Bewertung des Mengenmäßigen Zustands nach EG-WRRL (2014)
Gemäß § 4 Grundwasserverordnung ist der mengenmäßige Zustand eines Grundwasserkörpers gut, wenn:
- die Entwicklung der Grundwasserstände oder Quellschüttungen zeigt, dass die langfristige mittlere jährliche Grundwasserentnahme die verfügbare Grundwasserressource nicht übersteigt und
- durch menschliche Tätigkeiten bedingte Änderungen des Grundwasserstandes zukünftig nicht dazu führen, dass
- die Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 und 44 des WHG für die Oberflächengewässer, die mit dem Grundwasserkörper in hydraulischer Verbindung stehen, verfehlt werden,
- sich der Zustand dieser Oberflächengewässer im Sinne von § 3 Nummer 8 des Wasserhaushaltsgesetzes signifikant verschlechtert,
- Landökosysteme, die direkt vom Grundwasserkörper abhängig sind, signifikant geschädigt werden und
- das Grundwasser durch Zustrom von Salzwasser oder anderen Schadstoffen infolge räumlich und zeitlich begrenzter Änderungen der Grundwasserfließrichtung nachteilig verändert wird.Die alleinige Bewertung eines Grundwasserkörpers auf Grundlage des Grundwasserstandes ist für die Zustandsbewertung unzureichend. Zur Einstufung in den schlechten mengenmäßigen Zustand muss zusätzlich eine unausgeglichene Wasserbilanz, eine Beeinträchtigung von grundwasserabhängigen Landökosystemen oder Oberflächengewässern oder eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch Salzwasserintrusion gegeben sein. Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden entsprechende Beurteilungen der relevanten Prüfkriterien durchgeführt (siehe auch Kapitel 3 Bestandsaufnahme).Die drei Grundwasserkörper, die im Zuge der Bestandsaufnahme in der Zielerreichung „Menge“ als „unklar“ eingestuft wurden, wurden weitergehenden Detailuntersuchungen unterzogen. Gleiches gilt für den Grundwasserkörper Große Aa, der im Hinblick auf die Zielerreichung mit „gefährdet“ eingestuft wurde. Im Ergebnis ist kein Grundwasserkörper als im schlechten Zustand einzustufen. In den Grundwasserkörpern Leda-Jümme, Große Aa und Leine Lockergestein links sind keine relevanten Umweltgüter betroffen. Im Grundwasserkörper Wietze- Fuhse Lockergestein ist die potentielle Beeinträchtigung der Oberflächengewässer Wietze und Wuhlbeek bereits Gegenstand des Wasserrechtsverfahrens gewesen und somit hinsichtlich ihrer Wirkungen abgewogen. Für die grenzüberschreitenden Grundwasserkörper ist eine Abstimmung der Bewertungsergebnisse mit den angrenzenden Ländern erfolgt. Im Ergebnis wurde durch den NLWKN für alle Grundwasserkörper ein guter mengenmäßiger Zustand ermittelt.