bundesregierung vom 15.07.1992 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen.
Dieses vorausgeschickt beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Das Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen hat die Planungen für die Ausbaumaßnahmen an
der Unteren Hunte Ende der 80er Jahre aufgenommen. Die Planfeststellung wurde am 21.08.1992 beantragt und von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest am 24.03.1995 beschlossen. Zuvor hat die Bezirksregierung Weser-Ems als zuständige Landesbehörde das Einvernehmen nach den Bestimmungen des Bundeswasserstraßengesetzes erklärt.
Das Vorhaben fällt deshalb nicht unter das Moratorium der Flußkonferenz.
Auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses werden folgende Baumaßnahmen durchgeführt:
Das Fahrwasser wird unterhalb Oldenburgs zwischen Kilometer 1 und 6 um bis zu rund einem Meter vertieft.
Streckenweise werden Querschnittserweiter-ungen auf eine erforderliche Sohlbreite von 28,0 Meter und Böschungsneigungen im Verhältnis 1 zu 3 durchgeführt. Damit wird eine Verkehrsbreite von 35,50 Metern erreicht.
Zwei Engstellen werden beseitigt.
Vier Kurven werden abgeflacht.
Es werden zwei zusätzliche Liegestellen gebaut, die die Begegnung größerer Schiffe ermöglichen.
Im Bereich der Liegestellen, der zu beseitigenden Engstellen und der abzuflachenden Kurven werden die Böschungen und Deiche verlegt.
Durch die Ausgleichsmaßnahmen "Würdemanns Groden" und "Holler Siel" werden tidebeeinflusste Flachwasserzonen geschaffen.
Zu 2:
Die geplante Ausbaumaßnahme soll für Küstenmotorschiffe der neuen Generation die Zufahrt nach Oldenburg ermöglichen beziehungsweise verbessern. Diese so genannten Regelschiffe haben Abmessungen von 85 Metern Länge, 11,50 Metern Breite und einen Tiefgang von 4,20 Metern. Diese Schiffe können sich künftig auf gerader Strecke begegnen. Die zeitliche Fahrtantrittsmöglichkeiten für tideabhängig verkehrende Schiffe verbessern sich. Außerdem wird die Navigation für See- und Binnenschiffe erleichtert.
Infolge der sich wandelnden Verkehrsstrukturen wären für den Oldenburger Hafen und die Region Oldenburg schon mittelfristig erhebliche Wettbewerbsnachteile zu erwarten. Sie werden durch die geschilderten Maßnahmen an der Unteren Hunte verhindert.
Zu 3:
Dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Unteren Hunte liegen eingehende hydrologische und hydraulische Untersuchungen der Bundesanstalt für Wasserbau zugrunde. Anhand eines zweidimensionalen Hydro-numerischen Modells wurden die Ausbaumaßnahmen so optimiert, dass die Belange der Wasserwirtschaft nicht nachteilig beeinträchtigt werden.
Die Hochwassersituation im Raum Oldenburg wird durch die Wasserführungen der Hunte, der Haaren und der Hausbäke oberhalb von Oldenburg und durch Sturmfluten in der Weser bestimmt.
Bei Sturmfluten wird das Huntesperrwerk geschlossen. Die Untere Hunte und die Hoch-wasserpolder unterhalb der Stadt Oldenburg werden als Speicher für abfließendes Oberwasser genutzt. Der schon vorhandene Speicherraum bleibt weiter erhalten. Durch den vorgesehenen Ausbau der Unteren Hunte wird das Hochwasserrisiko nicht verschärft.
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erstellt am:
26.09.2002
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010