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Windflächenpotenzialanalyse – Endbericht, Daten, Karten

Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat der Bund den Ländern verbindliche Ziele zur Flächenbereitstellung für die Windenergienutzung an Land auferlegt. Für Niedersachsen sind gemäß WindBG
2,2 % der Landesfläche verbindlich auszuweisen.

Das Landes-Flächenziel soll auf die Träger der Regionalplanung mittels eines Landesgesetzes heruntergebrochen werden.

Die für die Träger der Regionalplanung im Gesetzentwurf definierten Zielmarken (Teilflächenziele) wurden nicht pauschal, sondern orientiert an den realistischen Potenzialen der Planungsregionen bestimmt.

Zu diesem Zweck wurde von dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine umfassende landesweite Flächenpotenzialanalyse beauftragt, in der die Flächenpotenziale wissenschaftlich nach einer Vielzahl an objektiven Kriterien wie Besiedlungsdichte, Abständen zur Wohnbebauung, Belangen der Bundeswehr sowie FFH-, Naturschutz- und Vogelschutzgebieten berechnet wurden. Die Träger der Regionalplanung und Kommunalen Spitzenverbände wurden in den Prozess eingebunden – so wurden ihnen Anfang Februar 2023 vorläufige Ergebnisse der Flächenpotenzialanalyse vorgestellt, anschließend bestand Gelegenheit zur Überprüfung und Stellungnahme. Die Hinweise der Planungsträger sind in die weitere Ausgestaltung und Finalisierung der Flächenpotenzialberechnungen eingeflossen. Die finalen Ergebnisse wurden den Trägern der Regionalplanung und Kommunalen Spitzenverbänden am 01.06.2023 vorgestellt.

Aus den errechneten Flächenpotenzialen wurden Teilflächenziele für die Regionalplanungsräume abgeleitet. Die Teilflächenziele berücksichtigen eine zwischen Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbänden politisch geeinte Kappung auf 4 % der Fläche eines Planungsraums und eine solidarische Umverteilung der gekappten Mengen auf die übrigen Planungsräume. Ebenso wurde festgelegt, dass Städte, die Träger der Regionalplanung sind, ihre Potentiale lediglich zu maximal 50 % werden ausschöpfen müssen. Diese Teilflächenziele wurden in den „Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen, zur finanziellen Beteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien und zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes“ integriert. Das Landeskabinett hatte diesen Entwurf am 23.05.2023 zur Verbandsbeteiligung freigegeben, die bis zum 21.06.2023 erfolgte. Daran anschließend folgten Auswertung, etwaige Überarbeitung, Beschlussfassung durch die Landesregierung und Zuleitung des Gesetzentwurfes an den Landtag zur weiteren Befassung. Den Abgeordneten steht es frei, in eigenem Ermessen über den Gesetzentwurf zu befinden.

Um ein Höchstmaß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit in Bezug auf die Flächenpotenzialermittlung zu schaffen, wurden an dieser Stelle sukzessive nicht nur die Ergebnisse, sondern auch eine Kurzbeschreibung der Studie, die GIS-Layer der in der Analyse berücksichtigten Flächenkategorien sowie die Ergebnisflächenkulisse zum Download bereitgestellt. Die GIS-Daten lassen sich mittels frei verfügbarer GIS-Software betrachten und auswerten. Der Endbericht der Flächenpotenzialanalyse ist nun fertigstellt und steht ebenfalls zum Download bereit.

Zum Charakter der ermittelten Flächen: Die in der Studie ermittelten Flächen dienen lediglich einer rechnerischen Bemessung der Potenziale in den Planungsräumen, um daraus eine gerechte, potenzialorientierte Verteilung des Landesziels auf Planungsregionen abzuleiten. Für die Planungsträger ergeben sich daraus keine räumlichen Vorgaben zur Flächenfestlegung. Es steht den Planungsträgern – unter Beachtung der sachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen – offen, abweichende Annahmen zum Umgang mit Belangen zu treffen.

Begleitend zu den textlichen Erläuterungen finden Sie auf dieser Seite auch Datenpakete an GIS-Shapes zu den Ergebnissen der Flächenpotenzialstudie zum Download.

Von der Veröffentlichung ausgenommen wurden, teils als vertraulich eingestufte, Daten zu militärischen Belangen. Diesen können allerdings von den kommunalen Planungsträgern bei den bekannten ministeriellen Stellen – nach Ausfüllen einer Verpflichtungserklärung zur Handhabung der Daten – angefordert werden. Das gilt auch für Datensätze zu verfügbaren Punktdaten kollisionsgefährdeter Brutvogelarten, die angesichts einer potenziellen Gefährdung nicht allgemein veröffentlicht werden. Diese Daten können von den kommunalen Planungsträgern bei der Niedersächsischen Vogelschutzwarte (NLWKN) angefordert werden.

Die GIS-Daten werden ausschließlich veröffentlicht, um die Ergebnisse der Flächenpotenzialanalyse nachvollziehbar zu machen. Im Falle anderer Nutzungen sind die Nutzende selbst gefordert, Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität der Daten zu prüfen und dafür auf die primären Datenquellen zurückzugreifen. Die GIS-Daten stellen den in der Analyse berücksichtigten Stand der Flächenkategorien dar, der im weiteren Zeitverlauf Änderungen unterliegen kann. Seitens des Landes kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Korrektheit der Daten gegeben werden.


Zum Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB): Die bundesrechtliche Vorgabe für Niedersachsen, letztlich 2,2 % der Landesflächen für Windenergie an Land planerisch bereitzustellen, soll in Niedersachsen auf Ebene der Regionalplanung umgesetzt werden. Der RGB – und nicht die ihm angehörigen kreisfreien Städte und Landkreise – ist deshalb Träger der Regionalplanung. Der RGB wird folglich verpflichtet sein, Windenergiegebiete im Umfang des für den RGB definierten Teilflächenziels zu identifizieren und planerisch auszuweisen. In der untenstehenden Karte sind gleichwohl die Grenzen der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte dargestellt.


Die Ergebniskarten sind mit einer Legende ausgestattet, die so zu erklären ist:


Konfliktrisikowert 1 (KRW 1): Gilt für Flächen, die annahmegemäß vollständig für Windenergieflächen zur Verfügung stehen.

Konfliktrisikowert 2 (KRW 2): Gilt für Flächen, die annahmegemäß zu 80 Prozent für Windenergieflächen zur Verfügung stehen.

Konfliktrisikowert 3 (KRW 3): Gilt für Flächen, die annahmegemäß zu 60 Prozent für Windenergieflächen zur Verfügung stehen.

Konfliktrisikowert 4 (KRW 4): Gilt für Flächen, die annahmegemäß zu 20 Prozent für Windenergieflächen zur Verfügung stehen.

Konfliktrisikowert 5 (KRW 5): Gilt für Flächen, die annahmegemäß zu 5 Prozent für Windenergieflächen zur Verfügung stehen.

Konfliktrisikowert 6 (KRW 6): Gilt für Flächen, die annahmegemäß als gänzlich unverfügbar für Windenergieflächen angesehen werden, weil sich mehrere Schutzbelange hoher Konfliktintensität überlagern.


Niedersachsenkarte mit eingezeichneter Flächenbewertung für potenzielle Windenergieflächen   Bildrechte: Fraunhofer IEE und Bosch & Partner GmbH
Die Karte steht rechts zum Download bereit
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