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Meldepflichtiges Ereignis im Atomkraftwerk Emsland (KKE)

Pressemitteilung Nr. 212/2017


Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde heute (Mittwoch) von der Betreiberin des AKW Emsland (KKE) über eine Kleinstleckage im Nebenkühlwassersystem informiert. Die Leckage ist gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV nach Kriterium N 2.2.1 (INES 0) meldepflichtig.


Die Leckage wurde bei einer Sichtprüfung im Rahmen planmäßig durchzuführender vorbeugender Instandhaltung entdeckt. Betreiberseitig ist vorgesehen, den betroffenen Leitungsabschnitt noch während der Wartungsarbeiten auszutauschen.


Das Nebenkühlwassersystem ist ein kombiniertes System, das zur Wärmeabfuhr aus der Anlage sowohl im Normalbetrieb zum Beispiel von betrieblichen Einrichtungen wie etwa Klimaanlagen als auch bei Störfällen genutzt werden kann.


Artikel-Informationen

erstellt am:
15.11.2017

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