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Flächensparendes Bauen

„Best-Practice“ und Vorbilder für Kommunen


Im vierten Teil der Serie zu flächensparender Siedlungsentwicklung sollen Kommunen in Niedersachsen vorgestellt werden, die Siedlungsentwicklung, Flächensparen und weitere Umweltziele vorbildlich miteinander verknüpft haben. Die Projekte unterscheiden sich in ihren jeweiligen Herangehensweisen und Zielen. Auch wenn auf den ersten Blick nicht die Reduktion der Flächen-Neuinanspruchnahme und Neuversiegelung im Fokus stehen, tragen die vorgestellten Beispiele doch auf unterschiedliche Art und Weise dazu bei.


Nachfolgend werden drei „Best-Practice-Beispiele“ aus Niedersachen vorgestellt.


Neben einem Projekt zur interkommunalen Zusammenarbeit im Weserbergland als Reaktion auf den demographischen Wandelt zeigt das Beispiel aus dem Emsland, wie Klimaschutz und Bauleitplanung zusammengedacht werden können. Das dritte Projekt aus Buchholz in der Nordheide legt den Fokus auf die Innenentwicklung, um einen lebendigen Ortskern zu schaffen.

  Bildrechte: MU

Positivbeispiel 1: Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit am Beispiel der „Aktion Fläche“ im Weserbergland

Die "Region Weserbergland plus" ist besonders stark vom demographischen Wandel und Bevölkerungsrückgang betroffen. Anstatt neue Siedlungsgebiete auszuweisen, wollen die Kommunen und Landkreise gemeinsam die bestehenden Siedlungsgebiete konsolidieren. "Umbau statt Zuwachs – Kooperation statt Konkurrenz" lautet die Devise für die Region.

Zur "Region Weserbergland plus" gehören 17 Städte und Gemeinden sowie die vier Landkreise Nienburg/Weser, Schaumburg, Hameln-Pyrmont und Holzminden. Durch regionale Kooperationen will man die Region für die Herausforderungen desdemografischen Wandels ‚fit’ machen und dem Bevölkerungsrückgang aktiv begegnen. Dafür wurde das Modellprojekt "Umbau statt Zuwachs" initiiert, das folgende Ziele hat:

· Sensibilisierung für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung,

· aktive Gestaltung von Umbau- und Schrumpfungsprozessen und

· konsequente Entwicklung alter Orts- und Stadtkerne.

Der Nachbar darf nicht mehr als Konkurrent, sondern soll als Partner begriffen werden. So müssen sich die Gemeinden zukünftig auf Entwicklungsschwerpunkte einigen und dafür neue Formen der Arbeitsteilung erproben. Das gilt für die Siedlungsentwicklung, aber auch für Infrastrukturen und die Daseinsvorsorge, die aus finanziellen und qualitativen Gründen nicht mehr überall vorgehalten werden können.

Im Projekt entstand ein Handbuch zur aktiven Innenentwicklung, das Politik und Verwaltung, aber auch Bürgerinnen und Bürger über sinnvolle Konzepte informiert, sowie ein webbasiertes Leerstands- und Baulückenkataster.

"Umbau statt Zuwachs" – Gemeinsame Ziele

Eine Vollversammlung aus Vertreterinnen und Vertretern der teilnehmenden Kommunen hat als Grundlage der Zusammenarbeit folgende Ziele beschlossen:

· Selbstverpflichtung der Kommunen

· Freiwillige partnerschaftliche Zusammenarbeit

· Interkommunale Abstimmung zukünftiger Siedlungsflächenentwicklung

· Siedlungsflächen an zukünftiger Nachfrage orientieren

· Folgekosten neuer Wohnstandorte berücksichtigen

· Vorrang der Innenentwicklung

· Konzentration auf zukunftsfähige Standorte, Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen nutzen

· Möglichkeiten des Rückbaus prüfen

· Leerstands- und Baulückenkataster entwickeln

Quelle und weitere Informationen: https://www.aktion-flaeche.de/weserbergland-region-setzt-auf-kooperative-strategien

Positivbeispiel 2: Klimaschutz in der Bauleitplanung mitdenken

Der Landkreis Emsland möchte die Kommunen darin unterstützen, die Möglichkeiten der Bauleitplanung umfassend zu nutzen und so den Klimaschutz und die Klimaanpassung in der Stadtentwicklung lokal noch stärker zu verankern. Auch Flächensparen ist Bestandteil von Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung.

Die Berücksichtigung der Klimaschutz- und Klimaanapassungsbelange in der Stadtentwicklung beginnt nicht erst in der Bauleitplanung. Wichtigste Grundlage für eine klimagerechte Stadtentwicklung ist eine politische Zielsetzung und deren Beschluss durch den Gemeinderat. Eine klare und langfristig angelegte Zielsetzung bezüglich Klimaschutz und Klimaanpassung – im besten Fall im Kontext einer umfänglichen Klimapolitik – dient allen beteiligten Akteuren als Wegweiser und als Legitimationsgrundlage für die Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen. Hilfreich ist eine aufeinander abgestimmte Zielarchitektur, die sowohl langfristige „Leitziele“ als auch grundsätzliche, strategische Ziele für die einzelnen Sektoren und Handlungsbereiche sowie konkrete und quantifizierbare operative Ziele beinhaltet, aus denen sich Maßnahmen entwickeln lassen.

Die formelle Bauleitplanung baut sowohl auf der politischen Zielsetzung als auch auf den Zielsetzungen von informellen planerischen und strategischen Planwerken (bspw. Stadtentwicklungskonzepten, Klimaanpassungskonzepten) auf. Eine Integration von Klimaschutz- und Klimaanpassungsbelangen in die planerische und in die formelle Bauleitplanung verlangt also eine im Voraus klar definierte Leitlinie.

Daran anschließend kann die Bauleitplanung die Klimaschutz- und Klimaanpassungs-belange in den formellen Planwerken verankern. Sowohl im FNP als auch in den B-Plänen ergeben sich entsprechende Möglichkeiten zur Integration.

Grundsätzlich gilt: Je früher Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte in der Stadtentwicklung berücksichtigt werden, desto leichter können die Weichen für deren spätere Umsetzung gestellt werden. Denn wichtige Festlegungen, wie beispielsweise die Baukörperstrukturen, die Baukörperstellung, die Energieversorgung und als Folge auch der Energieverbrauch sowie die Emissionen werden oft schon in einer frühen Vorentwurfsphase festgelegt.

Mit Blick auf die Erfordernisse von Klimaschutz und Klimaanpassung wird sich die räumliche Planung schwerpunktmäßig folgenden Aufgaben stellen müssen:

· Flächenvorsorge zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche

· Flächen- und Risikovorsorge sowie Flächensteuerung zum Schutz vulnerabler Siedlungs- und Infrastrukturen vor Hochwasser und Sturzfluten sowie vor Massenbewegungen (Erosion, Erdrutsch, Murgang)

· Schadensminderung durch Regenwassermanagement

· Flächenvorsorge zur Freihaltung, Sicherung und Entwicklung klima-ökologisch und lufthygienisch bedeutsamer Frei- und Ausgleichsflächen im Siedlungsraum und Sicherung der Frischluftzufuhr

· Vorbeugung bzw. Minderung von Hitzebelastungen im Siedlungsraum sowie Vorsorge vor Dürreereignissen

· räumlichen Strategien zur Begrenzung des Energieverbrauchs und klimarelevanter Emissionen

· flächensparende und umweltschonende Entwicklung der Siedlungs- und Infrastrukturen

Für eine erfolgreiche Integration von Klimaschutz- und Klimaanpassungsbelangen in der Bauleitplanung sowie für eine erfolgreiche Umsetzung in der Praxis ist es notwendig, dass sich alle Handlungsebenen dem Klimaschutz und der Klimaanpassung verschreiben und bei ihren Festsetzungen die Wechselwirkungen mit den weiteren Ebenen beachten.

Quelle und weitere Informationen:https://www.klimaschutz-emsland.de/pdf_files/allgemein/leitfaden-klimaschutz-und-klimaanpassung.pdf

Positivbeispiel 3: Aktive Gestaltung des Stadtkerns in Buchholz in der Nordheide

Durch eine konsequente Aktivierung der Eigentümer beseitigt Buchholz i. d. Nordheide Missstände im Innenbereich und verbessert die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.

Buchholz in der Nordheide liegt im „Speckgürtel“ von Hamburg. Daher besteht nach wie vor Wachstumsdruck. Der soll unter dem Motto „Vom Dorfkern zum Stadtkern“ bewusst zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung genutzt werden. Ziel ist es, den Ortskern nachhaltig aufzuwerten und eine höhere städtebauliche Qualität zu erreichen.

Die Stadt analysiert sämtliche Grundstücke in der Innenstadt hinsichtlich ihrer Bebauungspotenziale und Nutzungen. Hierfür werden Ortsbegehungen durchgeführt und Karten ausgewertet. So können Grundstücke, die unter- oder fehlgenutzt sind, lokalisiert und für eine Mischnutzung aus innenstadtnahem Wohnen und bedarfsgerechtem Gewerbe- und Einzelhandel aktiviert werden. In Steckbriefen werden auf Basis stadtplanerischer Leitlinien die baurechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten dargestellt.

Für die Entwicklung konkreter Flächen setzt die Stadt auf die Eigentümer. Ihnen wird eine Bauberatung durch fachlich qualifiziertes Personal angeboten. Für ihre Grundstücke werden Testentwürfe erstellt und der finanzielle Mehrwert einer Entwicklung durch eine immobilienwirtschaftliche Betrachtung ermittelt. Bei einer Umsetzung der Vorhaben soll eine Win-win-Situation entstehen, die sowohl der Stadt als auch den Eigentümern Vorteile bringt.

Als gutes Beispiel für wachsende Kommunen ist Buchholz mit diesem Vorgehen Teil des Leitprojekts Innenentwicklung der Metropolregion Hamburg. Im Leitprojekt sollen beispielhafte Lösungen für Städte und Gemeinden gefunden werden, wie angesichts demografischer Veränderungen die Wohn- und Lebensqualität flächen- und umweltschonend gesichert werden kann.

Quelle und weitere Informationen: https://www.aktion-flaeche.de/buchholz-i-d-nordheide-aktive-gestaltung-des-stadtkerns

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.01.2024

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