Artikel-Informationen
erstellt am:
17.03.2010
Anrede,
das Kernkraftwerk Krümmel liegt nicht in Niedersachsen, sondern in Schleswig-Holstein. Zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist daher das dortige Landesministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration Schleswig-Holstein.
Diese Behörde nimmt alle damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen der staatlichen Aufsicht im Auftrage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wahr.
Nur diese beiden zuständigen Behörden verfügen über alle notwendigen aktuellen Informationen zur Beurteilung des Sicherheitsstandes dieser Anlage. Diese beiden Behörden sind es auch, die über die Fragen der Sicherheit der Anlage und der Beurteilung der Zuverlässigkeit des Betreibers.
Auch über die daraus zu ziehenden Konsequenzen wird dort entschieden.
In dieser Frage haben weder die im Antrag angesprochenen Bund-Länder-Ausschüsse noch die niedersächsische Atomaufsicht Entscheidungsbefugnis.
Das niedersächsische Umweltministerium hat keinen Anlass, Bewertungen der Sicherheit des Kernkraftwerks Krümmel durch die zuständigen Behörden in Zweifel zu ziehen.
Dies gilt auch für die aktuellen Überprüfungen. Mir ist bekannt, dass die zuständige Behörde insbesondere die Frage der Zuverlässigkeit des Anlagenbetreibers zurzeit überprüft.
Zu Forderungen, Krümmel für immer abzuschalten, haben der zuständige schleswig-holsteinische Minister und dessen Vorgängerin übereinstimmend Folgendes gesagt:
„Ob aus dem vorläufigen Aus für Krümmel ein endgültiges Aus wird, muss von der Atomaufsicht strikt nach Recht und Gesetz entschieden werden.“
Darin stimme ich mit dem zuständigen Minister und dessen Vorgängerin völlig überein und habe dem nichts hinzuzufügen.
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erstellt am:
17.03.2010