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Chemikalienrecht: Umweltminister Stefan Wenzel will strengere Anwendungsbestimmungen für das Pflanzenschutzmittel Glyphosat / "Teilerfolg nach UMK-Beschluss in Konstanz"

Presseinformation Nr. 077/214

Auf Betreiben des Niedersächsischen Ministers für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat die Konferenz der Umweltminister (UMK) in Konstanz am 9. Mai 2014 einen gemeinsamen Beschluss zu dem umstrittenen Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat gefasst. Darin wird der Bund gebeten, bei der – im Rahmen des europäischen Zulassungsverfahrens – anstehenden Neubewertung des Wirkstoffes Studien zu berücksichtigen, aus denen sich Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung von Mensch und Umwelt ergeben. Weiter bat die UMK den Bund um eine Darlegung von Rechtsgrundlagen, die geschaffen werden müssten, um den Einsatz von Glyphosat einzuschränken.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat neue Anwendungsbestimmungen für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel festgesetzt. Pro Jahr dürfen danach mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf der derselben Fläche nur noch maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 90 Tagen durchgeführt werden; dabei dürfen insgesamt nicht mehr als 3,6 Kilogramm Wirkstoff pro Hektar und Jahr ausgebracht werden. Spätanwendungen von Glyphosat in Getreide sind nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen eine Ernte sonst nicht möglich wäre. „Das ist ein Teilerfolg nach unserem UMK-Beschluss“, sagte Minister Wenzel am Freitag in Hannover. Das „Totspritzen“ zur Abreifebeschleunigung von Getreide sollte komplett untersagt werden.

Der Minister hält es darüber hinaus für notwendig, bis zum Vorliegen weiterer belastbarer Forschungsergebnisse – insbesondere zu einer möglichen teratogenen Wirkung – den festgesetzten ADI-Wert (ADI = „Acceptable Daily Intake“) für die als ungefährlich festgesetzte tägliche Aufnahmemenge von Glyphosat über Lebensmittel vorsorglich abzusenken. Zudem solle die Zulassung von glyphosathaltigen Produkten zeitlich knapper befristet werden als vorgesehen im Rahmen des europäischen Zulassungsverfahrens. Zum Bewertungsbericht des Wirkstoffs Glyphosat der Bundesrepublik Deutschland gibt es, insbesondere zum Bereich Toxikologie, aus Niedersachsen ergänzende Informationen, die von Experten für das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz erarbeitet wurden. Sämtliche Ergebnisse hat Minister Wenzel an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gesandt.

Die Erkenntnisse aus den Untersuchungen zu dem Totalherbizid seien widersprüchlich, insbesondere mit Blick auf Fehlbildungen bei Embryonen (Teratogene) und Darmerkrankungen (Dysbiose), so Wenzel. „Die Gesamtschau der Daten ergibt zumindest begründete Hinweise, dass Glyphosat eine teratogene Wirkung haben könnte. Aus Vorsorgegründen sehen wir daher bis zur endgültigen Klärung dieser Frage weiteren Untersuchungsbedarf.“

Weitere Informationen:

Glyphosat gehört seit seiner Markteinführung 1974 zu den weltweit am häufigsten eingesetzten Herbizidprodukten. In Europa werden auf glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel hauptsächlich dazu benutzt, um Unkräuter vor oder nach dem Anbau von Feldfrüchten, in Obst- und Weinanlagen zu bekämpfen. Einige europäische Länder, darunter Deutschland, setzen die Herbizide auf etwa einem Drittel der landwirtschaftlich genutzten Flächen ein.

» UMK-Beschluss vom 09.05.2014 zu TOP 30/31 (ab S. 51)

» BVL-Fachmeldung

» Schreiben von Umweltminister Stefan Wenzel an die EFSA mit ergänzenden Informationen zum Bewertungsbericht des Herbizids Glyphosat

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.05.2014

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