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erstellt am:
09.05.2014
Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat die heutigen (Freitag) Beschlüsse der Umweltministerkonferenz in Konstanz zum Verzicht auf die Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten begrüßt. Danach soll auch der Einsatz umwelttoxischer Substanzen untersagt werden. Die Forderung müsse nun durch eine Änderung des Bundesberggesetzes rechtlich verankert werden, damit die praktische Durchsetzung sichergestellt wird.
Auch im Bereich der konventionellen Gasförderung sollen die Umweltauflagen verschärft werden, sagte Wenzel. "Wir brauchen Ermessensentscheidungen, um Gefahren für Umwelt und Grundwasser abwehren zu können.“ Bislang hätten die gasfördernden Unternehmen grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Genehmigung ihrer Vorhaben, weil das Bundesbergrecht sehr unternehmerfreundlich sei.
Umweltminister Wenzel hält für die Förderung und Rückförderung von Gas beziehungsweise Lagerstättenwasser eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für notwendig. „Die Anordnung der UVP soll mit Hilfe eines Erlasses erfolgen, der für die Umsetzung in Niedersachsen entsprechende Regelungslücken im Bundesbergrecht nutzt“, sagt der Minister. Hilfreich wäre aber auch für diesen Punkt die Änderung des Bundesbergrechts. Notwendig sei zudem eine Klarstellung im Wasserrecht, dass Erdgasförderung immer auch einen Eingriff in den Wasserhaushalt zur Folge habe.
Umweltminister Wenzel strebt für Niedersachsen die „weltweit höchsten Umweltstandards“ an. „Die Wildwestmethoden im Bergbau müssen endlich beendet werden“, sagte der Minister. Nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz habe er die Hoffnung, dass es für die Novellierung des Bundesbergrechts die notwendigen Mehrheiten im Bundestag geben wird.Artikel-Informationen
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09.05.2014