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Rückschnitt von Gehölzen an der Elbe

EU-Vertragsverletzungsverfahren niedergelegt


Pressemitteilung Nr. 5/2008

HANNOVER. Das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Niedersachsen wegen angeblicher Abholzung von Auenwäldern an der Elbe wird zu den Akten gelegt. Das hat die EU-Kommission in der vergangenen Woche entschieden.

"Jetzt ist klar: Die selbsternannten Naturschützer, die auf Grund notwendiger Gehölz-Rückschnitte bei der EU klagten, haben leider keine Ahnung vom Hochwasserschutz", informierte Umweltminister Hans-Heinrich Sander heute (Dienstag) das Kabinett in Hannover. "Fakt ist, Niedersachsen hat als Unterlieger dafür zu sorgen, dass bei Hochwasser die Elbe zügig in die Nordsee abfließen kann. Und dafür ist ein Rückschnitt von Büschen und Gehölzen zwingend notwendig. Darüber sind sich die für den Hochwasserschutz Verantwortlichen, sowohl die Deichverbände als auch die Fachleute einig."

Kürzlich seien auf Fachebene länderübergreifende Optimierungsmöglichkeiten an der Elbe diskutiert worden, erläuterte Sander. "So werden in Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt Polder vorgehalten, zum Beispiel der Polder Quitzöbel. Dadurch werden bei Hochwasser die Unterlieger-Länder entlastet. Niedersachsen ist im Gegenzug dafür verantwortlich, dass im unteren Teil der Elbe ein schneller Abfluss gewährleistet ist. Ohne Rückschnittsmaßnahmen entsteht hier ein Rückstau und das würde für die Menschen hinter den Deichen zur Bedrohung."

"Wir sind sehr froh über die Entscheidung aus Brüssel", betonte der Minister abschließend. "Denn nun kann noch in diesem Frühjahr die Zeit genutzt werden, um notwendige Rückschnitte von Gehölzen in Angriff zu nehmen – selbstverständlich unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange."

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.02.2008
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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