Lärmschutzbereiche
Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) müssen bestimmte Flugplätze einen Lärmschutzbereich ausweisen, der aus mehreren Schutzzonen besteht. mehr
Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) müssen bestimmte Flugplätze einen Lärmschutzbereich ausweisen, der aus mehreren Schutzzonen besteht. mehr
Das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm aus 2005 fordert die Belastung in der Umgebung von Flugplätzen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Bewegungen pro Jahr zu ermitteln und in Form von Lärmkarten grafisch darzustellen. mehr
Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm gestattet gem. § 13 Abs. 2 weitergehende planungsrechtliche Vorschriften. Für den Flugplatz Hannover ist im Landes-Raumordnungsplan und für den Flugplatz Braunschweig ist im Regionalen Raumordnungsplan jeweils ein Siedlungsbeschränkungsbereich festgelegt. mehr
Als oberste Luftfahrtbehörde und Genehmigungsbehörde ist es Aufgabe des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Flughafenanwohnerinnen und -anwohner vor unzumutbarem Fluglärm zu schützen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Luftverkehrsgesetz (LuftVG). mehr