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Lies und Wenzel: Fortsetzung der Erdgasförderung mit strengen Auflagen für den Umweltschutz

Niedersachsen positioniert sich zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung


Gleichlautende Stellungnahmen haben der Niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies und Umweltminister Stefan Wenzel zum Thema Erdgasförderung an die zuständigen Bundesministerien geschickt. Darin unterstützen die Minister die Absicht der Bundesregierung, im laufenden Gesetzgebungsverfahren „die Defizite des rechtlichen Rahmens bei der Förderung von Gas und damit im Zusammenhang stehender Tiefbohraktivitäten zu beseitigen“.

Gleichwohl sehen die Minister noch in einigen Fragen Veränderungsbedarf in den vorliegenden Referentenentwürfen. Dazu erklären Lies und Wenzel: „In den Gesetzentwürfen sind wesentliche Elemente der von Niedersachsen eingebrachten Bundesratsinitiativen enthalten. Das ist auch gut und richtig so, denn 95 Prozent des in Deutschland geförderten Erdgases stammen aus niedersächsischen Vorkommen. Deshalb erwarten wir, dass jetzt unsere Anregungen aus dem Erdgasland Nr. 1 im weiteren Gesetzgebungsverfahren sorgfältig geprüft und berücksichtigt werden.“

Beide Minister betonen, dass in einem ganz zentralen Punkt die Haltung der Landesregierung unverändert bleibt: Niedersachsen lehnt Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten wie Schiefergestein ab, das gilt auch für einen Modellversuch und damit verbundene Probebohrungen. Erdgasförderung soll es – bei deutlich verschärften Auflagen - weiter nur aus dem tiefen Sandgestein geben, wie sie schon seit vielen Jahrzehnten erfolgt.

Wirtschaftsminister Lies erklärte heute:

„Die Bundesratsinitiativen aus Niedersachsen und auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung wollen die Zukunft der Erdgasförderung sichern und sie gleichzeitig in Einklang bringen mit den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes. Wir Niedersachsen haben damit die Grundlage gelegt für einen vernünftigen und pragmatischen Weg, der einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leistet und allein in Niedersachsen mehr als 20 000 Arbeitsplätze sichert.“

Umweltminister Wenzel betonte zu der Stellungnahme:

„Mit dem niedersächsischen Weg wird die Frack-Technologie nur noch unter sehr strengen Auflagen und der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit zur Anwendung kommen. In unkonventionellen Lagerstätten wollen wir überhaupt keine Erdgasförderung und somit auch kein Fracking. Die damit verbundenen Gefahren für die Umwelt und insbesondere für das Grundwasser sind nicht vertretbar und stehen im Widerspruch zu den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes. Unser Ziel ist es, bei der Erdgasförderung die weltweit schärfsten Umweltauflagen durchzusetzen. Dies wäre ein deutlicher Fortschritt für den Schutz des Trink- und Grundwassers und für den Umweltschutz insgesamt.“

Hinweis: Die Stellungnahme des MU zu den Referentenentwürfen des Bundes finden Sie hier.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.02.2015

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