Artikel-Informationen
erstellt am:
24.07.2003
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
PI 54/2003
HANNOVER. "Besitzer von Großreptilien, die mit der Haltung dieser Tiere überfordert sind, sollten in jedem Fall das Niedersächsische Landesamt für Ökologie oder ihren Landkreis um Hilfe bitten", informierte die Sprecherin des Niedersächsischen Umweltministeriums heute (Donnerstag) in Hannover. Wer dagegen gefährliche Tiere aussetze, müsse mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. "Bei Temperaturen, wie sie derzeit herrschen, sind wechselwarme Tiere unglaublich reaktionsschnell. Und Riesenschlangen über fünf Meter Länge sind für Menschen lebensbedrohlich."
Die Haltung von Krokodilen und Riesenschlangen ist nach Naturschutzrecht meldepflichtig. Auch wer die Meldung bisher unterlassen habe, solle sich vertrauensvoll an die genannten Behörden wenden, fügte die Sprecherin hinzu. Gemeinsam mit Zoologischen Gärten und den Haltern würde dann nach Lösungen gesucht. "Je länger Großreptilien von Privatpersonen gehalten werden, desto mehr wächst die potentielle Gefahr für Unbeteiligte, wenn die Tiere ausbrechen oder illegal ausgesetzt werden."
Riesenschlangen- und Krokodilbabys werden seit den 70er Jahren in großer Zahl legal nach Deutschland eingeführt und im Zoohandel verkauft. Reptilien wachsen lebenslang. Die großen Krokodil- und Riesenschlangenarten erreichen im Laufe von Jahrzehnten Längen zwischen fünf und zehn Metern und Gewichte von mehreren Zentnern. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die meisten dieser Tiere aufgrund unsachgemäßer Haltung nicht überlebt haben.
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24.07.2003
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16.03.2010