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Häufig gestellte Fragen und Antworten zu dem Niedersächsischen Bürgerbeteiligungsgesetz (NWindPVBetG)

Finanzielle Beteiligung an Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Niedersachsen

„Besonderes Herzstück des neuen Wind-Gesetzes ist, dass die Kommunen, die Menschen vor Ort – vor allem im Ländlichen Raum – von jedem neuen Windrad und jeder neuen Freiflächen-PV-Anlage direkt profitieren werden wie in keinem anderen Bundesland“, so Meyer. Durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien werden Millionen Euro Wertschöpfung vor Ort generiert. Denn mit dem Gesetz werden die Anlagenbetreiber erstmals verpflichtet, für jedes neue Windrad oder Freiflächenphotovoltaikanlage eine Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Das sind rund 30.000 Euro pro Jahr für jedes neue Windrad und zwar dauerhaft, solange die Anlage sauberen, klimaneutralen Strom produziert.

Wie kann die finanzielle Beteiligung aussehen? Für welche Anlagen gilt die Akzeptanzabgabe? Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt es hier in den FAQ.

Mit weiteren Fragen zum Beteiligungsgesetz (NWindPVBetG) können sich insbesondere Vorhabenträger, Betreiber und Kommunen gern per E-Mail an das dafür eingerichtete Funktionspostfach (WindPV@mu.niedersachsen.de) wenden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.07.2024

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