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Rede von Umweltstaatssekretärin Almut Kottwitz über naturverträglichen Hochwasserschutz

Pressemitteilung 150/2013

(Es gilt das gesprochene Wort.)


Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Prüter als Gastgeber,
sehr geehrter Herr Landrat Nahrstedt, sehr geehrter Herr Landrat Schulz,
sehr geehrte Abgeordnete Frau Bertholdes-Sandrock, Frau Staudte und Herr Pols
sehr geehrte Damen und Herren!

Das dramatische Hochwasser vom Juni 2013 ist uns allen noch sehr präsent.

Die Diskussion über das Hochwasser und die Maßnahmen, die zur Hochwasservorsorge zu treffen sind, dominieren seitdem in der Elbtalaue die öffentliche Diskussion im Zusammenhang mit dem Biosphärenreservat - auch dort, wo es eigentlich um die ganze Fülle von Themen des Biosphärenreservats gehen sollte. So war es beim Besuch von Herrn Minister Wenzel beim Biosphärenreservatsbeirat, und so ist es auch heute in meinem Beitrag.

Daher bin gern Ihrer Einladung nachgekommen, zu diesem Thema heute hier zu sprechen.

Die extremen Niederschläge, die mehr oder weniger im gesamten Einzugsgebiet der Elbe auf mit Wasser vorgesättigte Böden fielen, führten Anfang Juni zu einem Hochwasser, das an allen Pegeln im niedersächsischen Abschnitt der Elbe die Wasserstände aus den Jahren 2002, 2006 und 2011 nochmals übertroffen hat.

In der raschen Folge von Jahrhunderthochwassern sehen wir auch Hinweise auf die Klimaveränderung. Dies hat sich durch den Ende September veröffentlichten 5. Sachstandsbericht des Weltklimarates verfestigt.

Das heißt: Wir müssen leider damit rechnen, dass sich extreme Wetterereignisse häufen. Und wir müssen den Klimaschutz noch wichtiger nehmen. Dafür setzt sich die niedersächsische Landesregierung ein.

Zur Hochwasservorsorge gehört deshalb auch, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf das zukünftige Hochwassergeschehen untersucht werden und zukünftige Hochwasserschutzkonzepte die prognostizierten klimatischen Veränderungen berücksichtigen.

Im niedersächsischen Elbabschnitt sind insbesondere dank der seit 2002 durchgeführten Hochwasserschutzmaßnahmen mit einem Finanzvolumen von rund 160 Millionen Euro sowie dank der intensiven Deichverteidigung größere Überflutungen vermieden worden.

Allen professionellen, ehrenamtlichen und freiwilligen Hilfskräften möchte ich auch an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich danken.

Wichtig, vielleicht entscheidend, war zudem die Entlastung unserer Deichabschnitte durch die Flutung der Havelpolder und die Deichbrüche bei Fischbeck und an der Saalemündung. 2002 hatte es im Oberlauf noch viel mehr Deichbrüche gegeben – deshalb kam damals in Niedersachsen viel weniger an – aber die große Wirkung von Überschwemmungsgebieten wird dadurch deutlich.

Anrede,

der Hochwasserschutz ist für die Niedersächsische Landesregierung, nicht nur vor dem Hintergrund des abgelaufenen Hochwassers, eine Daueraufgabe von zentraler Bedeutung.

Hierzu gehört auch die finanzielle Unterstützung der für den Hochwasserschutz originär zuständigen Kommunen und Deichverbände. Zur Förderung des Hochwasserschutzes im Binnenland stehen im Jahr 2013 rund 14,7 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" und der EU zur Verfügung.

Wir streben an, dieses Investitionsvolumen auch künftig aufrecht zu erhalten.

Moderner Hochwasserschutz ist aber mehr als Deichbau. Hochwasserereignisse sind Bestandteil des natürlichen Wasserkreislaufes und werden nur dort zum Problem, wo Menschen und ihre Sachgüter berührt werden.

Auf dieser Erkenntnis basiert die seit 6 Jahren geltende Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie der EU. Die Richtlinie verpflichtet nicht, Hochwasserschutzanlagen zu planen und zu bauen. Vielmehr ist es ihre Aufgabe, Hochwasserbewusstsein zu schaffen.

Zu diesem Zweck werden wir bis Ende 2013 Risiko- und Gefahrenkarten veröffentlichen. Bis Ende 2015 sind dann unter Einbindung der örtlichen Akteure Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen. Diese beinhalten nicht nur bauliche Maßnahmen. Auch vorsorgende Maßnahmen wie z.B. die Berücksichtigung des Hochwasserschutzes bei der Bauleitplanung oder Verbesserungen der Hochwasservorhersage und des Katastrophenschutzes sind Teile des Risikomanagements.

Anrede,

nach der großen Flut sind die Umweltminister des Bundes und der Länder Anfang September zu einer „Sonderumweltministerkonferenz Hochwasser“ zusammengekommen. In ihrem insgesamt 16 Punkte umfassenden Beschluss wird insbesondere deutlich, dass den Flüssen mehr Raum gegeben werden muss.

Es wurde unter anderem die Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms beschlossen. Neben der Überprüfung der Bemessungsgrundlagen und gemeinsamen Ansätzen zur Wirkungsabschätzung potentieller Maßnahmen sollen vor allem prioritäre Maßnahmen zur Verbesserung des präventiven Hochwasserschutzes identifiziert werden, insbesondere zur Gewinnung von Rückhalteräumen.

Die Umweltministerkonferenz sieht die Notwendigkeit, dem Hochwasserschutz Priorität bei der Flächennutzung einzuräumen. Dabei bietet insbesondere die Rückverlegung von Deichen erheb¬liche Synergiepotentiale mit Zielen des Naturschutzes.

Noch wirksamer für den Hochwasserschutz sind steuerbare Flutpolder zur gezielten Kappung von Hochwasserscheiteln. Landwirtschaftliche Nutzflächen müssen künftig stärker zur Retention und als Flutpolder einbezogen und die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft gestärkt werden.

Dies ist im ureigensten Interesse der Menschen an der Elbe. An der Elbe wurde bereits nach dem Hochwasser von 2002 entlang der Elbe ein ganzes System von Rückhalteflächen geplant, von denen allerdings bis heute viele nicht realisiert sind. Deren Bau soll nun beschleunigt werden. Weitere geeignete Flächen sollen identifiziert werden.

Die Frage wie es uns künftig gelingt, die Umsetzung dieser Maßnahmen zu beschleunigen, war ein wichtiges Thema auf der Sonder-UMK. Und am 05. Dezember werden wir diese Überlegungen auf einer Elbe-Ministerkonferenz konkretisieren. Im Hinblick auf eine gemeinsame Finanzierung hat sich die Sonder-UMK dafür ausgesprochen, die Förderbedingungen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz zu verbessern.

Wir fordern die Einrichtung eines Sonderrahmenplanes „Hochwasserschutz“ für besonders bedeutsame Maßnahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms.

Anrede,

gerade vor dem Hintergrund der fortschreitenden Klimaveränderung kann es keinen absoluten Schutz vor Hochwasser geben. Hochwasserschutzanlagen sind immer für ein bestimmtes Ereignis bemessen. Sie schützen auch nur bis zu diesem Ereignis.

Dementsprechend muss das Schadenspotential in allen überflutungsgefährdeten Gebieten, also auch hinter den Hochwasserschutzanlagen, so klein wie möglich gehalten werden. Geeignete Maßnahmen der Eigenvorsorge sind z. B. hochwasserangepasstes Bauen, entsprechende Nutzung der Räumlichkeiten und der Abschluss von Elementarschadenversicherungen.

Anrede,

an der unteren Mittelelbe bei uns in Niedersachsen müssen wir auch für eine Verbesserung der Abflussverhältnisse sorgen.

Derzeit lassen wir in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern von der Bundesanstalt für Gewässerkunde ein zweidimensionales hydraulisches Modell der unteren Mittelelbe zwischen Schnackenburg und Geesthacht erarbeiten.

Ziel ist, zu ermitteln, wie sich die Vegetationsverhältnisse und die Vorlandtopografie auf die Wasserstands- und Strömungssituation an der unteren Mittelelbe auswirken, und daraus geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserabflusses zu entwickeln.

Dabei strebe ich an, dauerhafte Lösungen zu finden, die sowohl die Belange des Hochwasserabflusses berücksichtigen als auch den hohen Stellenwert, der dem Naturschutz in diesem rechtlich besonders geschützten Gebiet zukommt.

Anrede,

die Mittelelbe ist im Vergleich zu anderen Strömen Mitteleuropas relativ wenig ausgebaut und wird von einer großräumigen, unzerschnittenen Strom- und Auenlandschaft begleitet. Hier finden sich noch naturnahe Flussauen mit einem einzigartigen Artenreichtum. So leben hier unter anderem 1.100 Arten von Blüten- und Farnpflanzen und 280 Vogelarten.

Der niedersächsische Landtag hat 2002 deshalb einstimmig beschlossen, dieses hervorragende Gebiet als Biosphärenreservat unter besonderen Schutz zu stellen.

Der Schutzzweck des Biosphärenreservats ist die Erhaltung, Entwicklung bzw. Wiederherstellung der typischen Auenlandschaft in ihrer Eigenart und Schönheit, die durch traditionelle vielfältige Nutzungen und naturbetonte stromtaltypische Elemente geprägt ist.

Vor dem Hintergrund der herausragenden Bedeutung des Biosphärenreservats für den Naturschutz – und das bezieht sich auf den Wasserhaushalt, auf Arten, Biotope sowie das Landschaftsbild – ergeben sich besondere Anforderungen an die Planungen und Maßnahmen des Hochwasserschutzes.

Große Teile des Biosphärenreservats gehören als FFH-Gebiet und als EU-Vogelschutzgebiet zum Europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 und sind somit auch aufgrund europäischen Rechts zu schützen. Dies betrifft im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz vor allem die Gehölzbestände, die als Auwald-Biotoptypen anzusprechen sind.

Auwälder, die natürlicherweise alle Gewässer begleiten, gehören heute zu den am stärksten gefährdeten Lebensräumen. Bundesweit ist nicht einmal 1% des ursprünglichen Auwaldbestandes erhalten. Deshalb sind die Auwald-Lebensraumtypen in den Anhang 2 der FFH-Richtlinie aufgenommen worden, der Weichholz-Auwald sogar als „prioritärer Lebensraumtyp“.

Anrede,

ich weiß, dass viele Menschen in der Region fürchten, der Naturschutz verhindere einen wirksamen Hochwasserschutz. Ich kann diese Sorgen verstehen.

Durch den Naturschutz soll nicht der Hochwasserschutz verhindert werden. Der Schutz von Leib und Leben hat oberste Priorität. Doch auch der Naturschutz ist ein wichtiger öffentlicher Belang.

Polarisierungen wie „Hochwasserschutz oder Naturschutz“, „Mensch oder Natur“ helfen uns nicht weiter. Stattdessen wollen wir gemeinsam schauen, wie ein möglichst naturverträglicher Hochwasserschutz aussehen kann.

Anrede,

zur Verbesserung des Abflussverhaltens bei Hochwasser kommen Maßnahmen im Vorland wie die Reduzierung des Bewuchses, die Abgrabung von Sedimenten, die Anlage von Flutrinnen und der Anschluss von Altarmen sowie auch Deichrückverlegungen und (steuerbare) Polder in Betracht.

Dafür wollen wir, zusammen mit den vor Ort zuständigen Behörden und Verbänden sowie in Abstimmung mit den Nachbarländern, möglichst einvernehmliche Lösungsansätze erarbeiten. Allein schon aus rechtlichen Gründen kommen nur solche Maßnahmen in Betracht, die mit der Konzeption größtmöglicher Schonung der streng geschützten Natur vereinbar sind.

Basierend auf den Ergebnissen des bereits erwähnten hydraulischen 2 D-Modells, wollen wir die effizientesten Maßnahmen auswählen und in Abstimmung mit Mecklenburg-Vorpommern einen Rahmenplan erarbeiten. Auf dieser Grundlage werden dann die einzelnen Maßnahmen umgesetzt.

Zum Rahmenplan gehört eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung. Beides ist notwendig und kann nicht beiseite geschoben werden.

Für die Beeinträchtigung des Natura 2000-Gebiets und andere Eingriffe in Natur und Landschaft müssen Kohärenz- und Kompensationsmaßnahmen vorgesehen werden. Das 2 D-Modell wird so angelegt, dass in einem „iterativen Prozess“ die Flussstrecke mit dem Ziel untersucht werden kann, diejenigen Maßnahmen konkret festzustellen, deren Umsetzung den größtmöglichen hydraulischen Effekt versprechen, um so ökologisch besonders wertvolle Bestandteile möglichst zu erhalten. Auch Deichrückverlegungen werden wir dort, wo konkrete Vorschläge auf den Tisch gelegt werden, in die Untersuchungen einbeziehen.

Die systematische Identifizierung von Bereichen, in denen Deichrückverlegungen und die Anlage von (steuerbaren) Poldern möglich sind, soll in einem zweiten Modul erfolgen.

Anrede,

Die ersten Schritte der Gesamtplanung sind getan. Das hydraulische Modell ist eingerichtet, und am 23. Oktober wurden unter Leitung des MU in einem gemeinsamen Workshop von Landkreisen, Deichverbänden, Biosphärenreservatsverwaltung und NLWKN eine Fülle von konkreten Maßnahmenvorschlägen identifiziert, deren Auswirkungen nun zunächst von der Bundesanstalt für Gewässerkunde hydraulisch berechnet werden.

Es ist jedoch klar, dass diese Gesamtplanung, die wir für ein rechtssicheres Vorgehen einschließlich FFH-Verträglichkeitsprüfung gegenüber der EU benötigen, noch eine geraume Zeit dauern wird. Ich will deshalb kurzfristig für etwa 5 besonders dringliche Bereiche beispielhaft das ganze Verfahren schon einmal vorziehen - d.h. Rückschnitte im prioritären Lebensraumtyp Weiden-Auwald, verbunden mit Kohärenzmaßnahmen für Natura 2000, also Ersatz von Weiden-Auwald an anderer Stelle. Der Startschuss für eine Projektgruppe soll noch im November gegeben werden, in der die Biosphärenreservatsverwaltung, Landkreise, Deichverbände und Naturschutzverbände gemeinsam dieses Pilotprojekt mit 5 Rückschnitt- und Kohärenzmaßnahmen planen. Mit diesem Pilotprojekt will ich dann nach den Osterferien zur EU-Kommission nach Brüssel fahren, um eine Zustimmung zum geplanten Verfahren und zum vorgezogenen Beginn dieser Rückschnitte von Weiden-Auwald zu bekommen. Ich möchte schon heute die entscheidenden Vertreterinnen und Vertreter der Region einladen, mich bei dieser Fahrt nach Brüssel zu begleiten.

Anrede,

als Staatssekretärin im niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz vertrete ich gleichzeitig die oberste Wasserbehörde und die oberste Naturschutzbehörde.

Es ist mir ein ganz besonderes Anliegen, dass Hochwasser- und Naturschutz gemeinsam nach Lösungen suchen, um sowohl den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten als auch die typischen Lebensräume der Auenlandschaft zu erhalten.

In meinem Ministerium wurden die beiden fachlichen Bereiche zusammengelegt zu einer gemeinsamen Abteilung „Naturschutz, Wasserwirtschaft und Bodenschutz“.

Wie aber kann das nun praktisch gehen bei dem konträren Thema Auengehölze, das hier in der Elbtalaue immer wieder unter dem Schlagwort „Verbuschung“ für teilweise sehr emotionale Diskussionen sorgt?

Ich glaube, wenn man sich die Situation etwas differenzierter anschaut, ist die Lösung des Problems gar nicht so schwierig.

Die Gehölzentwicklung in den Uferzonen der Elbe setzte verstärkt gegen Ende der 1980er Jahre ein. Ursache war nicht der Naturschutz, sondern dass die Beweidung der Uferzonen abnahm. Gleichzeitig gab es Jahre mit sehr günstigen Keimungsbedingungen für Auwald-Gehölze.

Nach dem Elbehochwasser 2002 wurde die Beweidung der Uferbereiche gemäß den Empfehlungen der Landwirtschaftskammer weiter reduziert, so dass in einzelnen Teilgebieten zusätzliche Weidengebüsche aufwachsen konnten. Aktuell dehnen sich die Gehölzflächen kaum mehr weiter aus. Die vorhandenen Gehölzbestände wachsen allerdings in höhere Altersstufen hinein.

Eine ständige Zunahme der mit Gehölzen bewachsenen Flächen wird auch von Naturschutzseite nicht angestrebt.

Die Gehölze sollen künftig - wie bisher - insgesamt nur einen geringen Anteil des überwiegend als Grünland genutzten Deichvorlands einnehmen.

Deshalb erfolgten in den letzten Jahren mit Zustimmung des Umweltministeriums in Bereichen, in denen die Auwald-Lebensraumtypen nicht direkt betroffen waren, Gehölzrückschnitte, die zwischen den Landkreisen und der Biosphärenreservatsverwaltung abgestimmt wurden. In diesem Jahr wurde sogar der Genehmigungszeitraum für den Rückschnitt ausnahmsweise auf den 1. August vorgezogen. Zurzeit sind wir dabei, die Erlasslage mit dem Ziel der Vereinfachung zu überprüfen

Auf der Grundlage des hydraulischen Modells wollen wir künftig beim Gehölzmanagement stärker als bisher differenzieren. Beispiele dafür hat sich Herr Minister Wenzel am 04. September in Begleitung der Presse im Radegaster Deichvorland angeschaut.

Unser Ziel ist es,

§ Gehölze an Stellen, wo sie aus hydraulischer Sicht den Wasserabfluss besonders stark bremsen, dauerhaft zu beseitigen und

§ wertvolle Auwaldbestände, die als FFH-Lebensraumtyp besonders strengem EU-rechtlichen Schutz unterliegen, dort wo es hydraulisch vertretbar ist, dauerhaft zu erhalten.

Besonders wichtig ist dabei die Dauerhaftigkeit der Flächenzuweisung.

Denn wenn heute ein Auwald oder ein Weidengebüsch zurückgeschnitten wird, und wieder austreibt, dann haben wir in 3, 4 oder 5 Jahren einen Stockausschlag, der dem nächsten Hochwasser möglicherweise größeren Widerstand entgegensetzt als die vorher dagewesenen älteren Baumstämme.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Durchlässigkeit von Weidenbeständen mit höherem Alter eher zunimmt und ihre Wertigkeit für den Naturschutz steigt.

Dass regelmäßiger Rückschnitt von Gehölzen – abgesehen von den Kosten – diese hauptsächlich dichter macht, sehen Sie an jeder geschnittenen Hecke. Deshalb wollen wir dauerhafte Lösungen.

Dazu gehört auch – und dazu sind wir EU-rechtlich verpflichtet –, dass wir dort, wo es hydraulisch vertretbar ist, Ersatzpflanzungen anlegen und dauerhaft erhalten.

Anrede,

die dauerhafte Freihaltung hydraulisch wichtiger Flächen kann nur durch Mahd oder Beweidung geschehen.

Um die Fragen zu regeln, die mit der landwirtschaftlichen Nutzung und den besonderen Anforderungen des Naturschutzes und des Hochwasserschutzes im Deichvorland zusammenhängen, halte ich einen neuen Anlauf für ein Auenmanagement für erforderlich.

Neue Ideen und Verfahren, z.B. die energetische Verwertung von Grünschnitt oder die Herstellung von Pflanzenkohle, müssen auf ihre Realisierbarkeit geprüft werden. Wahrscheinlich wäre auch eine Landschaftspflegeherde eine gute Lösung.

Wir sind dabei, für solche Maßnahmen neue Fördermöglichkeiten zu schaffen.

Anrede,

unsere Koalitionsvereinbarung enthält das Ziel, den Naturschutz in Niedersachsen fachlich und rechtlich wieder zu stärken und den anderen Fachdisziplinen gleichzustellen.

Wir haben damit begonnen, eine neue Naturschutzstrategie zu erarbeiten.

Die niedersächsischen Nationalparke und Biosphärenreservate spielen darin auf jeden Fall eine wichtige Rolle, denn sie sind die Gebiete, für die das Land mit einer landeseigenen Verwaltung Verantwortung übernommen hat. Der Schutz der hervorragenden Auenlandschaft an der Elbe ist dabei für mich ein großes Anliegen.

Die niedersächsische Elbtalaue gehört zum UNESCO-Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe“ und damit zum Weltnetz der UNESCO-Biosphärenreservate, in denen das Konzept nachhaltiger Entwicklung auf wissenschaftlicher Grundlage modellhaft erprobt werden soll. Maßstab für alles Handeln ist das möglichst verträgliche Miteinander von Mensch und Natur.

Das setzt voraus, dass alle Beteiligten offen dafür sind, konstruktiv an Lösungen mitzuarbeiten. Ich weiß, dass das manchmal leichter gesagt ist als getan.

Das Zauberwort heißt: Interessenausgleich. Miteinander reden, einander zuhören; die eigenen Interessen formulieren und begründen, aber auch die Interessen anderer respektieren. Dies eröffnet Chancen, gemeinsam Lösungen für das angestrebte vorbildliche Miteinander von Mensch und Natur zu finden.

Anrede,

bei all unserem Tun ist es unabdingbar, die Menschen der Region mitzunehmen, denn Sie sind es, die die Zukunft des Biosphärenreservates bestimmen.

Wir werden die Ergebnisse der hydraulischen Modellierung und die Maßnahmenvorschläge hier in der Elbtalaue, z.B. im Biosphärenreservatsbeirat, vorstellen und mit Ihnen diskutieren.

Ich wünsche mir sehr, dass sich die hier lebenden Menschen mit dem Gebiet und seinen Zielen identifizieren können. Lassen Sie uns das Biosphärenreservat Elbtalaue gemeinsam weiterentwickeln und die anstehenden Probleme in konstruktiver Zusammenarbeit lösen.

Und um auf das Motto der heutigen Tagung zurückzukommen:

Das ist die Kultur, die ich mir hier in der Elbtalaue wünsche.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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