- Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen des Naturschutzes (KLARA)
- Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (KLARA)
- Netzwerke und Kooperationen (KLARA)
- Spezieller Arten- und Biotopschutz (PFEIL)
- Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten (PFEIL)
- Landschaftspflege und Gebietsmanagement (PFEIL)
- LIFE
- Erschwernisausgleich
- Richtlinie Wolf
- PROFIL (2007-2013)
Fördermöglichkeiten im Naturschutz
Wenn Sie sich über Finanzierungsmöglichkeiten für ein konkretes Projekt informieren möchten, suchen Sie am besten thematisch über die Navigationsleiste.
Agrarumweltmaßnahmen Naturschutz - AUKM (KLARA 2023-2027)
Um die biologische Vielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen zu erhalten und zu verbessern, werden in bestimmten Gebieten Verträge für die naturschutzgerechte Bewirtschaftung der Flächen angeboten (Vertragsnaturschutz). Förderfähig sind freiwillige Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Acker, Besonderen Biotoptypen, Dauergrünland sowie auf Rast- und Nahrungsflächen für nordische Gastvögel.
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Netzwerke und Kooperationen - NuK (KLARA 2023-2027)
Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen gewähren unter finanzieller Beteiligung der EU nach Maßgabe dieser Richtlinien Zuwendungen für die Förderung der Zusammenarbeit von Akteurinnen und Akteuren des Agrarsektors und des Forstsektors mit Akteuren des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Wasserwirtschaft sowie weiteren Akteuren im ländlichen Raum. Sie führt die Förderung der bisherigen Richtlinie LaGe in der EU-Förderperiode PFEIL 2014-2022 fort.
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Spezieller Arten- und Biotopschutz - SAB (PFEIL 2014-2022)
Vorrangig zur Sicherung der Natura 2000-Gebiete und zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen wird im Rahmen der Fördermaßnahme "Spezieller Arten- und Biotopschutz (SAB)" die Durchführung von speziellen und zielgerichteten Projekten zur Sicherung, Entwicklung und Wiederherstellung des charakteristischen Landschaftscharakters der Agrarlandschaft mit vielfältigen Lebensraumstrukturen und ihren typischen Lebensgemeinschaften an Tier- und Pflanzenarten gefördert.Durch zusätzliche maßgeschneiderte Arten- und Artenhilfsmaßnahmen soll ein günstiger Erhaltungszustand der betroffenen Arten gesichert bzw. wiederhergestellt werden.
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Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten - EELA (PFEIL 2014-2022)
Gefördert wird die Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen zum Schutz und zur Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert sowie die Durchführung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften.
Schwerpunkt der Fördermaßnahme "Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten (EELA)" ist die Sicherung des 'europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000'. Die Förderung unterstützt somit insbesondere den Erhalt und die Verbesserung der biologischen Vielfalt in Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen.
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Landschaftspflege und Gebietsmanagement - LaGe (PFEIL 2014-2022)
Die Umsetzung der Richtlinie Landschaftspflege und Gebietsmanagement dient der Förderung der Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum, der Effizienzsteigerung der angebotenen Fördermaßnahmen und der kooperativen Steuerung der Maßnahmenumsetzung.
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Investiver Naturschutz
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) stellt das Land Niedersachsen ab 2017 erstmalig Mittel für den nicht-produktiven, investiven Naturschutz zur Verfügung. Für das Jahr 2017 sind dies rund 5 Millionen Euro. Diese Mittel können für investive Maßnahmen des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen sowie zum Grunderwerb von landwirtschaftlich genutzten sowie landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung eingesetzt werden. mehr...
LIFE
LIFE ist ein Finanzierungsinstrument der EU zur Unterstützung der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft und eignet sich für mehrjährige Großprojekte. Im Teilbereich "Natur und biologische Vielfalt" liegt der Schwerpunkt auf der Umsetzung von Natura 2000 sowie Erweiterung der Kenntnisse, die für die Entwicklung, Bewertung, Überwachung und Evaluierung von Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU in Bezug auf Natur und biologische Vielfalt erforderlich sind.
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Erschwernisausgleich
Die Landesregierung gewährt durch Verordnung einen angemessenen Ausgleich für Eigentümer und Nutzungsberechtigte, wenn aufgrund von Vorschriften zum Schutz von Naturschutzgebieten, Nationalparken, Teilen von Biosphärenreservaten, die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllt sind oder in gesetzlich geschützten Biotoptypen die rechtmäßig ausgeübte land- und forstwirtschaftliche Nutzung von Grundstücken wesentlich erschwert ist.
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Richtlinie Wolf
Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
02.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
13.02.2023