LIFE - das EU-Förderprogramm für den Umwelt- und Klimaschutz
Hinweise für Antragsteller in Niedersachsen (Stand: November 2023)
Das LIFE-Programm ist das Finanzierungsinstrument der EU für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Die im Rahmen des LIFE-Programms umgesetzten Projekte sollen einen Beitrag zur Umsetzung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik und der Umweltvorschriften sowie zu einer nachhaltigen Entwicklung in der Europäischen Union leisten.
Schwerpunkte des Programms
Parallel zur Veröffentlichung der FFH-Richtlinie wurde im Jahr 1992 das Förderinstrument LIFE entwickelt. Neben dem Schutz der Arten und Lebensräume der FFH- und der EU-Vogelschutzrichtlinie diente das Programm auch schon damals u. a. der Entwicklung von Umwelttechnologien. Später wurde auch noch der Klimaschutz in das Programm aufgenommen. In den ersten fünf EU-Förderperioden wurde eine Vielzahl von unterschiedlichen Projekten in den Mitgliedstaaten der EU umgesetzt. In der aktuellen EU-Förderperiode (2021 - 2027) ist das Teilprogramm "Energiewende", welches inhaltlich bisher über das Programm Horizon 2020 gefördert wurde, neu hinzugekommen. Die Verordnung über das Programm wurde am 29. April 2021 mit der Zustimmung des EU-Parlamentes angenommen.
Das Gesamtbudget wurde gegenüber der vorherigen Förderperiode erhöht und beträgt für den Zeitraum 2021 - 2027 insgesamt 5,432 Milliarden Euro. Mindestens 2,1 Milliarden Euro sollen für den Schwerpunktbereich "Naturschutz und Biodiversität" zur Verfügung stehen.
LIFE besteht aus den beiden Programmteilen" Umwelt" und "Klimapolitik", welche jeweils in zwei Schwerpunkte aufgeteilt sind:
Teilprogramm Umwelt
a) Naturschutz und Biodiversität
b) Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
Teilprogramm Klimapolitik
a) Klimaschutz und Klimaanpassung
b) Energiewende
Das Antragsverfahren für LIFE
Der LIFE-Aufruf für das Jahr 2024 wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 veröffentlicht. Details zu dem Aufruf wie insbesondere auch Einreichfristen, Antragsunterlagen und Leitfäden auf dem Förderportal der Europäischen Kommission zu finden. Teilnahmeberechtigt sind öffentliche oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen wie z. B. nationale, regionale und lokale Behörden, im EU-Recht vorgesehene spezialisierte Stellen, internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen. Gegenüber der letzten Förderperiode gibt es ein neues Antragsportal.
Weitere Informationen:
- LIFE auf den Internetseiten der Europäischen Kommission
- Verordnungstext LIFE im Amtsblatt der Europäischen Union
- Antragsunterlagen im Förderportal der EU
- Homepage der nationalen Beratungsstelle Zukunft Umwelt Gesellschaft
Ansprechperson im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz:
Herr Dr. Stefan Heitefuss, Referat 62
Tel.: 0511/120-3531, E-Mail: stefan.heitefuss@mu.niedersachsen.de
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.08.2013
zuletzt aktualisiert am:
27.11.2023