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erstellt am:
11.08.2014
Pressemitteilung Nr. 113/2014
Bei einem Besuch von Umweltstaatssekretärin Almut Kottwitz in Brüssel zusammen mit ihren Kolleginnen Birgit Honé (Staatskanzlei) und Daniela Behrens (Wirtschaft) in der vorvergangenen Woche wurde unter anderem die Forderung erhoben, dass Niedersachsen mehr unternehmen müsse wegen der Verunreinigung von Wasser durch Nitrat. Heute (Montag) hat das Land nun seine erste Stellungnahme dazu an den Bund geliefert. „In fast der Hälfte der Grundwasserkörper in Niedersachsen liegt der Nitratwert an mindestens einer Messstelle über dem zulässigen Wert von 50 Milligramm pro Liter. Oft leider mit steigender Tendenz. Die EU-Kommission erwartet von Niedersachsen daher zu Recht besondere Anstrengungen zur Nitratreduktion zum Schutz des Grundwassers“, sagte Umweltstaatssekretärin Almut Kottwitz am Montag in Hannover.
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schreibt verpflichtend fest, dass bis zum Jahr 2015 ein guter chemischer Zustand des Grundwassers erreicht werden soll. Darüber hinaus ist bei signifikant steigenden Nitratwerten durch entsprechende Maßnahmen eine Trendumkehr einzuleiten. Aus Brüsseler Sicht wurde in den vergangenen Jahren nicht genug für die Reduzierung der Nitratbelastung getan. Mitte Juli hatte die Europäische Kommission Deutschland deshalb scharf ermahnt in Sachen Nitratbelastung des Grundwassers und der Oberflächengewässer und mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gedroht, wenn Deutschland nicht binnen zwei Monaten reagiert.
„Wir haben den ersten Schritt gemacht“, so die Staatssekretärin. „In den Trinkwassergewinnungsgebieten, die rund zwölf Prozent der Landesfläche ausmachen, haben wir Erfolge vorzuweisen.“ Die Nitratwerte im Grundwasser dieser Gebiete sind größtenteils stetig gesunken, dies sogar in der viehstarken Region Cloppenburg/Vechta. „Das Beispiel zeigt, dass es langfristig gelingen kann, die berechtigten EU-Forderungen zu erfüllen“, erklärte Kottwitz. „Jetzt besteht die Herausforderung darin, in ganz Niedersachsen Maßnahmen zu ergreifen, um flächendeckend die Nitrateinträge zu senken.“
Aus Sicht des Grundwasserschutzes ist dazu – neben der Kooperation aller Beteiligten und voller Transparenz bei den Nährstoffströmen – unter anderem Folgendes erforderlich:
Auf Bundesebene müsse die Düngeverordnung so novelliert werden, dass die Erfordernisse zur Umsetzung der WRRL erfüllt werden können. Dies ist die einvernehmliche Forderung der Umweltministerkonferenz im vergangenen Mai. Regelungen für eine sachgerechte Düngung dürfen sich nicht allein am ökonomischen Optimum des Pflanzenbedarfs orientieren, sondern müssen auch Gefahren für den Wasser- und Naturhaushalt minimieren. „Den Hinweis aus Brüssel, EU-Fördermaßnahmen verstärkt mit dem Ziel zu nutzen, die Wasserqualität zu verbessern, nehmen wir ernst“, so Kottwitz. In der WRRL sieht die Staatssekretärin eine wichtige Leitschnur für das Handeln der Niedersächsischen Landesregierung. „Einigkeit darüber, dass Wasser unser wichtigstes Nahrungsmittel ist, besteht bei Verbrauchern und Umweltschützern genauso wie in der Landwirtschaft“, betonte die Staatssekretärin. „Zum Schutz des Wassers gemeinsame, zukunftsträchtige Konzepte zu entwickeln ist in meinen Augen eins der wichtigsten Ziele in der gesamten Diskussion über Nachhaltigkeit in Niedersachsen.“
Weitere Informationen:
Nitrat als Umweltindikator: Nitratgehalt im Grundwasser (NLWKN)
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11.08.2014