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Leitfaden durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz

Unternehmen, die für eine Anlage eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz benötigen, stehen oft vor einer Reihe von Fragen: Brauche ich in meinem konkreten Fall überhaupt eine Genehmigung? Welche rechtlichen Anforderungen muss ich beachten? Wie funktioniert ein Genehmigungsverfahren eigentlich? Welche Fristen muss ich beachten? Wer ist zuständig und wo bekomme ich Antragsformulare?

Schnelle und umfassende Antworten gibt hier der Leitfaden für Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Er will Sie bei der Durchführung eines Genehmigungsverfahrens und einer ggf. erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung unterstützen und dazu beitragen, die Dauer des Genehmigungsverfahrens weiter zu verkürzen.

Der Leitfaden berücksichtigt die im Immissionsschutzrecht zur Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) sowie der Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU) vorgenommenen Änderungen ebenso wie die Änderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU. Änderungen mit besonderer Bedeutung für das Genehmigungsverfahren sind z. B. die Pflicht zur Anfertigung eines Ausgangszustandsberichts über Boden und Grundwasser vor der Inbetriebnahme der Anlage sowie die Pflicht zur Rückführung des Anlagengrundstücks in den Ausgangszustand nach Stilllegung. Ferner wurde die Verbindlichkeit der auf europäischer Ebene veröffentlichten BVT-Schlussfolgerungen und die Art und Weise der nationalen Umsetzung im Immissionsschutzrecht verankert. Im Rahmen der Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie wurde im Jahr 2016 das Immissionsschutzrecht insbesondere im Hinblick auf die Genehmigungsbedürftigkeit der Errichtung und Änderung von Anlagen, die Betriebsbereich oder Teil eines Betriebsbereiches sind, und die Beteiligung der Öffentlichkeit geändert. Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU in großen Teilen neu gefasst. Das Schutzgut „Fläche“ wurde neu aufgenommen, für die Feststellung der UVP-Pflicht detaillierte Regelungen getroffen sowie ein UVP-Bericht gefordert. Die Öffentlichkeit ist über zentrale Internetportale zu unterrichten; sie kann sich nun innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen äußern.

Mit Hilfe des elektronischen Leitfadens können Sie klären, ob eine Genehmigung notwendig ist. Sie erfahren, welche bauleitplanungsrechtlichen Anforderungen zu beachten sind und ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Weiterhin erfahren Sie, welche naturschutzrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen und ob Ihre Anlage dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz unterliegt. Es wird erläutert, welche Genehmigungsverfahren existieren, wie diese durchgeführt werden und welche Behörde für Sie zuständig ist.

Darüber hinaus werden Sie über die geforderten Antragsunterlagen informiert. Zahlreiche Links bieten Ihnen weitergehende Informationen.

Hier geht es zum Leitfaden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.11.2020

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