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erstellt am:
25.01.2018
Antwort auf die mündliche Anfrage: Was tut die Landesregierung für den Hochwasserschutz?
Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Horst Kortlang, Hermann Grupe, Björn Försterling und Jan-Christoph Oetjen (FDP) geantwortet.
Vorbemerkung der Abgeordneten
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete am 12. Januar 2018 über Berechnungen von Wissenschaftlern des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung zur zukünftigen Entwicklung von Hochwasser. Demnach könnten in Deutschland im Jahr 2040 700 000 statt wie heute 100 000 Menschen jährlich von Hochwasser betroffen sein. Weiter heißt es: „Und für Niedersachsen haben sie eine Verzwölffachung der Betroffenen errechnet.“ Dem Artikel zufolge schlägt Umweltminister Lies eine Verbesserung des Hochwasserschutzes sowie eine bessere finanzielle Ausstattung des Hochwasserschutzes vor. Statt wie bisher 23 Millionen Euro sollten zukünftig 50 Millionen Euro pro Jahr für den Hochwasserschutz ausgegeben werden.
Vorbemerkung der Landesregierung
Zu der in der Frage des Abgeordneten angesprochenen Studie des Potsdamer Institutes für Klimafolgenforschung ist der Landesregierung bislang lediglich ein Artikel aus der Fachzeitschrift SCIENCE ADVANCES zur Kenntnis gelangt, in dem die Ergebnisse der Studie vorgestellt wurden. Eine Bewertung der getroffenen Aussagen ist damit nicht möglich.
1. Wie viel Geld hat das Land Niedersachsen in den vergangenen fünf Jahren jährlich für den Hochwasser- und Küstenschutz ausgegeben, und aus welchen Quellen stammte dieses Geld in den einzelnen Jahren (bitte Bundes- sowie EU-Zuschüsse jeweils getrennt ausweisen)?
Die Ausgaben für die Bauprogramme des Hochwasserschutzes beliefen sich in den Jahren 2013-2017 auf folgende Größenordnung (Beträge in Tsd. EUR):
Jahr |
GAK |
EU-Mittel |
Sonstige Landes- mittel |
Fonds Aufbauhilfe 2002/2013* |
Gesamt |
||
Bundes- anteil |
Landes- anteil |
EFRE |
ELER |
||||
2013 |
5.154 |
3.436 |
2.069 |
3.135 |
452 |
244 |
14.489 |
2014 |
4.233 |
2.822 |
360 |
3.401 |
1.100 |
3.613 |
15.528 |
2015 |
3.311 |
2.207 |
1.154 |
581 |
1.706 |
2.546 |
11.506 |
2016 |
5.818 |
3.879 |
0 |
0 |
864 |
5.775 |
16.337 |
2017 |
4.539 |
3.026 |
0 |
7.438 |
1.552 |
1.729 |
18.283 |
* Sondervermögen des Bundeshaushaltsplans
Die Ausgaben für die Bauprogramme des Küstenschutzes beliefen sich in den Jahren 2013-2017 auf folgende Größenordnung (Beträge in Tsd. EUR):
Jahr |
GAK |
EU-Mittel |
Gesamt |
||
Bundesanteil |
Landesanteil |
EFRE |
ELER |
||
2013 |
43.054 |
18.452 |
2.097 |
5.659 |
69.261 |
2014 |
43.029 |
18.441 |
236 |
7.950 |
69.655 |
2015 |
43.119 |
18.479 |
0 |
0 |
61.598 |
2016 |
44.853 |
19.223 |
0 |
0 |
64.076 |
2017 |
45.324 |
19.425 |
0 |
0 |
64.749 |
2. Welche Entwicklung plant die Landesregierung bei der Finanzierung des Hochwasser- und Küstenschutzes in Niedersachsen in den kommenden fünf Jahren (bitte Bundes- sowie EU-Zuschüsse jeweils getrennt ausweisen)?
In der aktuellen Mipla bis 2021 sind für Baumaßnahmen des Hochwasserschutzes folgende Beträge (in Tsd. EUR) veranschlagt:
Jahr |
GAK |
EU-Mittel |
Sonstige |
Gesamt |
|
Bundesanteil |
Landesanteil |
ELER |
|||
2018 |
7.027 |
4.685 |
9.500 |
1.643 |
22.855 |
2019 |
8.167 |
5.445 |
9.000 |
1.643 |
24.255 |
2020 |
8.767 |
5.845 |
8.685 |
1.643 |
24.940 |
2021 |
8.767 |
5.845 |
0 |
1.643 |
16.255 |
Darüber hinaus stehen aus dem Aufbauhilfefonds infolge des Hochwassers 2013 rund 56 Mio. EUR für die Wiederherstellung von Hochwasserschutzanlagen innerhalb und außerhalb von Gemeinden und der landeseigenen Infrastruktur zur Verfügung.
Derzeit wird die Konzeption verfolgt, das bisherige Hochwasserschutzprogramm ab dem Haushaltsjahr 2019 mit einer verbesserten Ausstattung in einem mehrjährigen Programm fortzuführen. Ein besonderer Schwerpunkt sollte auf Maßnahmen liegen, die in absehbarer Zeit umgesetzt werden können und eine schnelle Verbesserung des Hochwasserschutzes versprechen.
Für das Küstenschutzprogramm sieht die Mipla bis 2021 folgende Veranschlagungen vor (Beträge in Tsd. EUR):
Jahr |
GAK |
Gesamt |
|
Bundesanteil |
Landesanteil |
||
2018 |
43.120 |
18.480 |
61.600 |
2019 |
43.120 |
18.480 |
61.600 |
2020 |
43.120 |
18.480 |
61.600 |
2021 |
43.120 |
18.480 |
61.600 |
Für das Jahr 2022 ist die Fortführung des Küstenschutzes auf diesem Niveau angestrebt.
3. Geht die Landesregierung davon aus, dass sich die Fördermittel für Hochwasser- und Küstenschutz des Bundes bzw. der EU in den kommenden Jahren verringern, wenn ja, in welchem Umfang werden sich welche Fördertöpfe verringern, und auf welche Weise plant die Landesregierung in diesem Fall gegebenenfalls eine Kompensation durch Landesmittel?
Ob die im letzten Bundeshaushaltsplanentwurf 2018 vorgesehene Kürzung des Rahmenplans der GAK endgültig Bestand haben wird, kann derzeit nicht prognostiziert werden. Mit Blick auf den Bedarf in Niedersachsen geht die Landesregierung davon aus, dass die finanzielle Ausstattung für den Hochwasser- und Küstenschutz mindestens auf dem Niveau 2017 fortgeführt werden muss.
Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die daraufhin deuten, dass in den nächsten fünf Jahren ab 2019 weniger Bundesmittel für den Hochwasser- und Küstenschutz eingesetzt werden können.
Eine Aussage, inwieweit aus den Fonds der kommenden EU-Förderperiode ab 2021 zusätzliche Mittel für den Hochwasser- und Küstenschutz eingeplant werden können, ist derzeit nicht möglich.
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erstellt am:
25.01.2018