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Meldepflichtiges Ereignis im Atomkraftwerk Emsland (KKE)

Pressemitteilung 48/2018

Die Betreiberin des Atomkraftwerks Emsland (KKE) hat fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N 2.1.2 (INES 0) informiert. Das teilte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde mit.

Im Rahmen einer Übertragbarkeitsprüfung wurde festgestellt, dass die Dichtungen eines Umluftkühlers in einem Nebenkühlwasser-Pumpenbauwerk nicht korrekt montiert waren. Folge war eine verringerte Leistung des Kühlers. Die Dichtungen wurden umgehend ausgetauscht. Die Umluftanlagen haben die Aufgabe, die Abwärme der in den zugehörigen Räumen befindlichen Kühlwasserpumpen abzuführen. Die sichere Wärmeabfuhr der Pumpen kann alleine durch Abgabe über die Raumwände und -decken gewährleistet werden, da die Pumpenkammern unterirdisch angeordnet sind.

Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage und war ohne sicherheitstechnische Bedeutung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.04.2018

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