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erstellt am:
10.12.2010
Pressemitteilung Nr. 101/2010
Rede von Umweltminister Hans-Heinrich Sander zum TOP 23 Zweite Beratung des Haushalts 2011 LT-Drsen. 16/3092, 16/3099, 16/3115, 16/3113, 16/3138
(Es gilt das gesprochene Wort)
Anrede,
„mit dem Haushaltsplan 2011 bringen wir die umweltpolitischen Zielsetzungen der Landesregierung mit den finanzwirtschaftlichen Notwendigkeiten in Übereinstimmung.
Er bietet im nächsten Jahr eine solide Basis für die Umsetzung der Schwerpunkte der Koalitionsregierung. Und er gewährleistet die Fortsetzung einer effizienten und an Akzeptanz orientierten Umweltpolitik“.
Mit diesen Sätzen habe ich im Haushaltsausschuss die Zielsetzungen des Haushalts für das nächste Jahr zusammengefasst.
Anrede,
was das im Einzelnen bedeutet, haben die Sprecher der Regierungsfraktionen in ihren Beiträgen bereits ausführlich dargestellt.
Am Beispiel vieler Haushaltspositionen lässt sich erkennen, wie sehr Umsicht, Sorgfalt und klare Zielsetzungen die Haushaltsplanung bestimmen.
Verlässlichkeit und Kontinuität im Küsten- und Hochwasserschutz, ausgewogene und interessengerechte Maßnahmen des Naturschutzes, schnelle und qualifizierte Genehmigungs- und Überwachungspraxis - - -
das sind die Leitmotive, auf die sich unsere Planung gründet.
Diese Leitgedanken finden Sie an vielen Stellen im Haushaltsplan wieder.
Gelungen ist der Haushalt nach meiner Einschätzung vor allem auch deshalb, weil wir mit den Mitteln nachhaltig wirtschaften. Nicht das Prinzip „Von der Hand in den Mund“, sondern planvolle Vorsorge ist Grundlage unserer Arbeit. Erkennbare künftige Belastungen nehmen wir in unsere Planungen auf und wälzen sie nicht auf spätere Haushaltsjahre ab.
Anrede,
nun mag man - wie heute gehört - den Haushaltsplan nach politischen Kriterien sehr unterschiedlich bewerten. Keine Differenzen darf es aber bei der Darstellung der Fakten geben.
Und vor diesem Hintergrund liegt mir sehr daran, zwei Punkte klarzustellen:
1. Der Hochwasserschutz im Binnenland hat für uns hohe Priorität. Wir setzen mit 2,2 Mio. Euro mehr Mittel als zunächst für das nächste Jahr geplant ein. Das zeigt, wie sehr wir uns dieser Aufgabe annehmen. Wer etwas anderes behauptet, stellt den Sachverhalt unzutreffend dar.
2. Auch bei den Mitteln für den Naturschutz gibt es keine Kürzungen.
Die Absenkung der Ansätze für den Erschwernisausgleich und den Vertragsnaturschutz bedeutet nicht, dass gesetzliche oder vertragliche Leistungen eingeschränkt würden.
Wir haben lediglich den im nächsten Jahr fälligen Bedarf präzise prognostiziert und dementsprechend veranschlagt.
Beim Erschwernisausgleich ist der Ansatz auf Grund aktueller Erkenntnisse durch den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen um 255.000 Euro angehoben worden.
Die Erfolgsgeschichte beim Vertragsnaturschutz werden wir im nächsten Jahr fortsetzen.
Welches herausragende Niveau inzwischen erreicht ist, wird an den Zahlen deutlich:
Am Anfang dieses Jahres standen fast 40.000 Hektar unter Vertrag. Vor zehn Jahren waren es nur rund 2.200 Hektar.
Und an dieser Stelle wiederhole ich, was ich in den Ausschussberatungen bereits gesagt habe: Kein Landwirt wird im nächsten Jahr abgewiesen, der mit dem Land zu den in Richtlinien beschriebenen Bedingungen einen Vertrag abschließen will.
Anrede,
was haben die Oppositionsfraktionen zu bieten, wie sehen deren Vorstellungen für das nächste Jahr aus?
Drei Themen aus der letzten Haushaltsberatung legen Sie wieder auf:
die unsolide Finanzbeschaffung durch Erhöhung der Wasserentnahmegebühr zum ersten, die Einrichtung eines Altlastenfonds als vermeintlicher aktueller Handlungsbedarf zum zweiten sowie mehr Haushaltsmittel für Erneuerbare Energien und Klimaschutz zum dritten.
Zunächst zu der Anhebung des Gebührensatzes für die Entnahme von Kühlwasser.
Mal abgesehen davon, dass eine Abgabenerhöhung das völlig falsche Signal ist, empfehle ich Ihnen, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bemessung der Gebührenhöhe zu beschäftigen.
Denn der Gebührensatz muss sachlich gerechtfertigt sein.
Sie wollen ihn aber nicht am zulässigen Gebührenzweck orientieren.
Ihnen dient ein höherer Gebührensatz allein zur Gegenfinanzierung allgemeiner politischer Schwerpunktsetzungen. Genau dies ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Dass wir den zulässigen Rahmen ausgeschöpft haben, wird daran deutlich, dass die Gebührensätze seit der Einführung der WEG im Jahre 1992 bis heute verdoppelt wurden.
Im Ländervergleich befinden wir uns in einer Spitzenposition.
Anrede,
das Thema Altlastensanierung haben wir in den letzten drei Jahren mit einem Gesamtvolumen von 15 Millionen Euro ordentlich vorangebracht.
Wir werden diesen Weg in den nächsten Jahren zielgerichtet fortsetzen.
Statt zum x-ten Mal fortwährend Ideen aufzuwärmen, die längst passé sind, schauen wir lieber nach vorn.
Mir ist wichtig, dass wir auf dem Weg zur Verbesserung der Altlastensituation in Niedersachsen gemeinsam mit den verantwortlichen Kommunen und der Wirtschaft Schritt für Schritt vorankommen.
Wie in anderen Bereichen müssen wir uns dabei am Notwendigen und Machbaren orientieren.
Anrede,
mehr Mittel für Erneuerbare Energien und Klimaschutz – auch das ist eine Forderung, die immer wieder erhoben wird.
Sieht man sich an, welche Maßnahmen finanziert werden sollen, so sind sie entweder überflüssig oder es handelt sich dabei um alte Hüte. Zum Beispiel:
- Technische Innovationen in kleinen und mittelständischen Unternehmen fördern wir bereits jetzt schon. Der ganz überwiegende Teil der Projekte dient dabei auch dem Klimaschutz.
- Klimaforschung betreiben wir mit Mitteln aus dem Haushalt des MWK. Dies gilt - und geschieht auch - für die Entwicklung von Speichertechniken für Strom aus erneuerbaren Energien.
- Die energetische Wohngebäudesanierung im privaten Wohnungsbau werden wir durch eine Landesinitiative im nächsten Jahr in Angriff nehmen.
- Bei der Geothermie stehen wir nicht „quasi bei Null“. Niedersachsen ist Wissenszentrum und Exportland für Technologien zur Erdwärmenutzung.
Entgegen der Auffassung der Oppositionsfraktionen sind keine besonderen Maßnahmenprogramme für den Klimaschutz notwendig. Denn wir haben in den letzten Jahren aus den vorhandenen Haushaltsmitteln verschiedene Maßnahmen im Klimaschutz finanziert. Ich nenne nur das Projekt „Transferzentren Energieeffizienz“ zur Förderung der betrieblichen Energieeffizienz oder den Wettbewerb „KlimaKommunal 2010“ und das Programm „Modernisierung der Straßenbeleuchtung“ zur Förderung des kommunalen Klimaschutzes.
Wir müssen nicht aufsatteln.
Stattdessen ist das knappe Geld effizient einzusetzen. Mit den Landesmitteln sind die verbleibenden Lücken in der Förderlandschaft zu schließen.
Und zwar nach dem Grundsatz: Qualität schlägt in Quantität um, und nicht umgekehrt: je mehr Geld, umso mehr Qualität wird gestiftet.
Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich: Wir halten daran fest, im Bereich des Klimaschutzes nicht in einen Aktionismus zu verfallen. Mit Unterstützung der Regierungskommission werden wir Schritt für Schritt die notwendigen Maßnahmen vorantreiben und umsetzen.
Anrede,
ich fasse zusammen: Unsere Politik orientiert sich an den aktuellen und künftigen Erfordernissen.
Wir sichern die natürlichen Lebensgrundlagen, indem wir entsprechende Maßnahmen anstoßen oder selbst umsetzen. Und wir sorgen für finanzielle Rahmenbedingungen, die genau diese Maßnahmen tragen und befördern werden.
In diesem Sinne sind die besten Voraussetzungen geschaffen, um die erfolgreiche Umweltpolitik der letzten Jahre fortzusetzen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.Artikel-Informationen
erstellt am:
10.12.2010