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Überschwemmungsgebiete

Die Feststellung und Ausweisung von Überschwemmungsgebieten ist ein wichtiger Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Nur wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren - durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen beispielsweise oder eine Änderung der Nutzung. Mit einer im Dezember 2007 in Kraft getretenen Verordnung, deren gesetzliche Grundlage §92a des Niedersächsischen Wassergesetzes (2007) war, wurden die Gewässer oder Gewässerabschnitte Niedersachsens bestimmt, an denen im Fall eines hundertjährlichen Hochwassers nicht nur geringe Schäden zu erwarten sind. Bei der Gewässerbestimmung haben sich das Umweltministerium und der NLWKN, der die fachlichen Vorarbeiten geleistet hat, an der Größe und damit der Schadensträchtigkeit des jeweiligen Einzugsgebietes und der Nähe zu Siedlungs- bzw. Industriegebieten orientiert.


Die Lagegenauigkeit der Abgrenzung von Überschwemmungsgebietsgrenzen wird durch den Bearbeitungsmaßstab bei ihrer Feststellung bzw. Verordnung und die Übernahme der Karten in den Datenbestand bestimmt. Über den Info-Button des Kartendienstes erhalten sie mit dem Eintrag im Feld "empfohlener Darstellungsmaßstab" eine Information, welche Hintergrundkarte für die Betrachtung der Geometrien geeignet ist. Dies ist unbedingt zu beachten, um Fehleinschätzungen insbesondere in Randlagen von Überschwemmungsgebieten zu vermeiden.

Der NLWKN führt seine Daten mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt. Er übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten. Es wird jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die bei Nutzern direkt oder indirekt daraus entstehen, dass Daten des NLWKN genutzt werden. Die Karten und Texte sind Informationsmaterial für die Öffentlichkeit, keine amtliche Auskunft oder rechtsverbindliche Aussage. Werden amtliche Auskünfte zu einem bestimmten Gebiet oder einer bestimmten Frage benötigt, erteilt diese auf Anfrage die zuständige Behörde; in der Regel ist dies der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt.

Die Inhalte des Kartendienstes sind noch nicht zu allen Themen flächendeckend vorhanden. Die Karten werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert. Aus der Tatsache, dass ein bestimmtes Gebiet nicht aufgeführt ist, kann nicht geschlossen werden, dass hier keine Hochwassergefahr besteht.

Interaktive Karte
Überschwemmungsgebiete

Ansprechpartner (fachlich): NLWKN, Leitstelle ÜSG, Tel.: (0551)-5070-452

Zu den Themenseiten Überschwemmungsgebiete beim NLWKN....


Überschwemmung in der Elbtalaue   Bildrechte: BRV Nds. Elbtalaue

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Artikel-Informationen

erstellt am:
11.05.2009
zuletzt aktualisiert am:
02.12.2021

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