Artikel-Informationen
erstellt am:
13.02.2019
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat die Richtlinie Wolf angepasst. Jetzt ist die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent möglich. Die Änderung der Richtlinie Wolf gilt rückwirkend zum 11. Januar 2019.
Aufgrund von EU-Regelungen durfte das Land zuvor lediglich 80 Prozent der anfallenden Kosten für Zäune und Herdenschutzhunde übernehmen. Da die Weidetierhaltung im Zusammenhang mit dem Wolf vor sehr großen Herausforderungen steht, hatte Niedersachsen gemeinsam mit mehreren anderen Bundesländern die EU-Kommission aufgefordert, die Änderung der betreffenden beihilferechtlichen Regelungen (Rahmenregelung für den Agrar- und Forstsektor) vorzunehmen. Auf Basis der geänderten Regelungen hat die Kommission nunmehr der Anpassung der Richtlinie Wolf zugestimmt.
„Guter Herdenschutz ist wirksam“, sagte Umweltminister Olaf Lies. „Konflikte mit Wölfen lassen sich durch flächendeckenden Schutz von nicht wehrhaften Weidetieren vermeiden. Wir wollen die Akzeptanz für den Wolf in der Bevölkerung stärken. Daher ist es für uns selbstverständlich, die Weidetierhaltung bestmöglich zu unterstützen. Wir werden unsere Richtlinie Wolf auch weiterhin kontinuierlich evaluieren und Verbesserungen auf den Weg bringen.“
Weitere Hinweise zur Förderung im Rahmen der Richtlinie Wolf können dem Internetauftritt des Umweltministeriums entnommen werden:
https://www.umwelt.niedersachsen.de/themen/natur_landschaft/foerdermoeglichkeiten/richtlinie_wolf/richtlinie-wolf-129504.html
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.02.2019