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Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Bildaufnahmen des Munsteraner Rudels?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Jörg Bode und Hermann Grupe (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Juli berichtete der NDR über Film- und Fotoaufnahmen, auf denen sich Menschen unterschiedlicher Berufsgruppen auf dem Truppenübungsplatz Munster mit dem Wolfswelpenwurf von 2014, aus dem auch MT06 stammte, ablichten ließen.

Gezeigt wurden die Bilder dem Anschein nach bereits im Februar 2015 von einem Mitarbeiter der Bundesforstbetriebe auf einer Sitzung mit Naturschutzverbänden, Wolfsberatern und der Landesjägerschaft in Oerrel (Landkreis Heidekreis). Dazu eingeladen hatte der damalige Artenschutzreferent des niedersächsischen Umweltministeriums, der auch selbst an der Sitzung teilnahm.

Vorbemerkung der Landesregierung

Bei der 76. öffentlichen Sitzung am 08.08.2016 wurde der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz durch den Umweltminister über Bildaufnahmen des Munster-Rudels und die darauf folgenden Maßnahmen des Wolfsmanagements ausführlich unterrichtet.

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Verbleib und das Verhalten der anderen Tiere des Rudels?

Der Landesregierung liegen Erkenntnisse über wenig scheues Verhalten der Welpen des Munster-Rudels nur aus dem Wurf von 2014 vor. Anhand von Fotos und genetischen Analysen konnten sechs Welpen dieses Jahrgangs bestätigt werden. Vier der Welpen sind individuell bekannt. Der „Wanderwolf“, „MT6“, „FT10“ und ein weiteres weibliches Geschwister mit der genetischen Kennung „GW422f“. Der Wanderwolf ist am 15.04.2015 nach einem Verkehrsunfall tot aufgefunden worden. Der Wolf „MT6“ ist am 27.04.2016 letal entnommen worden. Die Wölfin „FT10“ ist aufgrund einer Sepsis, ausgelöst durch nicht zuzuordnende Bissverletzungen (vorläufiger Bericht des IZW) gestorben. Der Wolf, der in Schleswig-Holstein auffällig geworden war, ist nicht wieder in Erscheinung getreten. Auch der Verbleib der beiden anderen 2014er Welpen des Munster-Rudels ist unbekannt. Die aus Munster stammende Fähe des Rudels in der Göhrde könnte ein Welpe des 2014er Jahrgangs oder früher sein. Das Gleiche gilt für den Totfund aus dem September 2015 an der B71. Von „FT10“, und „GW422f“ sind keine Auffälligkeiten bekannt. Die tatsächlichen Gründe für das Verhalten einiger 2014 geborener Welpen des Munster-Rudels, wie eine vermutete Fütterung, sind nicht bekannt.

2. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Gewissheit, dass mehrere Tiere des Munsteraner Rudels an Menschen gewöhnt wurden?

Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Tiere an Menschen aktiv gewöhnt wurden. Auch eine passive, unabsichtliche Gewöhnung oder Habituierung kann stattgefunden haben. Gewiss ist nur, dass sich einige der 2014 geborenen Tiere des Munster-Rudels sich weniger scheu verhielten. Wegen der Konsequenzen wird zudem auf das Protokoll der Sitzung des Fachausschusses vom 8.8.2016 verwiesen.

3. Weshalb wurden die Tiere nach Bekanntwerden der Bilder, die eine Gewöhnung der Tiere an den Menschen belegen, nicht vor Ort vergrämt?

Einer Maßnahme gegen einen Wolf geht eine gründliche Prüfung des Verhaltens und der mit diesem Wolf in Zusammenhang stehenden Ereignisse voraus. Die entsprechenden Maßnahmen wurden eingeleitet. Voraussetzung für jede Vergrämungsmaßnahme oder Entnahme aus der Natur ist bspw. die eindeutige individuelle Zuordnung zu dem betreffenden Tier. Nur gegen dieses dürfen sich entsprechende Maßnahmen richten. Nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Ausnahmen vom Fang- oder Tötungsverbot zudem nur zugelassen werden, wenn zumutbare (mildere) Alternativen nicht gegeben sind.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016

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