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erstellt am:
06.02.2024
PI 016/2024
Um die nötigen grünen Strommengen zu erzeugen, plant Niedersachsen die Installation von mindestens 30 GW Onshore-Windstrom. „Dabei sind wir vergangenes Jahr schon ein ganzes Stück vorangekommen, 131 Anlagen wurden in Betrieb genommen und rund 200 neue genehmigt“, so Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Christian Meyer. „Damit wir von jetzt 12,5 GW auf die geplanten 30 GW in 2035 kommen, brauchen wir die Installation von gut 1,5 GW netto in jedem Jahr. Das bedeutet: rund eine Anlage am Tag“, so der Minister bei einer Dienstbesprechung der im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz angesiedelten „Servicestelle Erneuerbare Energien“ mit den Genehmigungsbehörden zum Thema Repowering. „Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Mitarbeitenden der kommunalen Genehmigungsbehörden für ihren großen Einsatz für die Energiewende“, so der Minister. Der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Hubert Meyer, ergänzt: „Mit zuletzt berichteten 132 Tagen zwischen vollständigem Antrag und Genehmigung sind wir Deutscher Meister bei den Genehmigungsverfahren. Die niedersächsische Kreisebene steht zur Energiewende. Wir haben die Expertise und wir tragen zur Akzeptanz des Windenergieausbaus bei.“
Die Genehmigungsaufgabe sei „nicht immer einfach, zumal sich rechtlich in der letzten Zeit einiges verändert hat“, ergänzt Umwelt- und Energieminister Meyer. Umso wichtiger sei es, den Genehmigungsbehörden den Rücken zu stärken. „Ich stehe fest zur Genehmigung von Windenergieanlagen durch die kommunalen Behörden“, so der Minister, „Länder, die die Genehmigungen durch eigene Landesbehörden managen, sind nicht schneller sondern vielfach sogar ein wenig langsamer als wir. Aber natürlich wollen wir auch bei den Genehmigungsverfahren schneller werden. Gefordert sind dafür allerdings alle Beteiligten. Ausschließlich auf die Behörden zu schauen, ist falsch. Für mehr Tempo müssen auch die Genehmigungsanträge gut vorbereitet sein.“ Intensiv gearbeitet werden müsse außerdem an dem Zeitraum zwischen Anlagengenehmigung und Realisierung des Vorhabens. „Nur eine Genehmigung, die auch tatsächlich genutzt wird, hilft uns weiter“, so der Umwelt- und Energieminister.
Mit der Servicestelle Erneuerbare Energien hat das Land Niedersachsen ein Beratungsinstrument geschaffen, das die Genehmigungsbehörden dabei unterstützt, offene Rechtsfragen zu klären. Minister Meyer: „Ich freue mich, dass die Servicestelle hervorragend angenommen wird. Gute Entscheidungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien sind rechtssichere Entscheidungen, und die Rechtssicherheit wird durch das Angebot der Servicestelle erhöht. Darum ist auch geplant, die Servicestelle weiter personell zu stärken.“
Beabsichtigt ist zudem, weitere Unterstützungsangebote für die kommunalen Behörden bereitzustellen. Unter anderem werden die Genehmigungsbehörden auf zusätzlichen fachlichen Sachverstand beim NLWKN als Fachbehörde für Naturschutz und dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim zurückgreifen können. Der Landtag hat die dafür erforderlichen Stellen bereits bewilligt. Dazu NLT-Hauptgeschäftsführer Meyer: „Die fachliche Unterstützung durch das Land ist eine Notwendigkeit und Forderung des NLT, um Tempo, Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen zu gewährleisten.“
Voraussichtlich noch im ersten Halbjahr dieses Jahres wird der Landtag ferner verbindlich regeln, welche Flächenziele in welcher Planungsregion zu erfüllen sind. „Mit der Ausweisung von Flächen für die Windenergie wird ein großes Hemmnis für den weiteren Zubau der Windenergie beseitigt werden“, so Umwelt- und Energieminister Meyer. „Unser Ziel ist es, dass bis 2026 ausreichend Flächen ausgewiesen werden, sodass wir das Ausbauziel bis 2035 schaffen können. Sowohl die Ausweisung als auch die nachgelagerte Genehmigung werden wir wie gewohnt partnerschaftlich mit den Kommunen angehen.“
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06.02.2024