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Der Nationalpark Harz - Entstehung und Geschichte

Stieglietzeck Bildrechte: Störmer, NP Harz
Lust auf Winter - das Stieglitzeck

Die Entstehung der beiden Nationalparke im Harz und ihre Vereinigung zu einem länderübergreifenden Schutzgebiet hat eine lange Vorgeschichte, die auch eng mit der jüngeren geschichtlichen Entwicklung Deutschlands verwoben ist. Schon früh war der Harz zum Gegenstand der Betrachtung bedeutender Persönlichkeiten geworden. Am berühmtesten ist wohl der Dichter und Naturforscher Johann Wolfgang von Goethe, der sich von der beeindruckenden, ursprünglichen Gebirgslandschaft auch literarisch inspirieren ließ.

Im Zusammenhang mit ersten Schutzbestrebungen ist der Dichter Hermann Löns hervorzuheben, der sich bereits in einer 1912 erschienenen Schrift für die Einrichtung eines rund 400 Hektar großen "Harzer Heimatsparks" bei Bad Harzburg aussprach. Dort sollte der gleichförmige und forstwirtschaftlich genutzte Wald zu einem strukturreichen, naturnahen Bergwald entwickelt werden, in dem der Mensch die Möglichkeit erhalten sollte, die Natur zu erleben. Mit dieser Konzeption kam Löns zu einer Zeit, als Nationalparke in Deutschland noch keinerlei Verankerung hatten, den heutigen Zielsetzungen für Nationalparke schon sehr nahe.

Aber erst 1937 trugen die Naturschutzbemühungen verschiedener Akteure Früchte, und ein Gebiet, das in etwa dem späteren Naturschutzgebiet Oberharz in Niedersachsen und dem Nationalpark Hochharz in Sachsen-Anhalt in seiner anfänglichen Abgrenzung entsprach, wurde einstweilig sichergestellt.

Der Zweite Weltkrieg verhinderte eine zügige endgültige Unterschutzstellung, und nach der Teilung Deutschlands nahm die Entwicklung der beiden Teilgebiete einen unterschiedlichen Verlauf. Auf niedersächsischer Seite wurde 1954 das Naturschutzgebiet "Oberharz" ausgewiesen, das 1958 um den Wurmberg ergänzt wurde. Zusammen mit einigen später hinzugekommenen, kleineren Naturschutzgebieten stand damit eine Fläche von rund 7.000 Hektar auf dem Gebiet des späteren Nationalparks unter Naturschutz. In der ehemaligen DDR wurde 1961 erst das "Elendstal" (74 Hektar) und 1967 der "Oberharz" (1890 Hektar, Bereich um die Brockenkuppe) unter Naturschutz gestellt.

In der ehemaligen DDR war das Brockengebiet wegen der Grenzlage zum Westen abgeschottet und für Naturliebhaber kaum zugänglich, weitere Schutzbemühungen konnten nicht greifen. Erst mit der politischen Wende in der DDR im Jahr 1989 kam auch wieder Bewegung in die Naturschutzbestrebungen, die nun einen höheren Stellenwert erfuhren. Namhafte Naturschutzexperten der DDR machten sich für ein Großschutzgebietskonzept stark. Dessen Kernstück bildeten mehrere Nationalparke, darunter auch das Gebiet um den Brocken im Harz. Am 16.3.1990 beschloss der letzte Ministerrat der DDR (die sogenannte Modrow-Regierung) ein Nationalparkprogramm.

Am 1.10.1990 trat in der Folge die Verordnung über den Nationalpark "Hochharz" in Kraft, nachdem diese in der letzten Volkskammersitzung der DDR am 12.9.1990 verabschiedet worden war. Der erste Nationalpark im Hochharz war geboren. Im Jahr 2001 wurde die Fläche des Nationalparks "Hochharz" von ursprünglich rund 5.900 Hektar auf 8.900 Hektar vergrößert.

In Niedersachsen wurde die Idee eines Nationalparks im Harz nach anfänglichem Zögern von allen Parteien aufgegriffen. Noch in der Planungsphase für den Nationalpark "Hochharz" setzten Informations- und Abstimmungsgespräche zwischen Verwaltungsfachleuten und Vertretern von Naturschutzverbänden aus beiden Ländern ein.

Schließlich erging am 23.1.1992 ein einstimmiger Landtagsbeschluss zur Ausweisung eines Nationalparks im niedersächsischen Teil des Harzes. Am Ende eines intensiven Planungs- und Beteiligungsprozesses trat am 1.1.1994 die Verordnung über den Nationalpark "Harz" mit einer Flächenausdehnung von ca. 15.800 Hektar in Kraft. Bereits damals standen Überlegungen für einen gemeinsamen Nationalpark über die Bundesländergrenzen hinweg im Raum. Deshalb wurde bei der Namensgebung auf das Adjektiv "Niedersächsischer" im Hinblick auf eine mögliche Zusammenlegung verzichtet. Die Verordnungen in beiden Ländern wurden später durch Gesetze abgelöst. In beiden Gesetzen wurde die Zusammenführung der Nationalparke bereits in einer Präambel als Ziel genannt.

Die fachliche Zusammenarbeit der zwei Schutzgebietsverwaltungen war von Anfang an gegeben. Bereits 1993 wurde die Arbeit an gemeinsamen Leitlinien für die wichtigen Aufgabenfelder Waldbehandlung, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit aufgenommen. Daneben gab es zahlreiche gemeinsame Projekte, Abstimmungen in Planungsprozessen und fachlichen Austausch in allen Arbeitsbereichen. Doch erst 2003 erhielten Fusionsbestrebungen eine neue Dynamik. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff griff das Ziel eines gemeinsamen Nationalparks in seiner Regierungserklärung konkret auf. In Sachsen-Anhalt stellte Umweltministerin Petra Wernicke die Weichen in Richtung Fusion.

Auf der Grundlage eines Beschlusses der Landesregierungen vom 11.5.2004 wurden unter der Leitung der beiden Staatssekretäre Dr. Aeikens und Dr. Eberl die erforderlichen gesetzlichen und organisatorischen Voraussetzungen zügig erarbeitet. Bereits am 28. August 2004 wurde ein Staatsvertrag zur Zusammenführung der beiden Nationalparkverwaltungen von den Ministerpräsidenten der Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen, Prof. Dr. Wolfgang Böhmer und Christian Wulff, in Thale unterzeichnet, der die Leitlinien und die weiteren Schritte für den Zusammenlegungsprozess festlegte.

Am 1. 1.2006 traten die beiden weitestgehend gleich lautenden Ländergesetze über die Nationalparke in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt in Kraft und am 05.1.2006 wurde der Staatsvertrag über die gemeinsame Verwaltung der Nationalparke "Harz (Niedersachsen) und "Harz (Sachsen-Anhalt)" von den Ministerpräsidenten in Wernigerode unterzeichnet. Damit konnte die nunmehr gemeinsame Nationalparkverwaltung ihre Arbeit aufnehmen.

Luchs Bildrechte: Nationalpark Harz

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.03.2008
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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