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erstellt am:
05.06.2015
Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Christian Grascha, Jörg Bode, Christian Dürr, Hermann Grupe, Dr. Marco Genthe, Horst Kortlang, Gabriela König und Jan-Christoph Oetjen (FDP) geantwortet.
Vorbemerkung der Abgeordneten
In der Antwort auf die kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung „Wer hat bei der Erarbeitung des Windenergieerlasses mitgewirkt?“ (Drucksache 17/3470 vom 13. Mai 2015) wurden die Verbände genannt, die bereits bei der Erarbeitung des Entwurfs Gelegenheit zur Mitwirkung hatten. Daraus haben sich weitere Nachfragen ergeben.
1. Welche Formulierungen gehen genau auf welche bisher beteiligten Verbände im Einzelnen zurück?
2. Ist die Landesregierung bereit, den neugegründeten Landesdachverband der Bürgerinitiativen „Vernunftkraft Niedersachsen“ in die Liste der anzuhörenden Verbände aufzunehmen, und, falls nein, weshalb nicht?
3. Wie ist der weitere Zeitplan für den Windenergieerlass?
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Erarbeitung des Windenergieerlass-Entwurfs erfolgte in einem breiten und frühzeitigen Dialog. Dafür wurde im Februar 2014 eigens ein Dialogforum mit externen Akteuren und Vertretern der zuständigen Fachressorts eingerichtet. Im Dialogforum haben die in der vom Fragesteller angeführten Antwort auf die kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung (Drucksache 17/3470 vom 13. Mai 2015) aufgeführten Verbände, Unternehmen und Institutionen bei der Erarbeitung des Windenergieerlass-Entwurfs beratend mitgewirkt.
Über einen Zeitraum von einem Jahr fanden insgesamt 10 Sitzungen des Dialogforums statt, in denen jeweils verschiedene Themenkomplexe im Fokus standen. In den Themensitzungen wurden die vom Umweltministerium und den Fachressorts erarbeiteten Kapitelentwürfe zur Diskussion gestellt. Die Kapitelentwürfe wurden, insbesondere was die rechtsbeschreibenden Inhalte betrifft, auch unter Berücksichtigung der Windenergieerlasse anderer Bundesländer erarbeitet. Die Beteiligung über das Dialogforum erfolgte, um externe Kompetenzen bei der Erarbeitung des Erlasses zu nutzen, Konfliktpotenziale und widerstreitende Interessen frühzeitig zu erkennen und Möglichkeiten für konsensuale Lösungen unter den Beteiligten zu erörtern. Ziel war es, einen möglichst weitgehenden Konsens für den Entwurf zu erreichen.
1. Welche Formulierungen gehen genau auf welche bisher beteiligten Verbände im Einzelnen zurück?
In den Sitzungen des Dialogforums erfolgten ausgiebige Diskussionen, in die sich alle Beteiligten einbrachten. Die von den im Dialogforum beteiligten Akteuren vorgetragenen vielfältigen Anmerkungen, Anregungen, Vorschläge, etc. zu den Textvorschlägen des Umweltministeriums und der beteiligten Fachressorts wurden ausgewertet und umfänglich diskutiert. Da über die Sitzungen keine Wortprotokolle geführt wurden, ist im Nachhinein seriös nicht rekonstruierbar, an welcher Formulierung im Einzelnen welcher Beteiligte letztlich welchen Einfluss hatte. Die Entscheidung und Verantwortung für die finalen Entwürfe liegt allein bei den beteiligten Ministerien in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
2. Ist die Landesregierung bereit, den neugegründeten Landesdachverband der Bürgerinitiativen „Vernunftkraft Niedersachsen“ in die Liste der anzuhörenden Verbände aufzunehmen, und, falls nein, weshalb nicht?
Die Landesregierung hat von der Gründung des "Landesdachverbandes Bürgerinitiativen ‚Vernunftkraft Niedersachsen’" aus der Presse bzw. Presseerklärungen der FDP-Landtagsfraktion erfahren. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Kabinetts über die Durchführung der Verbandsbeteiligung und der Versendung des Windenergieerlass-Entwurfs nebst des Entwurfs des Leitfadens zum Artenschutz waren dem Umweltministerium als federführendem Ressort keine für den Verband verantwortlich handelnden Personen oder sonstige von dem Verband benannte Kontaktdaten bekannt. Daher konnte er nicht in die Liste der anzuhörenden Verbände aufgenommen werden.
Bürgerinitiativen, die sich mit Einwänden gegen den Windenergieerlass an das Umweltministerium gewandt hatten, sind vom MU in die Anhörung einbezogen worden. Daher werden vermutlich auch Mitgliedsinitiativen des Verbandes beteiligt gewesen sein.
Sollte der Verband daran interessiert sein, zum Windenergieerlass-Entwurf angehört zu werden, steht es ihm frei, sich an das Umweltministerium zu wenden. Dazu bedarf es nicht der Aufnahme in die Liste der zum Windenergieerlass-Entwurf anzuhörenden Verbände.
3. Wie ist der weitere Zeitplan für den Windenergieerlass?
Die Frist zur Stellungnahme im Zuge der Verbandsbeteiligung zum Windenergieerlass-Entwurf endet am 19.06.2015. Daran schließt sich die Auswertung der Stellungnahmen und ggf. Überarbeitung des Entwurfs an. Die Veröffentlichung des Windenergieerlasses wird nach erneuter Ressortabstimmung und abschließender Billigung durch das Kabinett voraussichtlich nach der Sommerpause erfolgen.
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erstellt am:
05.06.2015