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Niedersächsischer Weg schafft hier und jetzt mehr Natur- und Artenschutz

Das gemeinsame Ziel der Partner ist und bleibt es, wirklich etwas für mehr Natur- Arten und Gewässerschutz zu erreichen.Der Niedersächsische Weg ist die gemeinsame Grundlage, um dieses Anliegen mit den Interessen der Landwirtschaft in Einklang zu bringen. Das bedeutet auch, dass soziale und ökonomische Belange der Landwirtschaft gewährleistet werden.

Drei wichtige Gesetze wurden mit Beschluss des Landtages zum 01. Januar 2021 geändert: Das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz, das Niedersächsische Wassergesetz und das Niedersächsische Waldgesetz. Eckpunktepapiere (siehe unten) wurden erarbeitet, die die Leitlinien für den Umgang mit Natur-, Arten- und Gewässerschutz bilden und sich zum größten Teil jetzt in der Umsetzung befinden.

Der Niedersächsische Weg hat eine echte Veränderung im Naturschutz bewirkt. Zuallererst wurden alle Entscheidungen im Dialog und auf Augenhöhe zwischen den Partnern getroffen. Solch ein Prozess kostet Zeit und ist kompliziert – aber am Ende macht dies den Weg so verlässlich und erfolgreich. Und hinzu kommt: Durch den Landtag wurde noch nie mehr Geld für den Naturschutz bereitgestellt! Die Energie, mit der der Niedersächsische Weg begonnen wurde, konnte sich so zu einer einzigartigen Kraft entwickeln und wird gesellschaftlich noch lange wirken.

Hier finden Sie alle Papiere zu Vereinbarungen und Maßnahmen des Niedersächsischen Weges:

 

Hiermit endet der Niedersächsische Weg jedoch nicht. Gemeinsam soll er so erfolgreich fortgeführt werden wie bisher. Alle Ergebnisse der Eckpunktepapiere gehen auf vielen Ebenen in die weitere Arbeit ein. Mindestens einmal im Jahr wird im Lenkungskreis über den weiteren Fortschritt in der Umsetzung informiert, werden Ergebnisse diskutiert und - falls erforderlich - die AGs um die Erarbeitung eines Vorschlages geben. Für die Vertiefung einzelner Themen wurden Unterarbeitsgruppen eingerichtet. Die dafür notwendigen Ressourcen werden bereitgestellt. Dazu verpflichten sich die Vertragspartner weiterhin.


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