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Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP)

reife Äpfel am Baum   Bildrechte: MU

Die niedersächsische Position zur GAP der EU wurde in der AG Landwirtschaft und Wald sowie dem Lenkungskreis intensiv besprochen und die Haltung des Lenkungskreises in einem Eckpunktepapier niedergelegt. Dieses greift Standpunkte zu Maßnahmen sowohl der ersten als auch der zweiten Säule der GAP auf.

Die Haltung der Landesregierung hat bei der nationalen Umsetzung der GAP der Europäischen Union im Wesentlichen Berücksichtigung gefunden. Insbesondere bei den für Niedersachsen wichtigen GLÖZ-Standards 2 und 4 hat Niedersachsen im Bundesratsverfahren zur Verabschiedung der nationalen Gesetzgebung erreichen können, dass über die Möglichkeit von Länderermächtigungen wichtige niedersächsische Belange geregelt werden können.

Für die Ausgestaltung der niedersächsischen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der 2. Säule hat eine intensive Diskussion innerhalb der AG Landwirtschaft und Wald stattgefunden. Im Ergebnis der Erörterungen wurde ein Richtlinienentwurf AUKM erarbeitet, der als Basis für die Antragstellung der neuen Maßnahmen im Antragsverfahren 2022 dient, um einen erfolgreichen Start in die neue Förderperiode ab 2023 zu gewährleisten.

Sachstand:

Deutschland hat einen GAP-Strategieplan vorgelegt, er bildet die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der neuen GAP-Förderperiode 2023 – 2027.

Der GAP-Strategieplan unterstützt den in Niedersachsen eingeschlagenen Weg einer Transformation der Landwirtschaft hin zu einem nachhaltigen und resilienten Agrar- und Ernährungssystem und zur Schaffung attraktiver ländlicher Räume. Er flankiert zudem viele regionale Initiativen außerhalb des GAP-Strategieplans, wie z. B. die Ziele des Nds. Weges.

Nach Genehmigung des deutschen GAP-Strategieplans am 21.11 2022 wurde für Niedersachsen, Bremen und Hamburg ein Ausschuss (BGA) zur Begleitung und Umsetzung des GAP-Strategieplans in der Förderperiode 2023 – 2027 eingerichtet. Der BGA KLARA ist ein zentrales Beteiligungs- und Dialogforum, das den Fortschritt und die Qualität der Durchführung der ELER-Förderung in Niedersachsen, Bremen und Hamburg überprüft.

Achtung: Für das Antragsjahr 2023 gilt die GAP-Ausnahmen-Verordnung. Die Regelungen zum Fruchtwechsel (GLÖZ 7) sind in 2023 ausgesetzt. Die in GLÖZ 8 verankerte Regelung zur min. 4%igen Flächenstilllegung kann in 2023 durch den Anbau von Getreide (ohne Mais) oder Leguminosen (ohne Soja) erfüllt werden.

Ausblick:

Ein Bündnis von Umweltverbänden und Landwirtschaft fordert die Förderung von Grünland in der GAP noch in der laufenden Förderperiode zu verbessern. Niedersachsen unterstützt dies.

Für die nächste Förderperiode unterstützt ML die Einführung einer bürokratiearmen Gemeinwohlprämie, die einkommenswirksame Maßnahmen für gesellschaftlich-ökologische Ziele finanziell attraktiv ausstattet.



Seit dem 29.03.2023 ist die GAP-Antragstellung im Rahmen des Programms ANDI möglich.

Die Anwendung erreichen Sie hier

Die Antragsfrist für die Flächenprämien sowie Erst-, Folge- und Neuanträge zu den Agrarumweltmaßnahmen 2023 endete mit dem 15.05.2023.

Informationen zu der grundsätzlichen Ausgestaltung der GAP ab 2023 können Sie der Homepage der Landwirtschaftskammer entnehmen.


Das Eckpunktepapier zur GAP finden Sie hier (PDF).


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