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erstellt am:
06.02.2018
Der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies hat heute (Dienstag) der PreussenElektra GmbH (vormals E.ON Kernkraft GmbH) den Genehmigungsbescheid für die Stilllegung und den Abbau (Phase 1) des Atomkraftwerks Unterweser (KKU) nach § 7 Absatz 3 Atomgesetz (AtG) übergeben.
Der Genehmigungsbescheid stellt die erste von zwei vorgesehenen atomrechtlichen Genehmigungen für die Stilllegung und den Abbau der Anlage dar. Der Antrag hierzu war am 4. Mai 2012 gestellt und mit Schreiben vom 20. Dezember 2013 erweitert worden.
„Nach der im vergangenen Jahr erfolgten gesetzlichen Neuordnung der Entsorgung ist das Kernkraftwerk Unterweser direkt abzubauen, ein sicherer Einschluss und späterer Abbau der Anlage ist nicht zulässig“, so Lies. Vor Ort war vermehrt der Wunsch geäußert worden, dass ein Rückbau nicht erfolgen soll. „Diese Einschätzung kann ich nicht teilen. Mit unserem Vorgehen verlagern wir – auch im Sinne der Nachhaltigkeit – den Abbau der KKU nicht auf die nachfolgenden Generationen.“ Klar ist aber, dass mit hoher Transparenz und sorgfältigem Monitoring auf die Sorgen vor Ort eingegangen wird“, so der Minister.
Der Genehmigungsbescheid ist nach § 2a AtG mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständiger Teil verbunden, bei der die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau geprüft wurden. Im Genehmigungsverfahren erfolgte eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit einem viertägigen Erörterungstermin im Februar 2016. Mit dem Genehmigungsbescheid kann der Abbau des KKU, der wenigstens zehn Jahre dauern wird, beginnen.
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06.02.2018