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erstellt am:
18.12.2014
Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Hocker (FDP), geantwortet.
Der Abgeordnete hatte gefragt:
Das Netzwerk Innovation & Gründung im Klimawandel (NIK) soll Unternehmen bei der Identifizierung, Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungslösungen unterstützen. Gefördert wird das Netzwerk nach eigenen Angaben durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, durch die Metropolregion Nordwest sowie durch die Stadt Oldenburg. Die Koordinierung des Netzwerks erfolgt durch die Universität Oldenburg.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie finanziert sich das Netzwerk, und wie hoch ist der Anteil der Finanzierung von Bund, Ländern und Kommunen?
2. Welche konkreten Aufgaben hat das Netzwerk?
3. Weshalb wird neben den einzelnen regionalen Klimaagenturen und der Klima- und Energieagentur Niedersachsen noch ein Netzwerk Innovation & Gründung im Klimawandel benötigt?
Vorbemerkungen:
Der Klimawandel ist unumkehrbar. Unabhängig von einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik gilt es, sich auf die Folgen des zivilisationsbedingten Klimawandels einzustellen. Das bedeutet eine große Herausforderung auch für Niedersachsen. Die Landesregierung begrüßt daher ausdrücklich alle gesellschaftlichen Initiativen und Netzwerke, die dazu beitragen können, das Land auf die zu erwartenden Folgen des Klimawandels rechtzeitig und angemessen vorzubereiten.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Das „Innovations- und Gründungszentrum Klimawandel“ (IKG) wird aus Fördermitteln der Stadt Oldenburg, der Länder Bremen und Niedersachsen und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie aus Eigenmitteln der Universität Oldenburg in einer Gesamthöhe von 576.849 Euro finanziert. Die Fördermittel von insgesamt 334.000 Euro stammen zu 2,9 % (10.000 Euro) von der Stadt Oldenburg, zu 19,46 % (65.000 Euro) aus dem Förderfonds der Länder Bremen und Niedersachsen und zu 77, 5 % (259.000 Euro) vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Zu 2:
Das IKG hat folgende konkrete Aufgaben:
• Erhöhung der Anpassungskapazitäten und Resilienz der Metropolregion Nordwest durch den Aufbau eines Innovations- und Gründungszentrums Klimawandel, das über den Förderzeitraum hinaus dauerhaft fortgeführt wird.
• Gezielt innovative Lösungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu identifizieren, stimulieren und zu unterstützen.
• Die Zahl, Qualität und Wirkung innovativer Klimaanpassungslösungen der Wirtschaft und die hierfür erforderlichen Gründungen signifikant zu steigern.
• Effektive Einbettung des Zentrums in die regionalen Strukturen und Aufbau leistungsfähiger Kooperationen mit regionalen Akteuren der Innovations-, Gründungs- und Wirtschaftsförderung, der Umwelt- und Klimaforschung sowie Akteuren der Landes- und Regionalpolitik.
• Sicherstellung der Übertragbarkeit des Leuchtturmvorhabens auf andere Regionen.
Zu 3:
Die Klima- und Energieagentur Niedersachsen ist landesweit tätig und unterstützt lokale und regionale Agenturen, Initiativen, Kammern und Verbände in ihrer Arbeit zum Klimaschutz. Daher hält die Landesregierung entsprechende regionale Initiativen und Netzwerke für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels für besonders wichtig. Insofern verweise ich auf die Vorbemerkung.
Das IGK unterstützt vor allem die regionale Wirtschaft im Zuge der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Der Bereich der Klimaanpassung ist ein Kernelement der strategischen Ausrichtung der Metropolregion Nordwest und ist im Handlungsrahmen der Metropolregion 2014 – 2017 aufgeführt. Auf entsprechenden Projekten liegt somit ein besonderer Fokus. Das IGK ist auf die Bedürfnisse der Metropolregion Nordwest zugeschnitten. Wie bei allen Förderfondsprojekten der Metropolregion Nordwest steht insbesondere die länderübergreifende Zusammenarbeit im Vordergrund. Wenngleich das Projekt bei der Universität Oldenburg angesiedelt ist, so unterstützt es die Entwicklung der gesamten Metropolregion, also auch im Land Bremen mit den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.
Davon unabhängig können durch die Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Fördermittel in Höhe von 259.000,- Euro in die Metropolregion Nordwest geholt werden. Dies kann zur weiteren Profilierung der Metropolregion Nordwest beitragen, da die Region in Bezug auf Klimaanpassung als eine Vorreiterregion gilt.
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erstellt am:
18.12.2014