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Umweltministerium: AKW Grohnde (KWG) nach Revision wieder am Netz

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im ersten Satz der PI muss es richtig heißen: „Nach Abschluss der diesjährigen Anlagenrevision ist das Atomkraftwerk Grohnde seit Mittwoch (12.04.2017) wieder am Netz.“ (In der gestern versenden Fassung stand das richtige Datum jedoch der falsche Wochentag.)

Den vollen Wortlaut der PI finden Sie hier:

Nach Abschluss der diesjährigen Anlagenrevision ist das Atomkraftwerk Grohnde seit Mittwoch (12.04.2017) wieder am Netz. Während der Revision, die am 04.03.2017 begonnen hatte, sind 60 der insgesamt 193 Brennelemente im Reaktorkern gegen neue ausgetauscht worden.

Es fand eine Vielzahl von routinemäßigen Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen statt, deren Ergebnisse den genehmigungskonformen Zustand nicht in Frage stellen. Alle für die nukleare Sicherheit bedeutsamen Revisionsarbeiten wurden vom Niedersächsischen Umweltministerium und den zugezogenen Sachverständigen des TÜV NORD EnSys sowie vom TÜV NORD Bautechnik intensiv kontrolliert und überprüft.

Die Übertragbarkeit der im AKW Brokdorf festgestellten erhöhten Oxidbildung an einzelnen Brennelementen ist eingehend geprüft worden. Im KWG sind sämtliche Brennelemente des vergleichbaren Typs inspiziert worden. Überschreitungen der Oxidschichtdicken wurden dabei nicht festgestellt. Auch aufgrund der bestehenden Unterschiede zwischen den beiden Anlagen sind vergleichbare Befunde im KWG nicht zu erwarten. Um die Sicherheitsmargen weiter zu erhöhen, hat sich der Betreiber bereit erklärt, im kommenden Zyklus die Leistung auf 95 Prozent zu reduzieren.

Während der Anlagenrevision wurden dem Umweltministerium drei Befunde als meldepflichtige Vorkommnisse der Kategorie N (normal) angezeigt, die unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala INES eingestuft sind („Stufe 0“):

  • Im Rahmen einer Änderungsmaßnahme wurde die kurzzeitige Stromlosigkeit einer Stromschiene vom Reaktorschutz erkannt und auslegungsgemäß der zugehörige Notstromdiesel angefordert und gestartet.
  • Bei der Kontrolle des Reaktors und seiner Einbauten vor dem Beladen wurde das Fehlen eines Brennelementzentrierstiftes im unteren Kerngerüst festgestellt. Diese Stifte haben im Betrieb der Anlage keine sicherheitstechnische Aufgabe, sondern dienen der Ausrichtung der Brennelemente während des Beladevorgangs.
  • Im Rahmen einer Wiederkehrenden Prüfung wurde der Ausfall einer Baugruppe festgestellt. Durch den Ausfall ist zu unterstellen, dass ein Regelventil nicht korrekt angesteuert wurde. Die Baugruppe wurde getauscht und die Prüfung mit positivem Ergebnis abgeschlossen.

Die atomrechtlichen Voraussetzungen zum Wiederanfahren haben vorgelegen und die Zustimmung zum Wiederanfahren wurde erteilt.


Artikel-Informationen

erstellt am:
12.04.2017
zuletzt aktualisiert am:
13.04.2017

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