Luftqualitätsüberwachung in Niedersachsen: Status quo, Perspektiven und Ziele zur Verbesserung der Luftqualität
Die gemäß 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (39. BImSchV) gültigen Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM10 und PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2), Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO) und Benzol wurden 2023 wie im Vorjahr an den Probenahmestellen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) eingehalten.
Mit dem Jahr 2023 wurde der aktuell gültige Grenzwert für den NO2-Jahresmittelwert bereits zum vierten Mal in Folge an allen Probenahmestellen eingehalten. Der bis zum Jahr 2019 erkennbare Rückgang der NO2-Belastung an den verkehrsnahen Probenahmestellen hat sich in den Jahren 2021 bis 2023 in etwa im selben Maße fortgesetzt. Für das Jahr 2020 zeigen die Verläufe der NO2-Jahresmittelwerte ein Zwischenminimum, bedingt durch die Lockdowns während der Coronapandemie. Grundsätzlich tragen die fortschreitende Modernisierung der Fahrzeugflotte sowie kommunale Maßnahmen jedoch auch hinsichtlich des Luftschadstoffes NO2 zur Verbesserung der Luftqualität bei.
Die Situation bezüglich der Luftbelastung durch Ozon muss differenziert betrachtet werden.
Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegte Zielwert für Ozon wurde in 2023 an allen Probenahmestellen eingehalten. Das langfristige Ziel zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde jedoch erneut an allen 21 Probenahmestellen überschritten. Der Schwellenwert von 180 µg/m³ zur Information der Bevölkerung wurde 2023 an zwei Probenahmestellen an je einem Tag für eine bzw. zwei Stunden überschritten. Die Warnschwelle von 240 µg/m³ wurde im Sommer 2023 dagegen nicht erreicht.
Der Ozon-Zielwert zum Schutz der Vegetation wurde 2023 an allen Probenahmestellen eingehalten. Das diesbezügliche langfristige Ziel wurde jedoch noch an 20 der 21 Probenahmestellen überschritten.
Eine weitere Reduzierung der Konzentration an Stickstoffoxiden als Vorläuferstoff des bodennahen Ozons sowie anderer Ozon-Vorläuferstoffe (insbesondere flüchtige organische Verbindungen) bleibt damit weiterhin ein wichtiges Ziel zur Verbesserung der Luftqualität Niedersachsens.
Darüber hinaus hat die Reduzierung der Ammoniakemissionen große Relevanz für die Umwelt, da Ammoniak neben seinen direkten Wirkungen einen großen Beitrag zum Stickstoffeintrag in Ökosysteme liefert, als Vorläufer für Feinstaub gilt und somit indirekt auch klimarelevant ist.
Insgesamt zeigt sich, dass im Hinblick auf die Verbesserung der Luftqualität in den letzten Jahrzehnten viel erreicht wurde.
Auf europäischer Ebene wurde die Luftqualitäts-Richtlinie überarbeitet und steht kurz vor der Verabschiedung (Stand März 2024). Ab 2030 werden zum Teil deutlich strengere Luftqualitätsgrenzwerte gelten und weitere Luftschadstoffe (z.B. ultrafeine Partikel und Ammoniak) werden in den Fokus rücken (s. auch https://germany.representation.ec.europa.eu/news/parlament-und-rat-einig-uber-neue-regeln-zur-luftqualitat-2024-02-21_de).
Zur Einhaltung der zukünftigen Grenzwerte und im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung besteht für die nächsten Jahre weiterhin Handlungsbedarf zur Verbesserung der Luftqualität in Niedersachsen. Dies betrifft insbesondere Stickstoffdioxid, Feinstaub (insbesondere PM2,5) und Ozon.
Artikel-Informationen
erstellt am:
10.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
22.03.2024