Aktionsprogramm Insektenvielfalt
Sowohl die Gesamtmenge der Insekten als auch deren Artenvielfalt sind in Deutschland und Niedersachsen in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Das ist alarmierend, denn Insekten sind die Artengruppe mit den vielseitigsten ökologischen Ansprüchen und den vielfältigsten Leistungen – für die Biodiversität, aber auch für den Menschen. In den Nahrungsketten nehmen sie wichtige Schlüsselfunktionen ein: Fehlen Schmetterlinge, Libellen, Käfer und Fliegen, verschwindet auch die Nahrungsgrundlage für viele Vogel-, Amphibien- und Fledermausarten. Außerdem leisten viele Arten einen unersetzbaren Beitrag zur Bestäubung von Wild- und Nutzpflanzen.
Mit dem Aktionsprogramm Insektenvielfalt Niedersachsen werden konkrete Maßnahmen zum Insektenschutz formuliert, welche die verschiedenen Ressorts des Landes zur Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion kurz-, mittel- und langfristig umsetzen. Beispielsweise sollen die landeseigenen Liegenschaften insektenfreundlicher gestaltet sowie deren Beleuchtung angepasst werden. Es werden Leitfäden zur insektengerechten Bewirtschaftung verschiedener Lebensräume in der Agrarlandschaft erstellt, ein landesweites Monitoring geplant und umgesetzt sowie neue Schwerpunkte in der Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung gesetzt.
Weiter stehen z. B. mit der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz) Förderinstrumente des Bundes bereit, über die öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Unternehmen und Verbände investive Maßnahmen bundesweit umsetzen können.
Fortschritt:
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz begleitet federführend die Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenvielfalt Niedersachsen durch die beteiligten Akteure. Die AG Insektenvielfalt umfasst die Ressorts MI, MW, MWK, MK, MF, ML, MU, LWK, NLT, NST, NSGB, NLStBV, NLF, NLWKN und NNA. Die Mitglieder tagten bereits in großer Runde, es werden zukünftig verstärkt Gespräche in themenbezogenen Unterarbeitsgruppen stattfinden.
Die über den Niedersächsischen Weg für den Insektenschutz bereitgestellten Stellen beim NLWKN wurden besetzt. Es wurden zwei Bearbeiter*nnen für die Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenvielfalt Niedersachsen und ein Bearbeiter für die Konzipierung und Umsetzung eines landesweiten Insektenmonitorings eingestellt.Nächste Schritte: Um das Thema Insektenschutz noch breiter in der Öffentlichkeit zu verankern und das bestehende Aktionsprogramm weiterzuentwickeln, sollen zukünftig auch gesellschaftliche Akteure einbezogen werden, die bislang im Rahmen der Ressort-AG nicht vertreten waren. Hierzu befindet sich aktuell eine große eintägige Veranstaltung zum Thema Insektenschutz in Niedersachsen (vorl. Titel „Forum Insektenvielfalt Niedersachsen“) im Dezember 2023 in Planung. Planung und Umsetzung erfolgen in Zusammenarbeit mit der Alfred-Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA). Für die Bereiche Wissenschaft und Forschung werden verschiedene niedersächsische Forschungseinrichtungen und Universitäten geladen, außerdem sollen Naturschutzverbände, Ökologische Stationen, Landvolk, Imkerverbände, regionale Akteure und Kommunen, Nationalparke und weitere namhafte Insekten-Expert*innen zu Wort kommen. Ziel ist die Etablierung eines Expertennetzwerk zur langfristigen Zusammenarbeit und die synergistische Verschneidung mit der bestehenden Ressort-AG.
Welche Maßnahmen können Landwirten empfohlen werden?
Zu Möglichkeiten der GAK-Förderung s. u. Darüber hinaus bietet das BMEL Programme zur Förderung insektenfreundlicher Blühstreifen und Brachen an.
Welche Fördermittel kommen in Frage?
Die Bundesregierung hat 2019 das Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossen. Zur Verbesserung der Finanzierung von Maßnahmen zum Insektenschutz im Rahmen des Aktionsprogramms, wurde in der GAK der Sonderrahmenplan „Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft“ eingerichtet. Ab 2023 wird dieser zu einem Sonderrahmenplan „Maßnahmen des Ökolandbaus und der Biologischen Vielfalt“ weiterentwickelt. Für diesen stellt der Bund für 2023 175 Mio. Euro zur Verfügung.
Das Antragsverfahren für GAK-Fördermaßnahmen wird jährlich durch den NLWKN durchgeführt. Es wird zwischen zwei Maßnahmen (A und B) unterschieden:
Maßnahme A „Grunderwerb in Schutzgebieten“ dient der Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten in Schutzgebieten der Agrarlandschaft.
Im Rahmen der Maßnahme B „Grunderwerb landwirtschaftlich genutzter sowie landwirtschaftlich nutzbarer Flächen sowie Investive Maßnahmen zum Zwecke der Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen für Insekten in der Agrarlandschaft“ sind investive Naturschutzmaßnahmen des Insektenschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung z. B. von Feuchtbiotopen, Hecken, Feldgehölzen, Uferbepflanzungen, Baumreihen, Alleen, Kleinbiotopen (Sölle und Wallhecken), zusammenhängenden Biotopen, Trockenmauern, Halboffen- und Offenlandlebensräumen und Lebensstätten geschützter oder gefährdeter Insektenarten in der Agrarlandschaft förderfähig.
Darüber hinaus können aus dem Förderbereich 4 folgende Maßnahmen förderfähig sein:
- Ökologische Anbauverfahren
- Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur
- Extensive Nutzung des Dauergrünlands
- Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen
- Extensive Bewirtschaftung zur Erhaltung pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetation
- Altgrasstreifen und Altgrasinseln im Dauergrünland
- Förderung extensiver Obstbestände
- Nicht-produktiver investiver Naturschutz
- Vertragsnaturschutz
- Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie
Interessierte erhalten weiterführende Informationen, Beratungsangebote und Antragsunterlagen auf den Internetseiten des BMEL, BMUV und NLWKN.
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